Kabinett befasst sich heute nicht mit Apothekenreform |
Jennifer Evans |
21.08.2024 09:34 Uhr |
Pleite für Minister Karl Lauterbach (SPD)? Die Apothekenreform verzögert sich erneut. / Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler
Zuerst wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) am 17. Juli ins Kabinett bringen. Das war nicht von Erfolg gekrönt. Als nächster Termin war der 21. August anvisiert. Auch dieser ist nun geplatzt. Wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf PZ-Anfrage bestätigte, wird sich das Kabinett in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch nur mit den Vorlagen beschäftigen, die unter TOP 1 stehen, sprich jene ohne Aussprache. Das umfasst das ApoRG nicht.
Neben dem Bundesjustizministerium (BMJ) hatte auch das Bundesforschungsministerium (BMBF) Lauterbach Steine in den Weg gelegt. Bei dem einen ging es um die noch ausstehende Rechtsförmlichkeitsprüfung, bei dem anderen um einen Leitungsvorbehalt. Streitpunkt ist vor allem die Apotheke ohne Apotheker.
Im Juli hatte Lauterbach den Urlaub von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für den Verzug vorgeschoben. Die Rechtsförmlichkeitsprüfung im BMJ dauere noch an, bestätigte der Minister seinerzeit auch gegenüber der PZ. Doch dann sickerte durch, dass es nicht nur um formale Aspekte des Entwurfs gegangen ist, sondern die Prüfung offenbar auch grundsätzliche Aspekte der Reform betraf. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, war mit einer Anfrage im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der Sache auf den Grund gegangen.
Widerstand gegen Lauterbachs Pläne waren zudem aus dem BMBF gekommen. Das Ministerium hatte gegenüber dem BMG einen Leitungsvorbehalt eingelegt und vergangene Woche gegenüber der PZ betont, dass die Abstimmungsprozesse noch nicht abgeschlossen seien. Angesichts dessen erschien es unwahrscheinlich, dass die Reform in dieser Woche die nächste Hürde nehmen würde.
Neben den Blockaden, die von zwei FDP-geführten Ministerien kamen, gibt es auch Druck aus den Ländern gegen die Reformpläne. Die Länder sind kritisch, wie eine PZ-Recherche zeigte. Wird das Gesetz vom Bundestag beschlossen und die Länder sind weiterhin nicht einverstanden, könnte der Vermittlungsausschuss ins Spiel kommen. In der Theorie wäre es ihm möglich zu empfehlen, den Gesetzesbeschluss ganz zu kippen.