Wirtschaft & Handel
Haushaltshilfe kann teuer werden
Die Bundesregierung will
Arbeitsplätze schaffen und fördert darum die
Beschäftigung von Haushaltshilfen in Privathaushalten.
Wenn auch der Partner berufstätig ist, benötigen
Apotheker oft genug solche Haushaltshilfen. Da könnten
die sogenannten Haushaltsschecks helfen, die das
Bundesarbeitsministerium derzeit landauf und landab
streut.
Aber Vorsicht: Hier wird wieder getrickst. Die
Kosten für die so eingestellte Haushaltshilfe steigen
stärker als gewünscht an, weil die Fußangeln wieder
einmal im Kleingedruckten ausgelegt sind. Die Idee ist
eigentlich nicht schlecht. "Bis zu 18 000 DM im Jahr
kann auch der Privathaushalt bei Personalkosten von den
Steuern absetzen", lockt Minister Norbert Blüm. Und
er verspricht einfache Regelungen. So soll die
Krankenversicherung alle Zahlungen für die
Sozialversicherungen errechnen und einziehen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber füllen nur noch einige
Zeilen in einem Vordruck (Haushaltsscheck) des
Ministeriums, der bei allen Krankenkassen erhältlich
ist, aus. Der ist den Kassen einzureichen, das reicht.
Voraussetzung ist jedoch, daß die neue Perle im Haushalt
fest beschäftigt wird, mehr als 610 DM im Westen oder
520 DM im Osten, aber nicht mehr als 1500 DM monatlich
verdient. So jedenfalls wird es in den farbigen
Broschüren des Ministeriums angepriesen.
Wer sich auf diese Anreize einläßt, der wird sich
allerdings wundern. Denn er zahlt beträchtlich mehr als
geplant. Warum das so ist, kann nachgerechnet werden: Den
steuerlichen Abzug von 1500 DM monatlich kann zwar
tatsächlich jeder Privatarbeitgeber geltend machen.
Darin enthalten sind aber die gesamten Personalkosten und
nicht das Bruttoeinkommen der Haushaltshilfe.
Denn der private Arbeitgeber muß, nimmt er am Verfahren
des sogenannten Haushaltsschecks teil, die gesamten
Sozialversicherungsbeiträge allein finanzieren, das sind
rund 43 Prozent des Arbeitsentgeltes. Dieses Geld muß
zum Lohn hinzugerechnet werden.
Das kann teuer werden. Ein Rechenbeispiel: Ein Apotheker
beschäftigt eine Haushaltshilfe mit 1500 DM Bruttogehalt
im Monat. Dazu muß der Apotheker rund 43 Prozent
Sozialversicherungsbeiträge zahlen, also etwa 645 DM.
Somit entstehen dem Apotheker Kosten von monatlich 2145
DM. Davon kann er 1500 DM steuerlich geltend machen. Bei
einem Spitzensteuersatz von 35 Prozent sind das 535 DM.
Also zahlt der Apotheker netto 1610 DM. Die Steuern der
Haushaltshilfe werden von deren Arbeitslohn abgezogen.
Und so etwas heißt im Bundesarbeitsministerium
"Förderung der Beschäftigung durch steuerliche
Anreize". Der sogenannte Haushaltsscheck stellt sich
als Verteuerungsmodell heraus. Viel preiswerter ist unser
Vorschlag: Wer eine Haushaltshilfe einstellt, sollte die
Berechnungen der Sozialversicherungsbeiträge und die
Meldungen bei den Krankenkassen von seinem Steuerberater
vornehmen lassen. Dafür zahlt er im Monat vielleicht 20
DM. Und weil die Haushaltshilfe auch in der Apotheke
mitarbeitet, als Putzhilfe oder als andere Hilfskraft,
können die Kosten für diese Arbeiten steuerlich geltend
gemacht werden. Oder aber der Apotheker kehrt zu dem
bisherigen bewährten und von Haushaltshilfen bevorzugten
System zurück: Für private Arbeit wird auch privat bar
bezahlt.
PZ-Artikel von Rainer Vollmer, Bonn
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