Kann man Abnehmspritzen einfach niedriger dosieren? |
Theo Dingermann |
16.12.2024 18:00 Uhr |
Patienten ist dringend zu empfehlen, GLP-1-Analoga innerhalb der zugelassenen Dosierempfehlung zu verwenden. / © Adobe Stock/Ales Utouka
Im Internet, aber auch bei großen Medien wie der New York Times oder der Los Angeles Times kann man aktuell Berichte zum Einsatz von Microdosing im Zusammenhang mit GLP-1-Agonisten lesen. Es verwundert kaum, dass der Einsatz einer Gruppe so potenter und zudem vielfach immer noch schlecht verfügbarer und sehr teurer Wirkstoffe wie der GLP-1-Agonisten auf Abwege gerät. Anders kann man die neue Anwendungsart dieser Wirkstoffe nicht bezeichnen, denn es bedarf schon sehr guter Gründe, ein Arzneimittel anders als offiziell empfohlen einzusetzen.
Zwar wird Microdosing, also der Einsatz pharmakologischer Wirkstoffe in sehr niedrigen Konzentrationen, durchaus auch im Rahmen von Entwicklungsprozessen neuer Wirkstoffe während der sogenannten Phase 0 legal und reguliert eingesetzt. Dieses Vorgehen wurde vor allem entwickelt und auch von den Arzneimittelbehörden in Europa und den USA reguliert, um Tierversuche einzusparen.
Darüber hinaus ist eine Abweichung vom Einsatz einer zugelassenen Dosisempfehlung allerdings nur im Rahmen einer personalisierten Arzneimitteltherapie angezeigt, wenn biologische Parameter ein solches Vorgehen erforderlich machen.
Missbräuchlich hingegen wird Microdosing häufig in Kreisen der sogenannten Kreativ-Community im Zusammenhang mit dem Konsum psychotroper Wirkstoffe eingesetzt. Unzählige Beschreibungen und fragwürdige Anleitungen findet man im Netz. Allerdings sind diese Praktiken weder seriös wissenschaftlich untersucht noch legal.
Mit der Entdeckung, dass die als Wirkstoffe zur Behandlung eines Typ-2-Diabetes entwickelten Inkretin-Mimetika auch sehr effektiv das Körpergewicht zu senken vermögen, stieg wenig überraschend auch das breite Interesse jenseits der Fachkreise an diesen Substanzen. Hinzu kam, dass der Zugang stark eingeschränkt war. Denn eine Zulassung wurde bisher nur zur Kontrolle des Körpergewichts von adipösen oder übergewichtigen Patienten mit bestimmten Risikofaktoren erteilt. Zudem lässt sich der Bedarf an GLP-1-Agonisten selbst für die zugelassenen Indikationen nach wie vor nicht decken.
Dies nutzen derzeit vor allem Ärzte, aber offensichtlich auch medizinische Laien, in den USA, um GLP-1-Agonisten im Sinne eines Microdosings einzusetzen. Argumentiert wird dabei vor allem mit den Nebenwirkungen der Wirkstoffe, die von einigen Patienten vor allem in der Anfangsphase der Therapie wohl als stark störend empfunden werden.
Günstiger wird die Behandlung allerdings wahrscheinlich nicht, da oft nicht die Originalpräparate verwendet werden, sondern entsprechende Arzneimittel speziell hergestellt werden und die Behandler sich die Off-Label-Therapie gut bezahlen lassen. Derzeit sind die sehr fragwürdigen Methoden eines Microdosings von Inkretin-Mimetika nur dort anwendbar, wo die Arzneimittel von sogenannten Compounding-Unternehmen angeboten werden. Dies ist momentan nur im Überwachungsbereich der FDA der Fall. Hier in Europa, ebenso wie in den USA, sind die regulär zugelassenen Präparate wie Mounjaro®, Wegovy® und Ozempic® ausschließlich in Festdosen, wenn auch zum Aufdosieren in unterschiedlichen Stärken, verfügbar.
Das Compounding dieser Wirkstoffe ist eine umstrittene Methode. Die FDA erlaubt Compounding-Unternehmen die Herstellung auch patentgeschützter Wirkstoffe, wenn diese auf der Liste knapper Produkte der FDA stehen. So sollen Versorgungslücken geschlossen werden. In den USA standen Tirzepatid und auch Semaglutid eine Zeitlang auf der FDA-Arzneimittelmangelliste, und etliche Compounding-Unternehmen, darunter auch Apotheken, haben diese Chance genutzt, Tirzepatid und Semaglutid ähnlich wie ein Biosimilar tatsächlich herzustellen.
Aktuell ist allerdings ein Streit entbrannt, denn die FDA hatte zunächst Tirzepatid mit Datum vom 2. Oktober von der Mangelliste gestrichen, da nach Auffassung der FDA der Engpass behoben war. Danach hätten Compounding-Unternehmen keine neuen Tirzepatid-Bestellungen mehr annehmen können. Zudem hätten sie 60 Tage Zeit gehabt, um ihre bestehenden Bestellungen abzuarbeiten.
Am 7. Oktober verklagte die Outsourcing Facilities Association, ein Verband, der für Compounding-Unternehmen lobbyiert, die FDA und behauptete, dass das Medikament immer noch nicht breit verfügbar sei und daher auf der Liste der Mangelliste bleiben sollte. Daraufhin erklärte die FDA, dass sie vorerst keine »Maßnahmen« gegenüber den Klägern ergreifen werde, da sie Zeit benötige, ihre Entscheidung neu zubewerten.
Gegen die Herstellung der nach wie vor patentgeschützten Wirkstoffe laufen die Originalhersteller, also Eli Lilly und Novo Nordisk, Sturm. Wohl nicht ganz unbegründet warnen sie vor allem vor Qualitätsmängel. Im Juni veröffentlichte die FDA selbst eine Warnung und informierte über unerwünschte Ereignisse, nachdem sich Patienten Semaglutid selbst verabreicht hatten, das sie in einer Compounding-Apotheke erworben hatten.
In der Warnung heißt es unter anderem, dass Compounding-Unternehmen möglicherweise Salzformen des Wirkstoffs Semaglutid verkaufen, darunter Semaglutid-Natrium und Semaglutid-Acetat, obwohl der FDA keine Grundlage für die Herstellung eines Medikaments aus Semaglutid-Salzen bekannt ist, die den bundesstaatlichen Anforderungen entsprechen würden. Tatsächlich sollen in den USA mindestens zehn Menschen ums Leben gekommen, nachdem sie individuell hergestellte Präparate verwendet hatten.
Es sei an dieser Stelle noch einmal betont, dass die Compounding-Unternehmen die patentgeschützten Wirkstoffe tatsächlich neu synthetisieren. Im Kontext von Microdosing könnte man allerdings auch auf die Idee kommen, kleine Dosisäquivalente aus den Originalpräparaten auszueinzeln.
Dies wurde eine Zeit lang unter Missachtung rechtlicher Vorgaben, jedoch unter wohlwollender Billigung der Krankenkassen, mit dem VEGF-Inhibitor Bevacizumab (Avastin®) zu Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration (AMD) praktiziert. Auf diese Weise sparten die Krankenkassen enorme Summen an Arzneimittelkosten ein und rechtfertigten die Praxis des Auseinzelns durch Studien, die zeigten, dass es keine Wirksamkeitsunterschiede zwischen den drei Wirkstoffen Aflibercept, Bevacizumab oder Ranibizumab zur Behandlung einer AMD gab.
Derartige Studien liegen allerdings für niedrigdosierte Inkretin-Mimetika, die aus Originalpräparaten ausgeeinzelt werden könnten, nicht vor. Genauer gesagt liegen gar keine Studien zum therapeutischen Nutzen von Inkretin-Mimetika in Form von Mikrodosen vor. Daher kann momentan nur vor derartigen ungeprüften Praktiken gewarnt werden. Ein vordergründiges Einsparpotenzial könnte sich am Ende als sehr kostspielig erweisen.