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Ärztekritik am ApoVWG
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»Jenseits der Qualifikation der Apothekerschaft«

Bevor das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) heute erstmals im Bundestag beraten wird, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre grundlegende Kritik an den erweiterten Kompetenzen für Apotheken bekräftigt.
AutorKontaktPZ
Datum 27.02.2026  12:02 Uhr

Dass Apotheken laut den Plänen künftig Arzneimittel uner bestimmten Umständen auch ohne vorliegendes Rezept abgeben sollen, ist für die Bundesvereiningung eine rote Linie. KBV und andere Ärzteverbände liefen von Anfang an Sturm dagegen und warnten vor einer verschlechterten Patientenversorgung. »Die geplanten Maßnahmen liegen eindeutig jenseits der Qualifikation der Apothekerschaft«, lässt der KBV-Vorstand heute erneut wissen. 

Problematisch an der erleichterten Abgabe sei auch, dass die Versicherten diese Medikamente selbst bezahlen müssen; um diese Kosten zu sparen, würden Versicherte im Nachgang ihren Arzt aufsuchen, um sich ein Rezept zu holen, so die Befürchtung. »Solche Diskussionen dürfen nicht in die Praxen getragen werden.«

Auch mit den erweiterten Impf- sowie Präventionsangeboten haben die Ärzte ein Problem. »Das alles sind ärztliche Leistungen.« Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) stellten wie die erweiterten Impfmöglichkeiten einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung von Heilkunde dar, warnen die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sybille Steiner. Am Ende entstünde Mehrarbeit für die Praxen, etwa durch mehr Beratungs- und Kontrollaufwand.

Labore: »Urärztliche Aufgaben« werden verlagert

Auch der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) sieht mit den Kompetenzerweiterungen eine verschlechterte Qualität und Patientenversorgung heraufziehen. Den Reformplänen zufolge sollen in Apotheken Schnelltests gegen bestimmte Erreger wie Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotavirus durchgeführt werden können – ein No-go, findet der ALM-Vorsitzende Michael Müller. »Labormedizin ist ureigene ärztliche Aufgabe, sie auch nur teilweise in Parallelstrukturen in Apotheken zu verlagern, ist falsch; das gilt erst recht für die Diagnostik bei meldepflichtigen Krankheiten.«

Bei patientennahen Schnelltests auf Infektionserkrankungen sei bereits bei der Indikationsstellung ärztliche Expertise erforderlich, zudem seien die Schnelltests oftmals nicht so leistungsfähig wie die Methoden in den Facharztlaboren. Es drohten mithin »Fehlinterpretationen, vermeidbare Doppeluntersuchungen mit erhöhten Kosten für die Solidargemeinschaft und im schlimmsten Fall Schaden für die Patientinnen und Patienten«.

Haus- und Facharztpraxen sollten auf anderem Wege entlastet werden, meint der Verband. Etwa solle gesetzlich Versicherten für bestimmte Untersuchungen und Präventionsleistungen ein direkter Zugang zur fachärztlichen Labordiagnostik ermöglich werden, auch ohne Überweisung.

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