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Kabinett beschließt Pflegereform mit Tarifbezahlung

Kurz vor dem Ende dieser Legislaturperiode möchte die Bundesregierung noch eine Pflegereform umsetzen. Ab September 2022 sollen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, die nach Tarifverträgen bezahlen. Pflegebedürftige sollen zudem entlastet werden. Beiträge von Kinderlosen würden aber steigen. Das Vorhaben wird im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) untergebracht.
dpa
PZ
02.06.2021  15:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt mit der geplanten Pflegereform auf spürbare Verbesserungen für Pflegekräfte und Pflegebedürftige. Die vom Kabinett beschlossenen Pläne zielten darauf, in der Altenpflege zu einer besseren Bezahlung zu kommen und diesen Beruf deutlich attraktiver zu machen, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin. Davon würden vor allem viele Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren.

Zugleich sollten Lohnerhöhungen nicht auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen durchschlagen, machte Spahn deutlich. Es solle keine Situation entstehen, in der Pflegekräfte und Pflegebedürftige finanziell gegeneinander ausgespielt würden. Wichtig seien daher auch die vorgesehene Begrenzung der Eigenanteile und bessere Planbarkeit. Dies werde «sicherstellen, dass niemand durch die Pflege im Heim überfordert wird». Demnach sollen Pflegebedürftige von immer weiter steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim entlastet werden. Dafür sollen sie ab Januar 2022 Zuschläge bekommen, die den Eigenanteil für die reine Pflege senken.

Der Eigenanteil für die reine Pflege soll damit nun schon im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken - im zweiten Jahr dann um 25 Prozent, im dritten Jahr um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Zunächst war die Entlastung ab dem zweiten Jahr geplant.

Hälfte der 1,2 Millionen Pflegekräfte arbeitet nach Tarif

Eine bessere Bezahlung dringend benötigter Pflegekräfte ist erklärtes Ziel der großen Koalition. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt laut Bundesarbeitsministerium nur knapp die Hälfte Tariflohn. Ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den die Regierung für die gesamte Branche verbindlich machen wollte, war zu Jahresbeginn gescheitert. Konkret sollen nun Versorgungsverträge ab 1. September 2022 nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die nach Tarifverträgen oder mindestens in entsprechender Höhe bezahlen.

Die selbst zu zahlenden Anteile für Pflegebedürftige im Heim steigen seit Jahren, sie lagen zuletzt bei 2068 Euro pro Monat im Bundesschnitt. Es gibt aber große regionale Unterschiede. Enthalten ist darin zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen aber noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

Zur Gegenfinanzierung soll der Bund ab 2022 einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Zugleich soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte auf künftig 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Damit steigt der Beitrag für sie von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns.

Das Kabinett hat die Gesetzespläne nun am Mittwoch auf den Weg gebracht. Das Vorhaben der Regierung soll neben anderen Gesetzesänderungen im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) untergebracht werden. Das GVWG und damit auch die Pflegereform soll voraussichtlich noch im Juni vom Bundestag beschlossen werden.

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