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Kammerversammlung
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Inhaberbeiträge in Niedersachsen bleiben umsatzbezogen

Die Apothekerkammer Niedersachsen wird die Kammerbeiträge für Inhaberinnen und Inhaber auch künftig nach dem Umsatz bemessen. Das haben die Delegierten gestern in Hannover beschlossen. Eine Ausrichtung nach dem Rohertrag ist damit vom Tisch. Das Thema hatte die Kammer schon länger beschäftigt.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 20.11.2025  15:58 Uhr

Zugrunde lag ein Antrag einer vierköpfigen Gruppe von Delegierten, die forderten, anonymisierte Rohertragsdaten von 20 Prozent der niedersächsischen Apotheken zu erheben. Die Beiträge für die Inhaber sollten an die wirtschaftliche Stärke des Betriebs angepasst werden, denn der Rohertrag sei »am Ende des Tages das, was die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Apotheke ausmacht«, hieß es bei der Kammerversammlung in Hannover.

Zur Veranschaulichung zog man Kennzahlen von sieben Apotheken heran – allesamt Betriebe der Antragsteller. Zugrunde lag eine Durchschnittsapotheke mit einem Umsatz von 3,4 Millionen Euro und einem Rohertrag von etwa 700.000 Euro, danach läge der Kammerbeitrag bei 3400 Euro, der Durchschnittsrohertrag bei 0,48 Prozent. Den Durchschnittsumsatz angenommen, ergab sich mit diesem Referenzwert für die sieben Apotheken eine hohe Varianz bei der Rohertragsquote – bei gleich bleibenden Beiträgen. Die starken Schwankungen zeigten, dass die Beiträge »nicht mehr ganz fair verteilt« seien. 

Solche niedrigen Rohertragswerte sehe die Treuhand vor allem bei spezialisierten Apotheken mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro, hielten Marion Eickhoff, juristische Geschäftsführerin der Kammer, sowie Lukas Kaminski, pharmazeutischer Geschäftsführer, fest. Sie stellten die Ergebnisse des Prüfauftrags zur Bemessungsrundlage für den Inhaberbeitrag vor, den die Kammerversammlung dem Vorstand im Frühjahr erteilt hatte.

Die Quoten lägen bei solchen Betrieben, die viele Hochpreiser abgeben, demnach zwischen 5 und 6 Prozent, während eine Apotheke mit Standardversorgung bei einer durchschnittlichen Quote von 19 bis 21 Prozent liege. Exemplarisch zeigten Eickhoff und Kaminski auf, wie eine Änderung der Bemessungsgrundlage am Ende umsatzschwächere Apotheken benachteiligen würde. »Gewinner wären die umsatzstärksten Apotheken in Niedersachsen mit erheblichen Einsparungen beim Kammerbeitrag«, so Eickhoff. Für die anderen Betriebe würde die Belastung hingegen wachsen.

Burs: Votum ist eindeutig

Den Antragstellern fehlte es bei der exemplarischen Berechnung an einer validen Datenbasis – eben diese verlangten sie in ihrem Antrag. Diesen lehnten die Delegierten aber, nach teils hitziger Diskussion, in geheimer Abstimmung mit großer Mehrheit ab und sprachen sich damit gegen eine Datenerhebung aus. Das Votum sei eindeutig, so Kammerpräsidentin Cathrin Burs. Die Beitragsbemessung sei zum nunmehr dritten Mal in Folge Thema einer Kammerversammlung gewesen. Sie vertraue darauf, »dass dieses Thema ausgiebig diskutiert und beschlossen ist«.

Auf der Tagesordnung stand zudem eine Nachwahl im Vorstand. Apotheker Tim Rüggeberg hatte nach Übernahme einer Apotheke seinen Status von Angestelltem zu Inhaber gewechselt und war aus der Kammerversammlung ausgeschieden. Das Organ muss laut Statuten der Kammer Niedersachsen zu gleichen Teilen von Inhabenden und Angestellten besetzt sein. Auf Rüggebergs Vorstandsposten rückte Inhaberin Sonja Beer nach.

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