Wirtschaft & Handel
Die Vorschläge der
Steuerreformkommission seien ein Schritt in die richtige
Richtung, erklärte der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft berufsständischer
Versorgungseinrichtungen (ABV), Dr. Rolf Bialas,
anläßlich der Jahrespressekonferenz seiner Organisation
in Köln. Das gelte sowohl hinsichtlich der vorgesehenen
Eingangsbesteuerung wie hinsichtlich des
Spitzensteuersatzes. Bialas regte an, die Grenze von 90
000/180 000 DM, von der an der neue Spitzensteuersatz
gelten solle, noch einmal zu überprüfen. Insbesondere
der leistungsfähige Mittelstand müsse bei der
Steuerreform entlastet werden.
Als richtiges Signal für den Standort
Deutschland bezeichnete der ABV-Vorsitzende die
vorgeschlagene Absenkung der Unternehmensbesteuerung, die
dazu führen werde, ausländische Investoren wieder mehr
für Deutschland zu interessieren. Dies scheine im
Hinblick auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt mehr als
geboten.
Allerdings müßten die Steuer- und Rentenreform
miteinander verbunden werden. Denn wer das Rentenniveau
in der Versicherung langfristig absenken wolle, könne
dieses nicht auch noch höher besteuern. Generell sieht
Bialas für eine Änderung der Rentenbesteuerung keine
verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Berücksichtigt habe
die Steuerreformkommission bei ihren Vorschlägen, daß
die Selbständigen ihre Beiträge aus voll versteuerten
Einkommen aufbringen müßten, registrierte Bialas
befriedigt, denn die vorgesehene Besteuerung der privaten
Lebensversicherung sei kontraproduktiv.
Ausdrücklich teilt die ABV die Forderung der
Rentenkommission, die gesetzliche Rentenversicherung
umfassend von versicherungsfremden Leistungen zu
entlasten. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie etwa der
Familienlastenausgleich, müßten auch von der
Gesamtgesellschaft über die allgemeinen Steuermittel
finanziert werden. Die Übernahme leistungsadäquater
Beiträge während der Kindererziehung zur
Rentenversicherung und zu anderen
Alterssicherungssystemen begrüßte Bialas mit Nachdruck.
Die demographische Entwicklung betreffe auch die
Versorgungswerke, betonte ihr Vorsitzender. Eine Rolle
spiele dabei weniger das Verhältnis junger zu alten
Menschen, als vielmehr die festzustellende erhöhte
Lebenserwartung. Die hierfür erforderlichen Mittel
müßten aus dem Zinsertrag des Deckungsvermögens
genommen werden und stünden damit für die Dynamisierung
der laufenden Renten nicht mehr zur Verfügung.
PZ-Artikel von der Redaktion
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