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Protest in Hessen

Kammer sieht Schließung am 2.10. kritisch

Der Hessische Apothekerverband (HAV) hat zu einem Protesttag am 2. Oktober aufgerufen. Doch die Landesapothekerkammer (LAK Hessen) hat gegenüber dem Verband mitgeteilt, dass eine Schließung an diesem Tag ordnungswidrig wäre. Gegenüber der PZ erklärt die Kammer ihre Rechtsauffassung.
Alexander Müller
24.09.2023  15:00 Uhr

Der HAV hat zu einem hessenweiten Protesttag am 2. Oktober aufgerufen und die Apothekenteams zu einer zentralen Kundgebung auf den Platz vor der Alten Oper in Frankfurt eingeladen. Doch schon in seinem Rundschreiben musste der Verband darauf hinweisen, dass die Kammer anders als beim bundesweiten Protest am 14. Juni kein grünes Licht geben kann. Auch einzelne Apotheken erhielten von der Kammer diese Auskunft.

Die LAK erklärt, warum sich die Situation aus ihrer Sicht diesmal anders darstellt als im Juni. Die grundrechtlich geschützte Versammlungs- und Meinungsfreiheit sei im Fall eines Protests mit Apothekenschließungen mit dem Grundrecht der Bevölkerung auf Gesundheit durch eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung abzuwägen. Im Juni sei diese Abwägung zu Gunsten der Apotheker ausgefallen, „da es sich um eine Verengung der Versorgung an einem Werktag handelte, sodass die Bevölkerung nicht nur durch die notdienstbereiten Apotheken versorgt war, sondern sich auch am Tag vorher – von kurzfristigen Fällen abgesehen – versorgen konnte“, heißt es in einer Stellungnahme der LAK.

Abwägung der Grundrechte

Am 2. Oktober stellt sich die Rechtslage aus Sicht der Kammer anders dar. Die Regelversorgung auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Kammer ende in diesem Fall am Samstagmittag (30. September, 12:00 Uhr). Weil der 3. Oktober ein gesetzlicher Feiertag ist, wären die Apotheken im Falle eines Protestes erst am Mittwoch (4. Oktober) wieder erreichbar.

Die Bevölkerung wäre in diesem Szenario dreieinhalb Tage auf eine Notversorgung angewiesen. »Aus diesem Grund ist das Ergebnis der Abwägung der Grundrechte aller Beteiligten in diesem Fall so, dass das Versorgungsinteresse der Bevölkerung überwiegt«, so die LAK. Kammerpräsidentin Ursula Funke erklärt, dass die Kammer bei der Sicherstellung der Dienstbereitschaft zudem im staatlichen Auftrag des Ministeriums handele. Sie persönlich halte weitere Maßnahmen für »dringend geboten«, sollten die Antworten des Ministers nicht im Sinne der Apotheken ausfielen. Dann aber »geschlossen, bundesweit vereinbart und nicht an einem Brückentag«.

Der HAV hat laut dem Vorsitzenden Holger Seyfarth ebenfalls eine juristische Einschätzung eingeholt. Demnach sprechen überwiegend gute Gründe dafür, dass die temporäre Schließung der nicht zum Notdienst eingeteilten Apotheken zum Zwecke der Teilnahme an einer Demonstration ordnungsrechtlich nicht zu ahnden sei. Die Zulässigkeit einer Demonstrationsteilnahme hänge auch vom Leistungsumfang der Apotheken ab – an Zytostatika-herstellende Apotheken würden andere Anforderungen Sicherstellung der Versorgung gestellt als an „Apotheken zur Grundversorgung“.

Statt zu einer „Schließung der Apotheken“ aufzurufen, sei es daher zweckmäßiger, auf eine „Demonstration von Apothekerinnen und Apothekern“ aufmerksam zu machen, so Seyfarth. Aus Sicht des Verbandes gestattet das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit die aktive Teilhabe und Teilnahme am Protesttag.

Für den 2. Oktober hat bereits der Virchowbund, ein Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, zum Protest aufgerufen. Weitere Ärzteverbände haben sich unter dem Motto »Praxis in Not« zusammengeschlossen. Apothekenschließungen an diesem Tag hätte den Vorteil, dass den »Streikenden« weniger Rezepte entgehen würden als an einem anderen Tag, der wirtschaftliche Schaden wäre je nach Lage der Apotheke geringer.

Ärzteprotest am selben Tag

Aus Sicht der Kammer sind die angekündigten Praxisschließungen dagegen ein weiterer Grund, warum die Apotheken am 2. Oktober geöffnet sein müssen. Ihnen komme dann bei der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung eine noch zentralere Bedeutung zu.

ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening zufolge bestünde bei einem gemeinsamen Protest zudem die Gefahr, dass die mediale Aufmerksamkeit vor allem auf den Arztpraxen liegen würde und die Interessen der Apotheken eher hinten runterfallen würden. Die ABDA will im Rahmen des Deutschen Apothekertags (DAT) weitere Protestmaßnahmen verkünden. Deren Umfang dürfte auch vom Auftritt von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) beim DAT abhängen.

Während der Rede des Ministers am 27. September sollen die Apotheken geschlossen bleiben. Dies ist als verlängerte Mittagspause rechtlich unkritisch, geht einigen Apothekern als nächste Eskalationsstufe aber nicht weit genug.

»Geballtes Auftreten ist wichtig«

Trotzdem hat selbst Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), davor gewarnt, dass die sich die Apothekerschaft in »Mikro-Streiks« zersplittert. »Wir brauchen Geschlossenheit – alles andere schadet dem gemeinsamen Ziel«, so der Apotheker aus München. Der 14. Juni sei ein »beeindruckendes Erlebnis für die Apothekenteams, aber eben auch für die breite Öffentlichkeit gewesen. »Ein geballtes, gemeinsames Auftreten ist wichtig, damit sich Politik und Öffentlichkeit weiterhin für uns einsetzen«, so Hartmann.

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