Keimzahl in wasserhaltigen Dermatika |
14.07.1997 00:00 Uhr |
Pharmazie
Jede Probe wurde jeweils bei 4°C, 20°C und 30°C
gelagert.
Untersuchung von Keimzahl und -identität
Die Keimzahlbestimmung sollte nach DAB V 2.1.8
Prüfung auf mikrobielle Verunreinigung in nicht
sterilen Produkten" durchgeführt werden. Dabei ist
die Anforderung der Kategorie II (VIII N5, topische
Anwendung) zu erfüllen, die fordert, daß maximal 100
aerobe Keime pro Gramm entstehen und die Bildung von
Enterobakterien, Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus
aureus ausgeschlossen werden kann. Die Keimzahl wurde
nach zwei- und nach vierwöchiger Lagerung bestimmt.
Da Enterobakterien, Staphylococcus aureus und Pseudomonas
aeruginosa ausgeschlossen werden mußten, wurden die
Koloniemorphologien betrachtet. In den untersuchten
Salben ließen sich neben Schimmelpilzkolonien drei
unterschiedliche Koloniemorphologien identifizieren.
Stellvertretend wurde je eine Kolonie auf Nähragar
isoliert, um die Keime zu charakterisieren. Eine
Identifizierung der Keime mit Hilfe der Gramfärbung
sowie durch Selektiv-Nähragar und biochemische Nachweise
wurde in der Medizinischen Hochschule Hannover
durchgeführt, da eine bestimmte Labor-Sicherheitsstufe
erforderlich ist.
Untersuchungsergebnisse
Die Identifikation ergab, daß es sich um Keime der
Normalflora der Haut handelt. Alle nachgewiesenen
Bakterien sind somit als Hautkeime apathogen. Trotzdem
könnten sie bei Auftragen auf verletzte Haut Infektionen
auslösen. Flavobacterium oryzihabitans wurde dabei
sowohl auf Bakterien- als auch auf Pilzagar nachgewiesen.
Der Nachweis, daß es sich nicht um die laut DAB
auszuschließenden Keime handelt und daher
ausschließlich die Keimzahl für die Erfüllung der
DAB-Anforderungen maßgebend ist, war damit erbracht.
Nach zwei Wochen Lagerung entsprachen nur die bei 4°C
gelagerten Salben den Anforderungen des DAB mit maximal
100 aeroben Keimen pro Gramm. In der Unguatorkruke waren
überhaupt keine Keime nachweisbar. Die Tubenlagerung
führte zu 40 KBE/g und in der Kruke lag die Keimzahl mit
100 KBE/g gerade noch unterhalb der Anforderung. Die bei
20°C und 30°C gelagerten Salben enthielten alle zuviele
Keime.
Nach vierwöchiger Lagerung entsprach nur noch die mit
dem Unguator hergestellte und bei 4°C gelagerte Salbe
den Anforderungen. Die Salben in Tuben und Kruken
überschritten selbst bei Kühlschranklagerung die
tolerierte Keimzahl.
Prüfung der konservierenden Wirkung von Ethanol
Als weitere Untersuchung sollte die konservierende
Wirkung von Ethanol überprüft werden. Hierzu wurde
parallel zu den oben beschriebenen Ansätzen eine durch
Ethanolzusatz variierte WHS hergestellt. Anstelle von 70
Prozent Wasser wurden mit Hilfe des Unguators 60 Prozent
Wasser und 10 Prozent Ethanol in die Hydrophile Salbe
eingearbeitet. Die Stabilität dieser Zubereitung ist
belegt. In dem Versuch konnte gezeigt werden, daß ein
Zusatz von 10 Prozent Ethanol bei allen
Lagerungstemperaturen und täglicher Kontamination über
vier Wochen das mikrobielle Wachstum zuverlässig hemmt.
Somit ist für Ethanol eine konservierende Wirkung
belegt.
Wasserhaltige Dermatika sind also einem starken
mikrobiellen Befall bei der Benutzung durch den Patienten
ausgesetzt. Unkonservierte, wasserhaltige Dermatika
entsprechen bereits nach zweiwöchiger Anwendung, bei
Raumtemperatur gelagert, nicht mehr den Anforderungen des
DAB. Zubereitungen mit 10 Prozent Ethanolzusatz hingegen
weisen auch nach vierwöchiger Anwendung kein
Keimwachstum auf.
Hinzu kommt, daß der Auftrag eines Haltbarkeitsdatums
auf dem Etikett von in der Apotheke hergestellten
Arzneimitteln nicht vorgeschrieben ist. Zwar wird in
verschiedenen Publikationen vorgeschlagen,
unkonservierte, wasserhaltige Salben nicht in Kruken
abzugeben und in Tuben nur eine Woche zu verwenden,
andere Autoren halten bei Tubenlagerung sogar eine
dreimonatige Haltbarkeit für akzeptabel. Gefordert ist
laut Apotehekenbetriebsordnung lediglich der Vermerk
begrenzt haltbar".
Auf jeden Fall sollten wasserhaltige unkonservierte
Cremes im Kühlschrank aufbewahrt und nach zwei Wochen
vernichtet werden. Die Abfüllung in Tuben ist aus
hygienischer Sicht empfehlenswert, besser noch die
Herstellung und Lagerung in einer Unguatorkruke.
Allerdings sollte man auch über Alternativen nachdenken.
Variierte Abgabegefäße, die bei Salbenentnahme keiner
Kontamination ausgesetzt sind, beispielsweise ein
Cremespender, könnten zu besseren Ergebnissen führen.
Bisher sind allerdings solche Gefäße, die auch eine
kontaminationslose Abfüllung in der Apotheke
ermöglichen, noch nicht erhältlich. Somit wäre
momentan der Zusatz eines möglichst reizarmen
Konservierungsmittels sicher besser als eine stark
verkeimte Salbe.
PZ-Artikel von Ulrike Alberg, Claudia Gietz,
Svea Wanser-Grone, Braunschweig
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