Kammer setzt sich gegen Wellster durch |
Alexander Müller |
09.10.2023 12:00 Uhr |
Im Verfahren um Videoclips zu Viagra hat der Plattformbetreiber Wellster eine Unterlassungserklärung abgegeben. / Foto: Getty Images/Peter Dazeley
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte Wellster wegen einer über Instagram verbreiteten Werbung verklagt. Sie sieht das Video als unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel – konkret Viagra. Wellster hatte dagegen gehalten, es gehe nur um allgemeine Werbung für den Onlineversand. Die Kammer hatte bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt, Wellster war in Berufung gegangen. Am vergangenen Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht München (OLG) verhandelt.
Das OLG ließ laut der AKNR durchblicken, dass man in allen kritischen Punkten geneigt sei, der Sicht der Kammer zu folgen. »Auf Anregung des Gerichts haben wir uns dann einem Vergleich nicht verweigert. Im Kern ging es tatsächlich um die Unterlassungserklärung, die inhaltlich in weiten Teilen unserer Vorab-Formulierung folgte.« Wellster habe sich zudem verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Vor dem Landgericht München I war in der Hauptsache am 25. September verhandelt worden. Die Vorsitzende Richterin hatte in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass es sich auch aus ihrer Sicht um eine unzulässige Werbung für das Potenzmittel handelt. Der Werbespot beschäftige sich »mit nichts anderem als Viagra«. Eigentlich wollte das Gericht sein Urteil am 13. November verkünden.
Doch dazu kommt es nun nicht mehr, weil Wellster am 5. Oktober die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Apothekerkammer im Prozess vertrat, erklärte gegenüber der PZ, dass damit sowohl das einstweilige Verfügungsverfahren als auch das bereits anhängige Hauptsacheverfahren beendet worden sei. »Im Berufungsverfahren über die einstweilige Verfügung, die die AKNR erwirkt hatte, hat der Senat im Rahmen der Einleitungen keinen Zweifel daran gelassen, dass die Berufung aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben wird«, berichtet Rechtsanwalt Douglas.
Insbesondere sei das Gericht davon ausgegangen, dass nicht nur ein Verstoß gegen § 10 Heilmittelwerbegesetz (HWG) vorliege, sondern auch die deutsche Muttergesellschaft für den formal von der in Irland ansässigen Plattformbetreiberin, die den Clip hat ausstrahlen lässt, verantwortlich gemacht werden könne. »Dies ist insoweit von Bedeutung, als damit den Versuch von Wellster sich aus der Verantwortung zu ziehen und diese auf die irische GoSpring abzuwälzen, ein Riegel vorgeschoben wurde«, so Douglas.
Ein Sprecher von Wellster bestätigte gegenüber der PZ, dass das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben habe. Die ursprünglich von der Kammer geforderte Formulierung sei dabei vom Oberlandesgericht München (OLG) aber nicht akzeptiert worden. Wellster habe eine eingeschränkte Unterlassungserklärung zur endgültigen Beendigung der Auseinandersetzungen abgegeben.