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Bundesdatenschützerin

»Informiert über die EPA entscheiden«

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat heute in Berlin den 33. Tätigkeitsberichts ihrer Behörde vorgestellt. Ein großes Thema war dabei die elektronische Patientenakte (EPA).
AutorKontaktAlexandra Amanatidou
Datum 10.04.2025  13:45 Uhr

Von den 160 Seiten des Berichts sind etwa 15 Seiten dem Thema Gesundheit gewidmet. »Entscheiden Sie informiert und selbst, ob Sie die EPA haben möchten oder nicht«, sagte Specht-Riemenschneider und fügte hinzu: »Mein Ziel ist es, dass niemand die EPA nutzt oder nicht nutzt, nur weil er sich nicht ausreichend informiert fühlt«.

Für die EPA, die in diesem Jahr schrittweise eingeführt wird, hat die Bundesdatenschutzbeauftragte erreicht, dass Patientinnen und Patienten auf mehreren Kommunikationskanälen Widerspruch einlegen können. Specht-Riemenschneider machte auch deutlich, dass der EPA jederzeit widersprochen werden kann. Sie kann aber auch jederzeit wiederhergestellt werden.

Sie habe zwar »weniger Interventionsmöglichkeiten«, stehe aber in Bezug auf EPA in gutem Austausch mit der Gematik.  Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist dem Chaos Computer Club (CCC) »sehr dankbar, dass sie die Sicherheitslücke aufgedeckt haben«, denn nur so könne sie diese beheben und sicherstellen, dass alles ordnungsgemäß funktioniere. Ihre Behörde habe alle Augen auf EPA gerichtet und könne derzeit keine Verstöße gegen das Datenschutzrecht feststellen. CCC dagegen glaubt, dass die Gematik EPA-Sicherheitslücken hinnimmt. 

Specht-Riemenschneider: »Datenschutz verhindert nichts, er setzt die Regeln«

Specht-Riemenschneider ist der Meinung, dass Datenschutz Forschung und Entwicklung im Gesundheitswesen nicht behindere, sondern vielmehr die Regeln und Rahmenbedingungen dafür vorgebe. Specht-Riemenschneider wünscht sich einen Datenschutz, der von den Bürgern akzeptiert wird, weil er verstanden wird.

Sie kündigte zudem an, mit Unternehmen, die sich datenschutzkonform aufstellen wollen, in einen Dialog treten zu wollen. Erkenntnisse aus konkreten Fällen könnten in einem Dokumentationsverfahren veröffentlicht werden, damit jeder, der sich an das Datenschutzrecht halten wolle, davon profitieren könne, so Specht-Riemenschneider.

Laut Koalitionsvertrag soll das Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten in »Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit« umbenannt werden.

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