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Kammerversammlung
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Kammer Nordrhein ändert Beitragsordnung

Die rund 10.500 Mitglieder der Apothekerkammer Nordrhein müssen künftig höhere Beiträge an die Kammer überweisen. Die Kammerversammlung hat am gestrigen Mittwoch gleich mehrere Änderungen an der Beitragsordnung beschlossen. Trotz höherer Regelbeiträge für alle Pharmazeuten gibt es für Apothekeninhaber künftig einen Freibetrag, der viele Inhaber entlasten soll.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 19.11.2020  15:00 Uhr
Kammer Nordrhein ändert Beitragsordnung

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein ist am gestrigen MIttwoch in Neuss bei einer Präsenzveranstaltung zusammengekommen, um mehrere wichtige Beschlüsse zu fassen. Einer Kammermitteilung zufolge fand das Treffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem 1400 Quadratmeter großen Tagungssaal eines Neusser Hotels statt.

Die Delegierten stimmten unter anderem für eine neue Beitragsordnung. Für Apothekeninhaber wird es künftig keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben, sondern einen Freibetrag, der bei 200.000 Euro des Nettoumsatzes vom Vorjahr fixiert ist. Gleichzeitig wurde allerdings der Beitrag für die Inhaber erhöht – von 0,107 auf 0,099 Prozent. Laut Kammer kommt es durch den neuen Freibetrag trotzdem zu Entlastungen für rund zwei Drittel aller Inhaber.

Aber auch die persönlichen Regelbeträge der Pharmazeuten wurden erhöht. Für alle berufstätigen Apothekerinnen und Apotheker – egal ob Vollzeit, Teilzeit, in der Apotheke vor Ort, im Krankenhaus oder in allen anderen Tätigkeitsfeldern – gilt künftig ein Beitrag von 14 Euro statt bisher 8 Euro. Nicht berufstätige Kammerangehörige zahlen künftig 6 Euro Monatsbeitrag statt bisher 3 Euro. Apothekerinnen und Apotheker in Elternzeit sowie Pharmazeuten im Praktikum sind auch weiterhin von der Beitragszahlung befreit. In Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag Stundung, Reduzierung oder Aussetzung beschließen.

»36 Jahre gab es keine so umfassende Änderung der Beitragsordnung. Wir wollten einerseits den Kaufkraftverlust kompensieren (Angestelltenbeiträge), andererseits die Lasten bei den Inhabern von Apotheken gerechter verteilen«, so Kammerpräsident Armin Hoffmann. »Das neue Regelwerk ist ein großer Schritt hin zu mehr Beitragsgerechtigkeit und sichert die Stabilität der Kammer«, ergänzte Michael Bonmann, der als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses eine Arbeitsgruppe zur neuen Beitragsordnung geleitet hatte. »Nach umfassender Diskussion sind wir zu der Auffassung gelangt, dass diese neue Beitragsordnung dem Ideal der Fairness am nächsten kommt«, so Holger Goetzendorff, der an der Beitragsreform ebenfalls maßgeblich mitgearbeitet hat.

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