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Nach Erfolg über Doc Morris
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Kammer will weiter gegen Versender vorgehen

Das Landgericht Köln hat dem Versender Doc Morris verboten, das KIM-System für Werbung gegenüber Ärzten zu missbrauchen. Die Apothekerkammer Nordrhein hat die Entscheidung erstritten und will weiter gegen unlautere Aktionen des Versandhandels vorgehen.
AutorKontaktPZ
Datum 13.06.2025  13:00 Uhr

Doc Morris hatte Praxen über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) angeschrieben, und über die E-Rezept-Einlösung auf diesen Weg informiert. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) sah darin einen Missbrauch des KIM-Systems und ein unangemessenes Behelligen der Ärztinnen und Ärzte. Daher klagte sie gegen den Versender.

Das Landgericht Köln gab der Kammer recht, die PZ hat ausführlich über das Urteil berichtet. »Wir freuen uns sehr, dass die Richter auf ganzer Linie unserer Argumentation gefolgt sind, dass es nicht in Ordnung ist, das für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente geschaffene KIM-System für solcherlei Werbung zu missbrauchen«, so AKNR-Geschäftsführerin und Justiziarin Bettina Mecking.

Mecking weiter: »Wir haben jetzt schwarz auf weiß, dass es sich bei dieser Aktion um unerwünschte Werbung über elektronische Post handelt – also Spam. Hinzu kommt, dass mit dieser Werbung Ärzte dazu angeregt werden sollten, ihre Patienten auf die Bestellmöglichkeit bei der Versandapotheke hinzuweisen und den Bestellvorgang zu vermitteln – ein Verhalten, mit dem die Ärzte möglicherweise gegen das Berufsrecht verstoßen.«

Verfahren »ein weiteres Puzzlestück«

Die Kammer führt regelmäßig Verfahren gegen die Versender und ihre Werbeaktionen, in der Regel vertreten von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen. Rechtsanwältin Anne Bongers-Gehlert sieht in der aktuellen Entscheidung denn auch nur »ein weiteres Puzzlestück« in den vielen Verfahren, die wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Versender aus den Niederlanden geführt werden. »Ganz gleich, ob es um unerlaubte Boni geht, um neuartige Plattformen, die den Kontakt zwischen Patienten und Arzt überflüssig machen, oder um Werbung für unzulässige Kooperationen zwischen Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern – wir werden dran bleiben und nicht nachgeben, wenn es darum geht, die bestmögliche Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln zu ermöglichen.«

AKNR-Präsident Armin Hoffmann kündigte an, dass die Kammer weiterhin konsequent gegen solche Fehlentwicklungen vorgehen werden. Denn seit Jahren sei ein immer sorgloserer Umgang mit Arzneimitteln gerade im Lifestyle-Bereich zu beobachten. »Wir sind davon überzeugt, dass die beste Gesundheitsversorgung durch Ärztinnen und Ärzte sowie die Apotheken vor Ort ermöglicht wird. Der ausländische Versandhandel bietet nach unserer Überzeugung nicht annähernd den gleichen Service wie die Apotheke vor Ort«, so Hoffmann.

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