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Dossier Pharmaceutique

Ist Frankreichs Medikationsakte auch was für Deutschland?

Das sogenannte Dossier Pharmaceutique existiert in Frankreich seit fast 15 Jahren. Dort ist es sogar verbreiteter als die E-Patientenakte. Dem Vernehmen nach prüft die ABDA gerade, ob das Konzept auch in Deutschland sinnvoll wäre.
Jennifer Evans
11.02.2022  12:00 Uhr

Das Dossier Pharmaceutique (DP), das die nationale Apothekerkammer Ordre National des Pharmaciens entwickelte, hat sich als großer Erfolg herausgestellt. Seit seiner flächendeckenden Einführung im Jahr 2008 hat es eine Patientenzufriedenheit von gut 98 Prozent erreicht, wie aus einer Analyse der Bertelsmann Stiftung hervorgeht. Ziel dieser Arzneimittel-Dokumentation ist es, Ärzten und Apothekern Informationen zu aktuellen Verordnungen, Therapien und Empfehlungen zu geben.

Eröffnet wird die Medikationsakte in der Apotheke vor Ort. Wer seine Daten im DP zu Arzneimitteln, Dosierung, Anwendungsdauer oder Impfungen einsehen darf, entscheidet jeder Versicherte selbst. Außerdem besteht jederzeit die Möglichkeit, sich die Inhalte in der Offizin abrufen zu lassen. Unbezahlbar sind die Daten für die Heilberufler unter anderem in puncto Wechselwirkungen. Bei etwaigen Bedenken können sich die Apotheker laut der Studie auch weigern, dem Patienten ein Medikament auszuhändigen.

Parallel entstand in Frankreich das sogenannte Dossier Médical Partagé (DMP), die französische Version der elektronischen Patientenakte (EPA). Laut Bertelsmann Stiftung nahmen die Franzosen diese aber weniger gut an als das DP. »Sicherlich spielt dabei die weniger komplizierte technische Infrastruktur eine Rolle. Letztlich handelt es sich jedoch um ein privatwirtschaftlich organisiertes Projekt mit weniger Beteiligten, das wesentlich schneller umgesetzt und genutzt wurde als das DMP«, heißt es als Begründung für den guten Zuspruch in der Studie der Stiftung von 2020. Dabei lassen sich mit der Medikationsakte nicht einmal digital E-Rezepte erzeugen. 

Weitere Funktionen ergänzen DP

Der Zugriff auf das Dossier erfolgt über die Gesundheitskarte des Patienten und den Heilberufsausweis des Apothekers. Dabei enthält die Gesundheitskarte selbst keine Informationen über die Medikamente. Diese lagern auf einer verschlüsselten Datenbank des Gesundheitsministeriums, von wo aus sie verschlüsselt übertragen und der Austausch archiviert wird. Finanziert wird das DP sowohl durch Mitgliedsbeiträge des Apothekerordens als auch durch Rahmenvereinbarungen mit den Gesundheitsbehörden sowie Dienstleistungsverträgen. 

Darüber hinaus listet die Studie weitere Dienstleistungen auf, die inzwischen als Ergänzung des Arzneimittel-Dossiers entstanden sind. Dazu gehört das sogenannte DP-Ruptures, das seit dem Jahr 2013 Unterbrechungen der pharmazeutischen Lieferkette aufzeigt und die Informationen unter anderem an die Nationale Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten sowie an die regionalen Gesundheitsbehörden übermittelt.

Mit dem sogenannten DP-Alertes ist es dem Apothekenverband seit 2010 außerdem möglich, rund um die Uhr innerhalb weniger Minuten eine Warnung an alle Offizinen im Land rauszuschicken. Die Nachrichten erreichen demnach auch die französischen Übersee-Departements. »Die Warnmeldung wird dann auf allen Computerarbeitsplätzen in allen Apotheken, in der Stadtverwaltung und im Krankenhaus angezeigt«, heißt es. Jeder Apotheker müsse die Warnung zunächst an jedem Computerarbeitsplatz lesen und validieren, um seine aktuelle Tätigkeit am PC fortsetzen zu können.

Auf dieselbe Weise funktioniert auch das DP-Portal, was Rückruf-Aktionen oder Entnahmen von Arzneimittelchargen in Echtzeit an die Offizinen meldet. Seit Ende 2011 dürfen übrigens auch französische Behörden auf anonymisierte Arzneimittel-Daten aus dem DP zugreifen, um sich über den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu informieren.

Die Bertelsmann-Stiftung resümiert zu dem Projekt des Apothekerordens: »Es wurde zwar sehr schnell ein landesweiter und funktionierender Dienst aufgebaut, doch lief die Entwicklung nahezu vollständig an der nationalen Infrastruktur und dem Patientendossier vorbei – dadurch entstand eine reine E-Medikationsliste mit eingeschränkter Funktionalität, jedoch kein E-Rezept-Dienst.«

DAT-Antrag schlägt Dossier für Deutschland vor

Dem Vernehmen nach prüft die ABDA derzeit, ob ein entsprechendes Dossier auch für Deutschland in Frage kommt. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hatte beim Deutschen Apothekertag 2021 in Düsseldorf den Antrag gestellt, auch hierzulande ein apothekenübergreifendes pharmazeutisches Dossier einzuführen. Der gesundheitliche Nutzen für den Patienten sowie die gewinnbringende Datengrundlage hinsichtlich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) dieser apothekergeführten Dokumentation ist aus Sicht des Antragsstellers unstrittig.

Für eine schlechte Lösung erachtet der Verband laut Antrag dagegen Kundenkarten, weil sie zwar vollständig, aber nicht apothekenübergreifend sind. Auch die elektronische Patientenakte (EPA) sowie den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) hält er für ungeeignete Alternativen. Die EPA sei zum einen freiwillig, erlaube den Datenzugriff lediglich für 100 Tage und richte sich vor allem an technikaffine Menschen, heißt es. Und der BMP stelle nur »eine Momentaufnahme« der aktuellen Medikation dar. Viele arzneimittelbezogene Probleme ließen sich aber nur über einen längeren Zeitraum beurteilen. Ein weiteres Argument für die Apotheker aus dem Norden war demnach, dass die Akzeptanz des DP bei den Franzosen im Vergleich zur EPA sehr viel höher ist. 

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