Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Bundesarbeitsgericht
-
Je älter, desto mehr Urlaub?

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 58 Jahren können unter Umständen mehr Urlaub erhalten als jüngere Kolleginnen und Kollegen. Laut Bundesarbeitsgericht ist eine solch innerbetriebliche Regelung möglich.
AutorKontaktJasmin Herbst
Datum 05.01.2024  16:30 Uhr

Mitarbeiter sind grundsätzlich alle gleichzubehandeln. Das regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Was die Urlaubsregelung betrifft, gibt es aber Ausnahmen. So ist es etwa möglich, dass Arbeitnehmer ab 58 Jahren mehr Urlaub erhalten können. Dies kann laut Bundesarbeitsgericht innerbetrieblich geregelt werden. Denn rechtlich ist eine Andersbehandlung von Mitarbeitern erlaubt, wenn diese gerechtfertigt ist.

Hintergrund ist eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). In besagtem Fall hatte eine angestellte Produktionshelferin geklagt, die sich aufgrund der innerbetrieblichen Urlaubsregelungen diskriminiert fühlte (BAG, Urteil vom 21.Oktober 2014, Az.: 9 AZR 956/12). Der Arbeitgeber gewährte der Belegschaft grundsätzlich 34 Arbeitstage Urlaub. All denjenigen Mitarbeitern, die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, gewährte der Arbeitgeber darüber hinaus zwei weitere Urlaubstage. Die Klägerin war jünger als 58 Jahre und klagte deswegen auf jährlich zwei weitere Urlaubstage mit der Begründung, dass die Regelung sie als jüngere Person in ihrem Alter diskriminiere.

Ermessensspielraum für Arbeitgeber

Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Zwar stelle die betriebliche Urlaubsregelung eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar, da sie unmittelbar an das Lebensalter der Beschäftigten anknüpfe, diese Diskriminierung sei jedoch gerechtfertigt, so das BAG. Bei der Gewährung von übergesetzlichem Mehrurlaub stehe dem Arbeitgeber ein gesteigerter Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu. Die zusätzliche Urlaubsgewährung bei älteren Mitarbeitern verfolge den Zweck des gesteigerten Erholungsbedürfnisses und damit dem Schutz von älteren Beschäftigten. Jedenfalls bei der Grenze von 58 Jahren sei die Bevorzugung der Arbeitnehmer gerechtfertigt, so das BAG.

Grundsätzlich ist es aber häufig ein schmaler Grat, ob Ungleichbehandlungen von Mitarbeitern aufgrund deren Alter zu Verstößen gegen das AGG führen. Hier ist Vorsicht geboten.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Alter

Mehr von Avoxa