| Cornelia Dölger |
| 28.11.2025 09:00 Uhr |
»Ich bitte Sie persönlich dringend darum, hieran mitzuwirken und entsprechende Kommunikationswege zu etablieren«, so BAK-Präsident Armin Hoffmann an die Medisign-Geschäftsführung und den Apobank-Vorstand. / © Martin Jehnichen/ABDA
Alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionskarten (SMC-B) müssen auf die neue Generation (G2.1) umgestellt werden, weil ein neues Verschlüsselungsverfahren (ECC 256 statt RSA 2048) vorgeschrieben ist. Eigentlich läuft die Frist zur Umstellung am 31. Dezember ab. Für einen reibungslosen Anschluss sollte der Tausch daher bis zum 1. Dezember erfolgt sein. Weil aber laut der Gematik noch rund 30.000 Heilberufsausweise getauscht werden müssen, wurde die Frist unlängst bis 30. Juni 2026 verlängert.
Teilweise liegt dies daran, dass die Anwender selbst keine Anträge gestellt haben. Zuvor hatte aber auch der Dienstleister Medisign beim Austausch der Karten Probleme; die Umstellung der Produktionsstraße sowie die Datenmigration verzögerten die Prozesse. Wegen wiederholter Ausfälle stellte die Gematik den Dienstleister zwischenzeitlich sogar unter Beobachtung. Das Kaarster Unternehmen versicherte inzwischen, dass die Produktion auf Hochtouren laufe und ein Austausch der betroffenen Karten bis zum 1. Dezember gewährleistet sei.
Bei der Bundesapothekerkammer (BAK) herrscht dennoch ein gewisser Unmut. In einem Schreiben an die Medisign-Geschäftsführung sowie an den Vorstand der Apobank als Mitgesellschafterin drängt BAK-Präsident Armin Hoffmann darauf, die Probleme beim Kartentausch umgehend zu lösen.
Schon seit Sommer gebe es »erhebliche Funktionsstörungen« bei den Ausgabeprozessen, die auf der fehlgeschlagenen internen Prozessumstellung fußten. Insbesondere das Freigabeportal für die Landesapothekerkammern funktioniere bis heute nicht ordnungsgemäß. Die Antrags- und Freigabeportale seien lange nicht erreichbar gewesen und arbeiteten weiterhin fehlerhaft, was erheblichen Mehraufwand für die Kammern und vor allem für die Apotheken bedeute.
Apotheken seien immer wieder mehrere Tage nicht E-Rezept-fähig, was zu wirtschaftlichen Verlusten führe und die Patientenversorgung beeinträchtige. »Dieser Zustand muss aus unserer Sicht dringendst beendet werden«, so Hoffmann.
Die Mängel beim Freigabeverfahren stellten ein Sicherheitsrisiko für die TI-Datenbestände dar, da die Kammern aktuell nicht wirksam überwachen könnten, an wen HBA und SMC-B innerhalb ihres Mitgliederkreises ausgegeben werden; den Kammern lägen häufig weder verlässliche Informationen zu laufenden Antragsverfahren noch zu Produktion und Auslieferung der Karten vor. Zudem entstehe bei den Kammern ein erheblicher Zusatzaufwand, weil sich die Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen laufend mit den Problemstellungen des Freigabeportals auseinandersetzen müssten.
Die Probleme seien komplex – und um so wichtiger sei, mit den Kammern als Auftraggeber transparent und zuverlässig darüber zu kommunizieren, appelliert der BAK-Präsident. Hier hake es aber. Weder gebe es einheitliche Abläufe noch kämen wesentliche Informationen überhaupt bei den Kammern als Vertragspartner von Medisign an. Unlängst sei es zudem zu einem »relevanten Datenschutzvorfall« gekommen, als Privat- und Dienstadressen vieler Antragsteller verwechselt wurden. Hier habe Medisign den Kammern trotz Aufforderung keine Auskünfte erteilt. Entgegen anderslautender Versicherungen seien die Probleme bei den Ausgabeprozessen »faktisch nicht behoben«, bilanziert Hoffmann.
Hoffmann appelliert an den Dienstleister, gemeinsam mit der BAK »sachgerechte und schnell funktionierende Kommunikationswege« zu etablieren. »Transparenz und frühzeitige, ehrliche Kommunikation stärkt das Vertrauen und entlastet auch Sie.« Andernfalls seien die Kammern gezwungen, Medisign mit Anfragen zu konfrontieren »in der Hoffnung, dass einer der potenziell zuständigen Ansprechpartner reagiert«.
Mit einer Bündelung der wesentlichen Informationen über die Antrags- und Freigabeprozesse will die BAK Abhilfe schaffen. Anlaufstelle solle die BAK-Geschäftsstelle sein, schlägt Hoffmann vor. Fachlich federführend zuständig bleibe die Abteilung IT/Telematik, unterstützt durch den Geschäftsbereich Recht. »Ich bitte Sie daher persönlich dringend darum, hieran mitzuwirken und entsprechende Kommunikationswege zu etablieren«, schließt der BAK-Präsident.