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Deutscher Apothekertag
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Irreführende Arzneimittelwerbung soll Straftat werden

Irreführende Werbung  für Arzneimittel ist aktuell keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Damit sind die Regeln für Medikamente weniger streng als für Lebensmittel. Die Delegierten des Deutschen Apothekertags (DAT) haben sich am Mittwoch für eine Gesetzesverschärfung ausgesprochen. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 17.09.2025  14:30 Uhr

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat auf dem DAT einen Antrag vorgelegt, der den Gesetzgeber dazu auffordert, irreführende und/oder unlautere Werbung für Arzneimittel künftig nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftatbestand zu werten. 

»Wer für Jogurt oder Müsli mit falschen Heilversprechen wirbt, macht sich strafbar. Doch wer bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln täuscht, riskiert nur ein Bußgeld. Das ist ein offenkundiger Wertungswiderspruch«, sagte Bettina Mecking, Geschäftsführerin der AKNR, zur Begründung des Antrags.

Gerade Plattformen für Onlinerezepte nutzten die laxen Vorschriften aus und fielen immer wieder durch irreführende Werbung auf. Eine effektive Sanktionierung könne laut der AKNR nur gelingen, wenn die Verstöße als Straftatbestände ausgestaltet werden. Außerdem bedeute eine entsprechende Gesetzesverschärfung eine Verbesserung des Verbraucherschutzes. 

Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, unterstützte den Vorstoß. »Unser aktuelles Schwert ist ziemlich stumpf. Mit dem Strafrecht hätten wir ein viel schärferes Schwert. Es stünde uns sehr gut zu Gesicht, wenn wir diese Forderung aufstellen und dem Antrag zustimmen«. 

Die Delegierten des DAT folgten dem Appell von Martin Braun und stimmten dem Antrag einstimmig zu. 

Die Risiken irreführender Arzneimittelwerbung sorgen auf dem DAT und in der breiten Öffentlichkeit immer wieder für Diskussionen. Im vergangenen Jahr kam eine interne Studie der EU zu dem Schluss, dass sich insbesondere im Bereich der Onlinewerbung oft falsche Versprechen fänden, die eine »erhebliche Bedrohung für das öffentliche Wohlergehen« seien. 

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