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Die Steuerreform 2001 noch dieses Jahr nutzen

25.09.2000  00:00 Uhr

STEUERTIPP

Die Steuerreform 2001 noch
dieses Jahr nutzen

von Reinhard Garbe, Hannover

"Mit wieviel Entlastung kann ich rechnen?" Dies ist wohl die brennendste Frage, die einem Steuerberater in diesen Tagen im Zusammenhang mit der Steuerreform 2001 gestellt wird. Eine konkrete Anwort kann natürlich nur nach einer individuellen Berechnung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse gegeben werden. Einige beispielhafte Hinweise sind aber möglich, so etwa der Vergleich der Steuerbelastungen aufgrund der Entlastung beim Einkommensteuertarif sowie Überlegungen für das Jahr 2000.

Vorab sei auch auf PZ 31/2000, Seite 49 verwiesen, in der die für Apotheken wichtigsten Bestandteile der Steuerreform 2001 vorgestellt wurden. Für angestellte Apotheker wird die Entlastung 2001 gegenüber 2000 bei einem Bruttojahresgehalt von 70.000 DM ohne weitere Einkünfte bei 1045 DM für Ledige beziehungsweise 973 DM für Verheiratete liegen (Tabelle 1). Was ein lediger selbstständiger Apotheker, der seit Jahren trotz der "Gesundheitsreformen" einen in etwa gleichbleibenden Gewinn vor Steuern von 170.000 DM hat, an Steuern in den Jahren 1999 bis 2005 zu zahlen hat, ist Tabelle 2 zu entnehmen. Die Einkommensteuer ab 2001 ist dabei um das 1,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages gemindert worden.

Tabelle 1: Entlastung für angestellte Apotheker/innen
im Jahr 2001 in DM

. Alleinstehend verheiratet Bruttoarbeitslohn

70 000

70 000 Werbungskostenpauschale

2 000

2 000 Sonderausgabenpauschbetrag

108

216 Vorsorgepauschale

3 915

7 830 zu versteuerndes Einkommen

63 977

59 954 Einkommensteuer 2000

15 471

8 596 8.596 Einkommensteuer 2001

14 426

7 623 7.623 Steuerentlastung 2001

1 045

973

Tabelle 2: Künftiges Steueraufkommen eines ledigen Apothekenleiters mit Gewinn vor Steuern von 170000 DM

. 1999 2000 2001/02 2003/04 ab 2005 Einkommensteuer inklusive Soli

54.960

53.681

49.650

48.620

43.550 Gewerbesteuer
(Hebesatz 400 %)

12.320

12.320

12.320

12.320

12.320

Die Gewerbesteuer wurde also nicht abgeschafft und muss weiterhin an die Stadt oder Gemeinde entrichtet werden. Sie wird ab 2001 nach einer pauschalierten Berechnungsmethode auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet. Beispielhaft wird in Tabelle 3 schließlich vorgerechnet, was eine verheiratete Apothekerin mit einem Jahresgewinn vor Steuern von jährlich 90.000 DM und ihr angestellter Ehemann mit einem jährlichen Bruttoverdienst von 70.000 DM dem Fiskus zahlen müssen.

Tabelle 3: Steuerbeitrag aus Gewinn (90.000 DM) und Bruttoverdienst (70.000 DM) eines Ehepaares

.

1999

2000

2001/02

2003/04

ab 2005 Einkommensteuer inklusive Soli

40.784

40.406

36.949

36.243

33.450 Gewerbesteuer
(Hebesatz 400 %)

2 216

2 216

2 216

2 216

2 216

Bereits geplante Investitionen und Kosten vorziehen

Was kann noch dieses Jahr getan werden, um optimal von der Steuerreform zu profitieren? Hier seien ein paar allgemeingültige "Tipps" erlaubt: Mit dem Kalenderjahr 2001 sinken die Steuersätze. Damit wirken sich Anschaffungen oder Herstellungen steuerlich schlechter aus. Außerdem werden die Abschreibungsmöglichkeiten verschlechtert und die Abschreibungsdauer - voraussichtlich - verlängert. All diese Auswirkungen begründen die Empfehlung, wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in das Jahr 2000 vorzuziehen. Aus den gleichen Gründen sollten bereits geplante Ausgaben in das Jahr 2000 vorgezogen werden. Dies ist im betrieblichen Bereich aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit von Kosten zwar nur bedingt möglich. Doch können im Rahmen der privaten Einkunftsarten Vermietung und Verpachtung und/oder Lohneinkünfte eventuell Ausgaben vorzogen werden. Maßgebend für die steuerliche Anerkennung ist der Geldabfluss.

Eine Möglichkeit, um von den sinkenden Steuersätzen optimal zu profitieren, kann die Bildung von Rücklagen in der Bilanz sein. Klassischer Fall ist die sogenannte Ansparabschreibung nach § 7g EStG. Hier kann der Unternehmer für künftige Investitionen bereits steuermindernd bis zu 50 Prozent der Investitionssumme geltend machen. Wird die Planung innerhalb von zwei Jahren nicht umgesetzt, ist die gebildete Rücklage unter Hinzurechnung eines Zuschlages von 6 Prozent pro Jahr nachträglich zu versteuern. Für Existenzgründer gelten besondere Vergün   stigungen.

Apothekenverkauf 2001

Apotheker und Apothekerinnen, die sich gerade in Verkaufsverhandlungen für ihren Apothekenbetrieb befinden, sollten sich unbedingt den Rat ihres steuerlichen Beraters einholen. In der Regel wird es günstiger sein, den Verkauf in das Jahr 2001 zu verschieben. Denn der Freibetrag für Veräußerungsgewinne wird auf 100.000 DM angehoben (allerdings nur bei Gewinnen bis zu 300.000 DM, darüber hinaus Abschmelzung bis 0 DM bei Veräußerungsgewinnen bis 400.000 DM). Noch wichtiger ist hier der Hinweis auf die beabsichtigte Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes ab 2001. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Top

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