| Cornelia Dölger |
| 04.12.2025 09:46 Uhr |
Derzeit läuft die Ressortabstimmung zur Apothekenreform. / © Imago/Chromorange
Nach aktuellem Stand will sich das Kabinett in gut zwei Wochen, am 17. Dezember, mit den Reformplänen befassen. Auf den Tisch soll nach vorläufiger Tagesordnung das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG); die zweite Säule, der Entwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) ist nach wie vor nicht auf der Agenda.
Derzeit läuft die Ressortabstimmung zu den Plänen – und dass eine solche auch mit Blockaden enden kann, hat die Ampel seinerzeit bei den Lauterbachschen Reformplänen gezeigt; damals stemmte sich die FDP gegen die geplante PTA-Vertretung, der Entwurf hing über Monate vor dem Kabinett fest und wurde schließlich mit dem Ampel-Aus beerdigt. Die FDP gibt es derzeit in Bundesregierung und Bundestag nicht mehr – die PTA-Pläne sind hingegen in den aktuellen Reformvorschlägen wieder aufgetaucht. Ob und wie sich Schwarz-Rot dazu einigt, bleibt spannend. Auch über eine Verschiebung der Beratung im Kabinett wird noch gemunkelt.
Auf der To-do-Liste der Bundesregierung für die nächsten drei Monate steht die Reform jedenfalls. Aufgeführt sind dort »Vorhaben mit voraussichtlicher Kabinettbehandlung in den genannten Monaten«. Beschrieben werden die Pläne folgt:
»Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden öffentliche Apotheken vor allem im ländlichen Raum gestärkt und Apothekerinnen und Apotheker können durch Bürokratieabbau ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrnehmen.« Zudem erhielten öffentliche Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. »Im Ergebnis soll dadurch die Wirtschaftlichkeit der Apotheken verbessert und ein flächendeckendes Netz an Präsenzapotheken weiterhin erhalten bleiben.« Das Gesetz ist als nicht zustimmungsbedürftig gekennzeichnet.
Im Februar will die Bundesregierung die Notfallreform angehen, die eine verbesserte Patientensteuerung vorsieht. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen flächendeckend etabliert werden. Apotheken sollen Notdienstpraxen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen, dafür sollen Versorgungsverträge geschlossen werden.
Im Blick hat die Bundesregierung zudem die sogenannte Bonpflicht. Schwarz-Rot hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, diese abschaffen zu wollen. Die Vorhabenliste kündigt an, dass das Bundesfinanzministerium im Dezember ein Gesetz zur Kassenpflicht vorlegen werde. Geplant ist demnach: »Einführung einer Kassenpflicht ab einem Umsatz iHv 100.000 Euro ab dem 1.1.2027; stufenweise Abschaffung der Belegausgabepflicht und Verpflichtung der digitalen Belegausgabe ab 1.1.2029; generelle Kassenpflicht ab dem 1.1.2029; weitere strafrechtliche Maßnahmen«.