Jetzt streiken auch die MFA |
Leere Praxen: Der Berufsverband der MFA ruft in den laufenden Tarifverhandlungen zu Warnstreiks auf. / Foto: Foto: Adobe Stock/New Africa
Der vmf wird nach eigenen Angaben erstmalig in seiner Verbandsgeschichte Tarifverhandlungen mit Warnstreiks begleiten. Der Verband ruft bundesweit alle MFA, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind, zu einem ganztägigen Warnstreik und einer zentralen Kundgebung am 8. Februar auf.
vmf-Präsidentin Hannelore König ist überzeugt, den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhen zu müssen. Denn nach drei Verhandlungsrunden von Oktober bis Dezember 2023 habe sich die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) nur »minimal bewegt« und beharre auf ihrem Gesamtpaket von 5,5 Prozent. Das angebotene Einstiegsgehalt sei zu niedrig, kritisiert König. Da zudem die Zuschläge in den Tätigkeitsgruppen reduziert werden sollten, erhielten MFA im 17. Berufsjahr in der höchsten Tätigkeitsgruppe nur eine geringe Steigerung von 0,1 Prozent.
Die Arbeitgeberseite lehne auch eine Besitzstandsregelung bei den Zuschlägen für die Kolleginnen und Kollegen ab, die sich bereits in der höheren Tätigkeitsgruppe befinden, so König weiter. Der AAA wolle auch keine Inflationsausgleichsprämie oder die Sonderzahlung erhöhen. »Nach zwei Jahren Reallohnverlust ist es jetzt dringend notwendig, ein deutliches Signal an unseren Tarifpartner zu senden. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite ein deutlich verbessertes Angebot für die qualifizierten Fachkräfte und Experten in den Praxisteams«, so König.
Details zur Kundgebung und weiteren Arbeitskampfmaßnahmen in der Verhandlungswoche vom 5. bis 8. Februar sollen kurzfristig bekannt gegeben werden.
Die Berufsbezeichnung »Arzthelfer/Arzthelferin« wurde im Jahr 2006 im Zuge einer Ausbildungsreform ersetzt. Seitdem ist die offizielle Bezeichnung MFA. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, bestehend aus Berufsschule und Tätigkeit vor Ort in der Praxis oder Klinik.
Der Gehaltstarifvertrag sieht sechs verschiedene Tätigkeitsgruppen und acht Gruppen nach Berufsjahren vor. 2023 lag das Einstiegsgehalt bei 2.206 Euro in der Tätigkeitsgruppe I. Bei entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung kann das Tarifgehalt auf 4.434 Euro steigen.