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Sachsen
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Kammer erhöht Angestelltenbeitrag

In Sachsen hat die Kammerversammlung gestern eine Anpassung der Beitragsordnung beschlossen. Angestellte Apothekerinnen und Apotheker werden ab kommendem Jahr 240 Euro jährlich zahlen.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 07.11.2025  10:16 Uhr

Die Sächsische Landesapothekerkammer hat gestern eine neue Beitragsordnung in Dresden beschlossen: Die Beiträge für angestellte Apothekerinnen und Apotheker steigen ab 2026 von 160 Euro auf 240 Euro im Jahr. Eine schrittweise Erhöhung der Beiträge wurde von den Mitgliedern abgelehnt.

»Das ist ein großer Sprung, der nur dadurch begründet wird, dass die Beträge, die die Inhaber in den letzten Jahren leisten, sich sehr weit von denen der Angestellten entfernt hatten. Insofern ist es nur eine Angleichung und dient letztendlich nur dazu, dass die Sächsische Landesapothekerkammer ihre Aufgaben wahrnehmen kann, die allen Kammermitgliedern zugutekommen«, kommentierte Kammerpräsident Göran Donner den Beschluss. 

Zudem wurde die Einführung eines Zwei-Komponenten-Systems beschlossen, für das der Umsatz und der Rohertrag entscheidend sind. Im Jahr 2026 soll eine Meldeplicht für Inhaberinnen und Inhaber eingeführt werden, ihren Rohertrag zu melden. Das soll die Grundlage für die Berechnung der Beiträge im Jahr 2027 sein. 

»Nicht in Fundamentalopposition gehen«

Donner äußerte sich in seinem Bericht zur 75. Kammerversammlung auch über die aktuelle Bundespolitik. Er bezeichnete es als eine »relative Sensation«, dass im Koalitionsvertrag derart »konkrete Dinge in Sachen Apotheken« veröffentlicht wurden. Zudem würden die zwei vorliegenden Referentenentwürfe »tief in unser Selbstverständnis eingreifen«. 

Die drei Fokusthemen der Apothekerschaft derzeit seien die Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro, die Forderung nach einer verbindlichen und zeitnahen Anpassung des Apothekenhonorars und der massive Widerstand gegen die Vertretungsberechtigung der PTA. Im Hinblick darauf wolle er nicht »in Fundamentalopposition« gehen. Donner erläuterte, dass all diese Maßnahmen zunächst einmal nur für Filialapotheken greifen und größere Verbünde stärken würden.

Die Entwicklung seit vielen Jahren: Immer größere Betriebe auf der einen, immer kleinere Einheiten auf der anderen Seite, die ums Überleben kämpfen, betonte der Kammerpräsident und fügte hinzu: »Die für uns lange und für mich auch überzeugende Tatsache ›Ein Apotheker in seiner Apotheke‹ scheint ausgedient zu haben. Wir müssen uns überlegen, wie wir unter den veränderten Bedingungen die freie Berufsausübung überhaupt noch weiter retten können.«

Donner: »Die Frage ist, retten wir das in die Zukunft in irgendeiner Form oder sehen wir den Tatsachen, die wir seit vielen Jahren erleben, ins Auge und versuchen, uns unter neuen Bedingungen aufzustellen.«

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