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Schwangerschaftsabbrüche

Kabinett beschließt Abschaffung von Paragraf 219a

Die Abschaffung des umstrittenen Paragrafs 219a Strafgesetzbuch schreitet weiter voran: Das Bundeskabinett beschloss heute einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Verbots der »Werbung für den Schwangerschaftsabbruch«. Dieser muss jetzt von Bundestag und Bundesrat beraten werden.
dpa
09.03.2022  17:30 Uhr

Nachdem der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits Mitte Januar einen ersten Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch vorlegte, machte nun auch das Bundeskabinett den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a frei, der die »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem heutigen Beschluss zufolge aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun allerdings noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Der FDP-Politiker nannte es im ZDF-Morgenmagazin einen »untragbaren Zustand«, dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. Deshalb streiche man diese Norm. »Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen«, betonte er. Das sei rechtlich ausgeschlossen.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) nannte die Abschaffung von Paragraf 219a am Mittwoch »überfällig«. »Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig«, so Spiegel.

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