Pharmazeutische Zeitung online

Haushaltshilfe kann teuer werden

13.01.1997  00:00 Uhr

- Wirtschaft & Handel

  Govi-Verlag

Haushaltshilfe kann teuer werden

  Die Bundesregierung will Arbeitsplätze schaffen und fördert darum die Beschäftigung von Haushaltshilfen in Privathaushalten. Wenn auch der Partner berufstätig ist, benötigen Apotheker oft genug solche Haushaltshilfen. Da könnten die sogenannten Haushaltsschecks helfen, die das Bundesarbeitsministerium derzeit landauf und landab streut.

Aber Vorsicht: Hier wird wieder getrickst. Die Kosten für die so eingestellte Haushaltshilfe steigen stärker als gewünscht an, weil die Fußangeln wieder einmal im Kleingedruckten ausgelegt sind. Die Idee ist eigentlich nicht schlecht. "Bis zu 18 000 DM im Jahr kann auch der Privathaushalt bei Personalkosten von den Steuern absetzen", lockt Minister Norbert Blüm. Und er verspricht einfache Regelungen. So soll die Krankenversicherung alle Zahlungen für die Sozialversicherungen errechnen und einziehen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber füllen nur noch einige Zeilen in einem Vordruck (Haushaltsscheck) des Ministeriums, der bei allen Krankenkassen erhältlich ist, aus. Der ist den Kassen einzureichen, das reicht. Voraussetzung ist jedoch, daß die neue Perle im Haushalt fest beschäftigt wird, mehr als 610 DM im Westen oder 520 DM im Osten, aber nicht mehr als 1500 DM monatlich verdient. So jedenfalls wird es in den farbigen Broschüren des Ministeriums angepriesen.

Wer sich auf diese Anreize einläßt, der wird sich allerdings wundern. Denn er zahlt beträchtlich mehr als geplant. Warum das so ist, kann nachgerechnet werden: Den steuerlichen Abzug von 1500 DM monatlich kann zwar tatsächlich jeder Privatarbeitgeber geltend machen. Darin enthalten sind aber die gesamten Personalkosten und nicht das Bruttoeinkommen der Haushaltshilfe.

Denn der private Arbeitgeber muß, nimmt er am Verfahren des sogenannten Haushaltsschecks teil, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge allein finanzieren, das sind rund 43 Prozent des Arbeitsentgeltes. Dieses Geld muß zum Lohn hinzugerechnet werden.

Das kann teuer werden. Ein Rechenbeispiel: Ein Apotheker beschäftigt eine Haushaltshilfe mit 1500 DM Bruttogehalt im Monat. Dazu muß der Apotheker rund 43 Prozent Sozialversicherungsbeiträge zahlen, also etwa 645 DM. Somit entstehen dem Apotheker Kosten von monatlich 2145 DM. Davon kann er 1500 DM steuerlich geltend machen. Bei einem Spitzensteuersatz von 35 Prozent sind das 535 DM. Also zahlt der Apotheker netto 1610 DM. Die Steuern der Haushaltshilfe werden von deren Arbeitslohn abgezogen.

Und so etwas heißt im Bundesarbeitsministerium "Förderung der Beschäftigung durch steuerliche Anreize". Der sogenannte Haushaltsscheck stellt sich als Verteuerungsmodell heraus. Viel preiswerter ist unser Vorschlag: Wer eine Haushaltshilfe einstellt, sollte die Berechnungen der Sozialversicherungsbeiträge und die Meldungen bei den Krankenkassen von seinem Steuerberater vornehmen lassen. Dafür zahlt er im Monat vielleicht 20 DM. Und weil die Haushaltshilfe auch in der Apotheke mitarbeitet, als Putzhilfe oder als andere Hilfskraft, können die Kosten für diese Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden. Oder aber der Apotheker kehrt zu dem bisherigen bewährten und von Haushaltshilfen bevorzugten System zurück: Für private Arbeit wird auch privat bar bezahlt.

PZ-Artikel von Rainer Vollmer, Bonn
   

© 1996 GOVI-Verlag
E-Mail:
redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa