Pharmazeutische Zeitung online

Umsatzsteuer auf importierte Arzneimittel

03.06.2002  00:00 Uhr

Umsatzsteuer auf importierte Arzneimittel

von Klaus-Martin Prang und Markus Händeler, Hannover

Das Internet macht es möglich: Ohne Beachtung von nationalen Grenzen kann der Kunde weltweit einkaufen gehen. Für den sensiblen Bereich der Arzneimittel schien dies bisher keine Option zu sein. Auf Grund der aktuellen Diskussion ist eine Betrachtung allein unter dem Blickwinkel der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sinnvoll.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es mittlerweile keine Zollgrenzen mehr. Umsatzsteuerlich besteht nur das Gemeinschaftsgebiet. Da jedoch die nationalen Staaten die Steuern vereinnahmen, muss geregelt werden, welches Land die Umsatzsteuer bekommt, wenn Waren von einem Staat in einen anderen gelangen.

Generell gilt das Bestimmungsland-Prinzip. Dort, wo die Ware verbraucht wird, soll auch die Umsatzsteuer gezahlt werden. Das Umsatzsteuergesetz regelt daher die Steuerfreiheit im Export- und die Umsatzsteuerpflicht im Importland.

Beispiel

Ein Kunde aus Deutschland bestellt bei einem niederländischen Arzneimittelversand diverse Produkte. Dieser liefert die Ware an den Kunden selbst aus, versendet per Post oder beauftragt einen Spediteur. In den Niederlanden ist die Warenlieferung von der Umsatzsteuer befreit. Aber in Deutschland ist die auf Arzneimittel entfallende Umsatzsteuer von 16 Prozent an das Finanzamt abzuführen.

Etwas anderes gilt, wenn der Kunde die Ware beim Versandhandel selbst abholt. Eine etwas ungewöhnliche Gestaltung, denn es ist gerade die Alternative der bequemen Lieferung "frei Haus", die den Kunden bewegt, Waren aus dem Katalog oder neuerdings Online zu bestellen, statt sie in einem Geschäft einzukaufen. In diesen Fällen fällt Umsatzsteuer bei Übergabe an den Kunden an, denn er bekommt in diesem Moment die so genannte Verfügungsmacht über die Ware, trägt also dann auch alle Gefahren.

Beispiel

Wiederum bestellt ein deutscher Kunde beim niederländischen Arzneimittelversand diverse Produkte. Er holt dieses Mal die Ware persönlich ab. In den Niederlanden ist die Warenlieferung umsatzsteuerpflichtig und zwar mit dem dort gültigen ermäßigten Steuersatz von 6 Prozent. Bei gleichen Nettopreisen ist dies also eine Ersparnis für den Kunden. Wenn der Kunde mit der Ware die nationale Grenze passiert, löst dies keine weitere Umsatzsteuer in Deutschland aus. Und wie oben ausgeführt, gibt es auch keine Zölle mehr.

Gleiches würde auch gelten, wenn der deutsche Kunde jemanden beauftragen würde, für ihn die Ware abzuholen (zum Beispiel die Post oder einen Spediteur). Entscheidend ist also, in wessen Auftrag die von dem in Deutschland ansässigen Kunden bestellten Medikamente befördert oder versendet werden.

Wie sieht das Ganze nun aus, wenn die Arzneilieferungen aus einem Drittland nach Deutschland erfolgen? So bezeichnet man die Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, also zum Beispiel Norwegen oder die Schweiz. Für die umsatzsteuerliche Beurteilung von Importen aus diesen Ländern ist es völlig unerheblich, in wessen Auftrag die von dem in Deutschland ansässigen Kunden bestellten Medikamente befördert oder versendet werden. Dem deutschen Staat verbleibt daher letztendlich die 16-prozentige Umsatzsteuer.

Soweit der Versandhandel die Ware auf eigene Rechnung nach Deutschland importiert und hierfür die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet, gilt die Lieferung an den Kunden als in Deutschland ausgeführt. Deutschland kann diese Lieferung an den Kunden also mit 16 Prozent Umsatzsteuer belegen.

Beauftragt der Kunde einen Paketdienst oder holt die Ware selbst ab, hat der Kunde bei der Einfuhr nach Deutschland die so genannte Einfuhrumsatzsteuer von ebenfalls 16 Prozent zu entrichten. Auch in diesem Fall hat Deutschland also das Steueraufkommen.

 

Anschrift der Verfasser:
Dipl.-Kfm. Dr. Klaus-Martin Prang und Markus Händeler, Steuerberater
Treuhand Hannover GmbH, StBG
Hildesheimer Straße 271
30519 Hannover
www.treuhand-hannover.de
Top

© 2002 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa