Neuerungen im Arbeitsrecht |
| 25.11.1996 00:00 Uhr |
Wirtschaft & Handel
Im Jahr nach
Inkraftsetzung des neuen vom Bundesverband der
Angestellten in Apotheken (BVA) und dem
Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA)
ausgehandelten Bundesrahmentarifvertrages stellt der ADA
fest, dabei vorausschauend verhandelt zu haben. Es
müssen aufgrund des seit dem 1. Oktober 1996 geltenden
arbeitsrechtlichen Gesetzes zur Förderung von Wachstum
und Beschäftigung nicht neue Tarifgespräche über
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder
Arbeitszeitzuschläge geführt werden.© 1996 GOVI-Verlag
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