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Fettlebererkrankung
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IQWiG findet keinen Zusatznutzen für Resmetirom

Ob Resmetirom, das erste zugelassene Medikament zur Behandlung der Fettlebererkrankung MASH, einen Zusatznutzen bietet, lässt sich aus Sicht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) derzeit nicht beurteilen.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 22.12.2025  11:30 Uhr

Resmetirom (Rezdiffra™) ist ein Agonist am Schilddrüsenhormonrezeptor THR-β, der zur Behandlung von Patienten mit metabolisch-assoziierter Steatohepatitis (MASH, vormals nicht alkoholische Steatohepatitis, NASH) mit moderater bis fortgeschrittener Leberfibrose, aber ohne Leberzirrhose zugelassen ist. In der Zulassungsstudie MAESTRO-NASH war der Wirkstoff in beiden Endpunkten – MASH-Auflösung ohne Verschlechterung der Fibrose und Verbesserung der Fibrose um mindestens ein Stadium – Placebo signifikant überlegen.

PZ-Chefredakteur Sven Siebenand stufte Resmetirom vorläufig als Sprunginnovation ein, hob in seinem Kommentar aber darauf ab, dass statt histologischer Verbesserungen am Ende harte Endpunkte wie weniger Dekompensationen, Transplantationen und eine niedrigere Mortalität entscheidend sind, um den Stellenwert des neuen Wirkstoffs zu beurteilen. Auch das IQWiG wünscht sich hierzu Daten, um den Zusatznutzen von Resmetirom zu ermitteln. Solche Parameter sollen in der MAESTRO-NASH-Studie, die auf bis zu 54 Monate angelegt ist, erhoben werden. Zunächst lag für die Dossierbewertung aber lediglich eine Auswertung nach 52 Wochen vor – laut IQWiG ein zu kurzer Zeitraum: Es sei fraglich, ob darin Ergebnisse zu patientenrelevanten Endpunkten überhaupt sinnvoll interpretiert werden können.

Die kurze Therapiedauer ist aber nicht das Einzige, was das IQWiG an den eingereichten Daten auszusetzen hat. Weitere Kritikpunkte beziehen sich etwa auf die zweckmäßige Vergleichstherapie, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in einer optimierten Standardtherapie zur Behandlung der Komorbiditäten der Patienten bestehen sollte.

Dieser Vorgabe habe die Behandlung der Teilnehmenden im Placeboarm teilweise nicht entsprochen. So sei es etwa bei Patienten mit Diabetes laut Studienprotokoll untersagt gewesen, innerhalb der ersten 52 Wochen die Dosis der vorbestehenden antidiabetischen Medikamente zu erhöhen oder eine Therapie mit einem GLP-1-Agonisten zu beginnen. Bei Patienten mit erhöhtem LDL-Cholesterol war die zulässige Höchstdosis von Statinen begrenzt – eine Einschränkung, die unter Resmetirom gerechtfertigt und auch in der Fachinformation vorgeschrieben ist, nicht jedoch für die Teilnehmenden im Placeboarm, für die sie in der Studie ebenfalls galt.

Alles in allem lautet das Urteil des IQWiG: Ein Zusatznutzen für Resmetirom ist nicht belegt. Es bleibt abzuwarten, ob es Hersteller Madrigal Pharmaceuticals in dem sich nun anschließenden Stellungnahmeverfahren gelingen wird, das IQWiG umzustimmen. Den abschließenden Beschluss über den Zusatznutzen fällt der G-BA.

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