Pharmazeutische Zeitung online

Qualität von Rezepturen steuern

10.11.2003  00:00 Uhr

Arzneimittelherstellung

Qualität von Rezepturen steuern

von Rosemarie Eifler-Bollen, Antje Lein und Holger Reimann, Eschborn

Im Gegensatz zu Fertigarzneimitteln kann die Rezeptur im Detail auf die individuelle Behandlung eines Patienten abgestimmt werden. Die Herstellung qualifizierter Rezepturen ist deshalb eine unverzichtbare Leistung des Apothekers – und ein weiterer Grund für den Erhalt der patientennahen Apotheke.

Die Eigenherstellung von Arzneimitteln gehört traditionell zu den pharmazeutischen Kerntätigkeiten des Apothekers. Der Arzt schätzt die Vorteile der Individualrezeptur, denn nur so kann er therapeutische Lücken abdecken, die in Ermangelung geeigneter, industriell hergestellter Arzneimittel entstehen. Solche Nischen der Pharmakotherapie gibt es insbesondere in der Hals-Nasen-Ohren-Medizin, der Pädiatrie und der Dermatologie. Umfragen zur Rezepturhäufigkeit in Apotheken in den Kammerbereichen Westfalen-Lippe und Thüringen zeigten deutlich (1, 2): Ärzte verschreiben überwiegend frei komponierte Rezepturen. Die standardisierte Vorschrift spielt eine geringere Rolle, möglicherweise wegen fehlender Bekanntheit bei den Ärzten. Gerade deshalb muss der Apotheker jede frei komponierte Individualrezeptur vor der Herstellung auf Plausibilität prüfen (3, 4).

Die bekannten Grundforderungen an Arzneimittel gelten auch für Rezepturen: Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität. So muss der Apotheker beurteilen, ob die Arzneistoffe richtig dosiert sind, die pharmazeutische Qualität aller Bestandteile gewährleistet ist, möglicherweise bedenkliche oder obsolete Stoffe (5) enthalten sind und das Rezepturarzneimittel über den Anwendungszeitraum chemisch, physikalisch und mikrobiologisch stabil ist. Nützlich kann hierbei die NRF-Rezeptur-Checkliste sein (6). Sind Komplikationen zu erwarten, wird der Apotheker Alternativen vorschlagen und mit dem Arzt beraten.

Unverträglichkeiten auf der Spur

Weicht die Rezeptur trotz einwandfreier Ausgangsstoffe und sorgfältiger Herstellung unzulässig von der vorgesehenen Qualität ab, spricht man üblicherweise von Inkompatibilität. Die Ursachen sind vielfältig: physikalische, physikalisch-chemische sowie chemische Wechselwirkungen. Sie treten zwischen Arzneistoffen oder Hilfsstoffen oder zwischen Arzneistoff und Hilfsstoff auf.

Manifeste, also gut erkennbare Inkompatibilitäten machen sich in der Regel bereits während oder nach der Herstellung bemerkbar. Verläuft die Reaktion jedoch langsamer, treten die Veränderungen später in Erscheinung, unter Umständen erst nach der Abgabe des Arzneimittels. Qualitätsmängel äußern sich beispielsweise durch Brechen von Mehrphasensystemen unter Wasseraustritt, durch Ausfällung, Ausflockung, Verfärbung, rheologische Veränderung, Wechselwirkung mit dem Primärpackmittel oder mikrobiellen Verderb (7, 8).

Nicht alle Folgen von Unverträglichkeitsreaktionen sind visuell erkennbar. Manche sind erst durch analytische Verfahren nachweisbar. Die Gründe für diese larvierten Inkompatibilitäten sind meist chemische Reaktionen, und oft ist der Übergang zu Instabilitäten fließend. Das Ausmaß der Unverträglichkeit ist letztlich immer eine Frage der Konzentration.

Kation-Anion-Problematik: Die Kombination eines anionischen Emulgators mit einem Kation-Arzneistoff kann die Wirksamkeit und Stabilität einer Zubereitung gravierend beeinträchtigen (Tabelle 1). Unter Salzbildung werden Arzneistoff, Emulgator und/oder Gelbildner inaktiviert. Die Folgen sind meist sofort sichtbar: Die Emulsion bricht, das Hydrogel dehydratisiert. So sind kationische Arzneistoffe mit der häufig verordneten, anionischen „Wasserhaltigen hydrophilen Salbe DAB“ und der „Anionischen hydrophilen Creme SR DAC“ nicht verträglich. Inkompatibel sind auch die überwiegend als Konservierungsmittel verwendeten, kationischen Stoffe Benzalkoniumchlorid und Cetylpyridiniumchlorid.

 

Tabelle 1: Auswahl kationischer, anionischer, phenolischer und grenzflächenaktiver Arznei- und Hilfsstoffe (21)

kationischanionisch Aluminiumchlorid-Hexahydrat Chinolinolsulfat-Monohydrat Chlorhexidindigluconat Diltiazemhydrochlorid Ethacridinlactat-Monohydrat Gentamicinsulfat Lidocainhydrochlorid Miconazolnitrat Neomycinsulfat Oxytetracyclinhydrochlorid Polyhexanid Tetracainhydrochlorid Tetracyclinhydrochlorid Arzneistoffe Ammoniumbituminosulfonat Eosin-Natrium Natriumfusidat Emulgatoren emulgierender Cetylstearylalkohol Natriumcetylstearylsulfat Natriumlaurylsulfat Natriumstearat Hydrogelbildner Bentonit Carmellose-Natrium Natriumalginat Natriumcarboxymethylcellulose Polyacrylsäure (Carbomer) phenolischgrenzflächenaktiv Hydrochinon PHB-Ester Salicylsäure Steinkohlenteer Tannin Triclosan Ammoniumbituminosulfonat Benzalkoniumchlorid Polidocanol 600 Steinkohlenteer und -lösung Tetracainhydrochlorid

 

Grenzflächenaktivität: Grenzflächenaktive Arznei- und Hilfsstoffe können Probleme in der Rezeptur bereiten (Tabelle 1). So ist beispielsweise das hydrophile Polidocanol 600 mit Lipidgrundlagen nur begrenzt mischbar. Insbesondere lässt es sich als Mischmizellen bildendes Tensid nicht ohne Weiteres mit hydrophilen Cremes (O/W-Typ) und praktisch nie mit hydrophoben Cremes (W/O-Typ) verarbeiten (9, 10). Vor allem hydrophobe Cremes mit hohem Wasseranteil wie die Wasserhaltigen Wollwachsalkoholsalben nach DAB und SR oder Hydrophobe Basiscreme DAC sind unter Zusatz von 5 Prozent Polidocanol 600 unter Phasenumkehr instabil (9). Erst bei deutlicher Reduktion des Wasseranteils in der hydrophoben Grundlage wird die Zubereitung stabil (vergleiche NRF-Vorschrift 11.119.). Nennenswert sind in diesem Zusammenhang außerdem die häufig rezeptierten Arzneistoffe Ammoniumbituminosulfonat, Steinkohlenteerlösung und -spiritus sowie Invertseifen.

Ausfällung und Kristallwachstum: Physikalische Stabilitätsprobleme beruhen meist auf der begrenzten Löslichkeit des Arznei- oder Hilfsstoffs. Das Redispergieren einer flüssigen Suspension kann gelegentlich problematisch sein, wenn sich die innere Phase zusammenballt und verfestigt (Caking; siehe Rezepturbeispiel 1).

 

Rezepturbeispiel 1: Rezeptur für ein Kopföl; problematisch ist die begrenzte Löslichkeit der Arzneistoffe

Frei komponierte Rezeptur

Acid. salicyl. plv.
Triamcinolonacetonid
Ol. oliv.

5,0
0,1
  ad 100,0

Problematik

  • Löslichkeit der Salicylsäure in Olivenöl nur 2,5 %; Folge: Sedimentation, Kristallwachstum
  • Triamcinolonacetonid in Olivenöl unlöslich; Folge: Sedimentation, Caking
  • Temperaturbelastung bei vegetabilen Ölen begrenzt
  • Aufschüttelbarkeit der ungelösten Arzneistoffe nicht akzeptabel

Alternative (analog zu NRF 11.44.)

Salicylsäure
Triamcinolonacetonid
2-Propanol
Octyldodecanol

5,0
0,1
 10,0
   ad 100,0

Herstellung: Unter Erwärmung Salicylsäure in Octyldodecanol, getrennt davon Triamcinolonacetonid in 2-Propanol lösen. Die auf Raumtemperatur abgekühlten Lösungen mischen.

 

Bestimmte Kristallwasser-freie Stoffe, zum Beispiel Prednisolon, neigen in hydrophilen Cremes zur Umkristallisation (11, 12). Das per se schlecht lösliche Glucocorticoid lagert sich in Anwesenheit von Wasser zu einer noch schwerer löslichen Hydratform um, die in Form langer Nadeln umkristallisiert. Hier bietet sich der Austausch von Prednisolon (Alkohol) gegen das bei topischer Anwendung etwa gleich wirksame Prednisolonacetat (Ester) an. Möglich ist auch die Verwendung entsprechend fein disperser Prednisolon-haltiger Rezepturkonzentrate, die das Hydrat bereits enthalten (zum Beispiel von PKH oder Ichthyol-Gesellschaft). Darüber hinaus ist die Esterform oxidationsstabiler, was in Rezepturen mit neutraler oder schwach basischer Reaktion relevant sein kann. Grundsätzlich kann das Risiko für Kristallwachstum bei suspensoiden Systemen vermindert werden

  • durch Anreiben des Wirkstoffs mit der Grundlage selbst oder mit einem indifferenten Bestandteil der Grundlage,
  • durch Herstellung ohne Erwärmung, um Übersättigung nach dem Abkühlen zu vermeiden oder
  • durch die Verwendung von Rezepturkonzentraten (soweit möglich).

Selbst wenn es vom Arzt in der Verschreibung vorgegeben ist, sind das Lösen des Arzneistoffs in Alkohol oder das Anreiben mit Rizinusöl Kunstfehler.

Instabilität bei Emulsionen: Vor allem bei der Verdünnung von Fertigarzneimitteln führt das Mischen unterschiedlicher Emulsionssysteme zu physikalisch instabilen Zubereitungen (7, 8). Um zu entscheiden, welcher Grundlagentyp zur Weiterverarbeitung geeignet ist, muss man den Emulsionstyp des Fertigarzneimittels kennen. Im Zweifelsfall kann nur der Hersteller Auskunft erteilen. Die entsprechenden Informationen werden in der Regel gegeben, sofern die Produkte für die rezepturmäßige Herstellung konzipiert sind. Oft kommt es auch wesentlich auf die therapeutische Eigenwirkung der Grundlage an. Dann sollte der Apotheker in Abhängigkeit vom Hauttyp des Patienten und der Akuität der Erkrankung das geeignete Externum auswählen und die Alternative mit dem Arzt beraten.

pH-Verschiebung: In wasserhaltigen Systemen können unterschiedliche pH-Stabilitätsfenster einzelner Arznei- und Hilfsstoffe zur beschleunigten Zersetzung beitragen. Dies kann nicht nur zu Veränderungen in der Löslichkeit und damit zu Ausfällungen führen, sondern auch zu erheblicher, äußerlich nicht erkennbarer Wirkungsverminderung. So verbietet sich die Herstellung der inzwischen häufig warnend zitierten Kombination von Erythromycin mit Salicylsäure oder mit sauer reagierenden Konservierungsstoffen, zum Beispiel Sorbinsäure (13, 14). Fehlen plausible Hinweise zur therapeutischen Sinnhaftigkeit und experimentelle Daten zur Galenik, sollten immer zwei Rezepturen getrennt hergestellt werden (Rezepturbeispiel 2).

 

Rezepturbeispiel 2: Rezeptur für eine Akne-Creme; die Wirkstoffkombination ist therapeutisch sinnvoll, aber galenisch problematisch

Frei komponierte Rezeptur
 

Erythromycin
Tretinoin
Basiscreme DAC

4,0
0,05
   ad 100,0

Problematik

  • Stabilität von Tretinoin im Basischen fraglich
  • Stabilität von Erythromycin als Suspension (vorliegender Fall) nur im pH-Fenster 8 bis 10 (als Lösung nur bei etwa pH 8,5)
  • ausreichende Zerkleinerung von Tretinoin und Stabilität ohne Antioxidantienzusatz fraglich

Alternativen

  • getrennte Herstellung zweier standardisierter Rezepturen und zeitlich versetzte Anwendung: Erythromycin (NRF 11.77., 11.78., 11.84.) tagsüber und Tretinoin (NRF 11.100., 11.102., 11.124.) abends
  • zur Not im Einzelfall vertretbar: Kombination unter pH-Korrektur; Herstellung der schwach basisch reagierenden Hydrophilen Erythromycin-Creme 4 %, NRF 11.77., unter Zusatz von Hydrophiler Tretinoin-Verreibung NRF-Stammzubereitung S.28.
     - Aufbrauchfrist maximal vier Wochen
     - bedarfsgerechte (kleine) Verordnungsmenge
     - keine Defektur

 

Mikrobiologische Qualität sicherstellen

Bereits bei der Plausibilitätsprüfung muss der Apotheker die mikrobiologische Qualität definieren und die mikrobielle Anfälligkeit der Zusammensetzung abschätzen.

Auch für Rezepturen sind die Empfehlungen des Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur. 4.03) im Text 5.1.4, Mikrobiologische Qualität pharmazeutischer Zubereitungen, maßgeblich. Sie differenzieren die zulässige Keimbelastung je nach Anwendungsart in vier Kategorien. Diese reicht von Sterilität bis hin zu Gesamtzahlen von 105 für Pilze und 107 für Bakterien, darunter sogar Fäkalkeime bei den Arzneitees. Diese Qualitätsforderungen gelten nicht nur bei Herstellung und Abgabe, sondern über den gesamten Anwendungszeitraum.

Insbesondere bei der Entscheidung „Sterilarzneiform oder nicht?“ muss man häufig beim Arzt nachfragen, denn ähnlich zusammengesetzte Rezepturen können völlig unterschiedlich angewendet werden. Ist beispielsweise eine Tosylchloramid-Natrium-Lösung für die Haut oder zur Spülung eines Intraperitonealkatheters bestimmt, die Miconazol-Lösung für den äußeren Gehörgang oder für das Mittelohr, das Polyhexanid-Gel für die Nase oder für chirurgische Wunden und die mit „Augensalbe“ bezeichnete Verschreibung nur für das äußere Lid oder für den Bindehautsack? Entscheidungshilfen geben zum Teil die arzneistoffspezifischen Allgemeinen Hinweise I.6. bis I.17. des NRF.

Da mikrobiologische Inprozess- und Endprüfungen an einem konkret benötigten Rezepturarzneimittel per se ausgeschlossen sind, muss die mikrobiologische Qualität durch die Anfertigung selbst garantiert sein. Wichtig sind insbesondere gering vorkontaminierte Ausgangsstoffe (3, 15) und Primärpackmittel (3), hygienisch einwandfreie Lagerungs- und Herstellungsbedingungen (3, 16) sowie validierte Entkeimungsverfahren. Forderungen zur „mikrobiellen Verunreinigung“ erhebt das Arzneibuch nur bei erfahrungsgemäß problematischen Grundstoffen wie Stärke und Tragant (15). Leider ist in der Praxis auf dem Prüfzertifikat der Rezeptursubstanz oft kein konkreter Zahlenwert angegeben. In der Apotheke muss man zum Beispiel bei Tragant mit dem zulässigen Grenzwert von 50.000 Mikroorganismen pro Gramm rechnen. Damit ist die Sterilisation des Bestandteils fast unumgänglich.

Bei den Behältnissen zur Primärverpackung nicht steriler Rezepturen kann zunehmend auf „Zertifikatware“ mit begrenzter Keimbelastung zurückgegriffen werden (3). Doch auch für Sterilzubereitungen zur Inhalation, Spülung der Nasennebenhöhlen oder zur intravesikalen Anwendung stehen geeignete Behältnisse und Verschlüsse in unterschiedlichen Größen und Ausführungen zur Verfügung (17).

Unverzichtbar ist ein sachgerechtes Management beim Umgang mit verderblichen Rezepturbestandteilen, insbesondere vorgefertigten Rezepturgrundlagen im Anbruch (NRF 2003, Abschnitt I.4.4. mit Tabelle I.4.4), und mit Wasser (3, 16, 18).

Gute Betriebshygiene setzt neben guten Standards bei Räumlichkeiten und technischer Ausstattung (19) vor allem Verhaltensregeln und Training für den Rezeptar voraus, da der Mensch selbst als größte Kontaminationsquelle gilt. Eine gewisse Sicherheit bietet nur ein integriertes Hygienekonzept, das von allen Mitarbeitern unterstützt und ständig betriebsspezifisch angepasst und weiterentwickelt wird (16). Auch die Herstellung der Sterilzubereitungen für nicht invasive Lokalanwendungen ist im üblichen Rezepturbetrieb kein Problem (3), da es sich oft um mikrobiell nicht anfällige, zum Teil auch antimikrobiell wirksame Rezepturen handelt. Sie werden in nahezu geschlossenen Systemen zubereitet oder im Endbehältnis autoklaviert (NRF 2003, Abschnitte I.8., I.13. bis 1.16.). Dagegen sind für die Herstellung parenteral anzuwendender Rezepturen weitergehende Voraussetzungen zu schaffen (3).

Nach der Herstellung gilt es, die gute mikrobiologische Qualität zu bewahren. Schutz vor massiver Kontamination bieten geeignete Packmittel und die konkrete Anleitung des Patienten zur richtigen Anwendung (Tabelle 2) (20). Wasserfreiheit oder andere Keim hemmende Bedingungen stellen die mikrobiologische Qualität oft für einen angemessenen Behandlungszeitraum sicher, ohne dass die Rezeptur selbst mikrobizide Eigenschaften hat.

 

Tabelle 2: Bewahrung der guten mikrobiologischen Qualität der Rezepturen – Steuerungsmöglichkeiten mit Beispielen

 Beispiele und BemerkungSchutz vor Sekundärkontamination Einzeldosisbehältnis für Blasenspülungen (NRF 9.3.) Verhinderung der Kontamination durch Mehrdosenbehältnis halbfeste Rezepturen in Aluminiumtube oder Spenderdose statt Schraubdeckeldose, Zinkschüttelmixturen in Spritzflasche statt Weithalsglas Anleitung des Patienten, Kennzeichnung richtige Anwendung der Augen- und Nasentropfen sowie Inhalationslösungen halbfeste Struktur Immobilisation der Keime in Gel, Creme oder Salbe gegenüber Lösung, Emulsion oder Suspension Begrenzung des Keimwachstums wasserfreie Rezeptur ölige, glycerolische oder macrogolische Ohrentropfen antimikrobielle Rezepturbestandteile (21) Propylenglycol, antiseptische Arzneistoffe; häufig nur antibakterielle oder mikrobiostatische Wirkung wachstumshemmende Struktur der Rezeptur hydrophobe Cremes, hydrophobe Nasenemulsionen bezüglich Bakterien und Hefen Vermeidung eines guten Nährbodens in der Rezeptur keine Verwendung einer Triamcinolonacetonid-Reisstärke-Stammverreibung (1 + 9) als Rezepturkonzentrat für unkonservierte Gele, Cremes und Hautemulsionen Verringerung der Packungsgröße, Begrenzung der Menge Begrenzung auf 5 ml Inhalt bei öligen Ciclosporin-Augentropfen (NRF 15.21.) Verringerung der Aufbrauchfrist unkonservierte Rezepturen allgemein (siehe NRF I.4.-2) Lagerung im Kühlschrank unkonservierte flüssige und halbfeste Rezepturen (siehe NRF I.4.-2) Abtötung der Keime antimikrobielle Effekte der Rezeptur Basiscreme DAC, Ethanol 70 % (V/V), Salicylsäure-haltige Cremes Konservierungsstoffe (21) Auswahl nach Anwendungsart, Kompatibilität mit der Rezeptur, Eignung für den Patienten keine Kühlschranklagerung konservierter Rezepturen bessere Entfaltung der mikrobiziden Wirkung

 

Arzneiformspezifisch fordert das Arzneibuch jedoch in seiner „Prüfung auf ausreichende Konservierung“ (Allgemeiner Text 5.1.3, Ph. Eur. 4.00) bestimmte Mindestabtötungsgeschwindigkeiten für definiert zugesetzte Testkeime. Entsprechende Mikrobizidie kann selbstverständlich auch ohne Konservierungsstoffe durch die Zusammensetzung der Rezeptur entstehen.

Im Normalfall konserviert

Orientierende Hilfen für die sachgerechte Konservierung geben tabellarische Übersichten (15, 21) und die Online-Rezepturhinweise des NRF (22). Die Konservierung der Rezepturen war lange Zeit umstritten (15). Sie wurde dann in einem breiten Konsens geregelt und das Schwergewicht auf Alternativen bei der Konservierung gelegt (3, 4). Unkonservierte Rezepturen sind selbstverständlich auf besonderen ärztlichen Wunsch möglich. Hygienisch vertretbare Problemlösungen können dann im Einzelfall aber sehr kurze Aufbrauchfristen zur Folge haben, unter Umständen nur einige Stunden (21). Andernfalls sind spezielle aufwändige Techniken erforderlich wie die Abpackung in Einzeldosen, Sterilisation, Verdünnung von Konzentraten beim Anwender oder Tiefkühlung. Bei mikrobieller Anfälligkeit der Zubereitung hat die erforderliche mikrobielle Qualität absoluten Vorrang vor dem Wunsch nach langen Aufbrauchfristen.

Die Sicherstellung der erforderlichen Qualität, verbunden mit der Option, die Konservierung zu variieren oder in begründeten Fällen völlig auf Konservierungsstoffe zu verzichten, sind der besondere Wert der rezepturmäßigen Herstellung in der Apotheke.

Aufbrauchfristen für Rezepturarzneimittel lassen sich experimentell nur mit großem Aufwand durch Simulation der Anwendungsbedingungen beim Patienten bestimmen. Dies ist in der Apothekenpraxis kaum zu realisieren. Deshalb muss die Festlegung der Aufbrauchfrist einer Rezeptur unter Beachtung verschiedener Faktoren erfolgen. Das NRF 2003 unterscheidet im Abschnitt I.4. sechs Fälle:

  • Zubereitungen nach standardisierten Vorschriften,
  • Rezepturen nach nicht standardisierten Vorschriften, die aber als chemisch-physikalisch stabil eingeschätzt werden,
  • unkonservierte und mikrobiell anfällige Rezepturen,
  • Rezepturen mit Aufbrauchfrist gemäß amtlicher Bekanntmachung oder Empfehlungen des Arzneibuchs (23 - 25),
  • Rezepturen mit zweifelhafter Stabilität und
  • Rezepturen mit therapiebedingt kurzer Anwendungsdauer.

Veraltet, umstritten, bedenklich

Zahlreiche, vor einigen Jahrzehnten hoch aktuelle Rezepturvorschriften sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Ärzte verordnen sie zum Teil immer noch gern, obwohl sie nach aktuellem, wissenschaftlichen Erkenntnisstand veraltet, umstritten oder sogar bedenklich sind (27). In solchen Fällen sind die Aufklärungspflicht und das Feingefühl des Apothekers im Gespräch mit dem Arzt gefragt. Therapeutische Alternativen sollten gemeinsam realisiert werden, wobei dem Apotheker die Aufgabe zukommt, dem Arzt herstellungstechnisch plausible, möglichst standardisierte Rezepturen vorzuschlagen.

Insbesondere mit der Begriffsbestimmung für bedenkliche Arzneimittel (§ 5, Absatz 2 Arzneimittelgesetz; AMG) können Ärzte häufig nicht viel anfangen. Viele wissen nicht, dass Apotheker Rezepturen mit bedenklichen Inhaltsstoffen oder solchen, deren pharmazeutische Qualität nicht gesichert werden kann, ablehnen müssen (Rezepturbeispiel 3). Gleiches gilt für Rezepturen, die „in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert“ sind oder eine Täuschung oder Irreführung beinhalten (§ 8 AMG) (28). Die Therapiefreiheit des Arztes hat keinen Vorrang. Der Apotheker ist verpflichtet, den Arzt über den Sachverhalt zu informieren und Arzneimittel vorzuschlagen, die dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen.

 

Rezepturbeispiel 3: Fabry Spiritus zur Anwendung bei Acne vulgaris als Beispiel einer bedenklichen Rezeptur

Fabry-Spiritus
 

Phenolum liquefact.
Acid. salicyl.
Resorcin
Spiritus isopropylicus 70 %

1,0
2,0
2,0 
   ad 100,0

Problematik

  • Phenol in der Hautbehandlung als bedenklich eingestuft
  • Resorcin mit negativer Nutzen/Risiko-Beurteilung (Aufbereitungsmonographie)

Alternative

Ethanolhaltige Chlorhexidindigluconat-Lösung 1 % empfohlen (26); Aufnahme in NRF 2003; Vorschrift 11.126.

 

Alle bisher im Sinne des Gesetzestextes als bedenklich beurteilten Stoffe hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker in einer Übersicht publiziert (5). Sie findet sich auch in den Allgemeinen Hinweisen I.5. des NRF in Tabelle I.5.-2 wieder.

Neben bedenklichen Stoffen müssen auch Substanzen berücksichtigt werden, die die zuständigen Aufbereitungskommissionen vor Jahren negativ bewertet haben oder die in der Literatur als toxikologisch kritisch bekannt und somit obsolet sind. Die Aufbereitungsmonographien sind, unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstands, für die Bewertung zahlreicher Arzneistoffe wichtig. Ein Beispiel für die Relativierung einer Negativmonographie ist Schwefel. Die Bewertung konnte von vielen Dermatologen nicht nachvollzogen werden. Deshalb wurde die Verschreibungspraxis für Schwefel-Rezepturen gelockert. Zubereitungen, die umstrittene Bestandteile enthalten, sind nicht automatisch bedenklich. Ein ausdrückliches Herstellungs- und Abgabeverbot gibt es nicht. Ein geeigneter Ersatz soll aber auch hier im Vordergrund stehen. Wünscht der Arzt die Herstellung dennoch, sollte die Apotheke die individuell positive Nutzen/Risiko-Abschätzung des Arztes dokumentieren (Abbildung I.5.-1 im NRF).

Ebenso sollten Rezepturen dokumentiert werden, die im Rahmen eines Therapieversuchs (Compassionate Use) oder außerhalb zugelassener Indikationen (Off-lable-Use) eingesetzt werden. Nicht in jedem Fall ist hier gesichertes Erkenntnismaterial verfügbar, was eine Abwägung des Nutzens gegen ein eventuelles gesundheitliches Risiko erschwert.

Wissen, wo es steht

Erfahrungen aus der Rezeptur-Fax-Hotline des NRF und aus Gesprächen mit Apothekenmitarbeitern zeigen, dass es im laufenden Apothekenbetrieb häufig schwierig ist, schnell und kompakt Informationen zu einem Rezepturproblem zu beschaffen. Da die Zahl an freien Rezepturen sehr hoch ist, sind nicht alle Zubereitungen mit Lösungsansätzen in einem Nachschlagewerk erfasst. Allerdings ermöglichen die umfangreichen Angaben in Arzneibüchern, Rezepturformelsammlungen wie dem NRF oder in pharmakologischer Fachliteratur in vielen Fällen Analogieschlüsse zu frei komponierten Rezepturen (3).

Das NRF enthält beispielsweise in den Erläuterungen zu den einzelnen Monographien Hinweise auf die Anwendung, die Eigenschaften der Wirk- und Hilfsstoffe, die Stabilität der Zubereitung und Besonderheiten bei der Anfertigung. Im Abschnitt „Allgemeine Hinweise“ findet man wichtige Informationen zur Herstellung wie stoffspezifische Einwaagekorrekturen und Angaben zu kindergesicherten Behältnissen und Verschlüssen, zu bedenklichen Rezepturarzneistoffen und einzelnen Darreichungsformen.

Ergänzt wird das NRF durch die „Tabellen für die Rezeptur“, denen man in kompakter Form unter anderem die Eigenschaften offizineller Dermatikagrundlagen und Arzneistoffe, obere Richtkonzentrationen und Hinweise zur Festlegung von Aufbrauchfristen entnehmen kann. Mit Hilfe dieser Grundlagen und der standardisierten Vorschriften sollte es möglich sein, Problemrezepturen zu erkennen, zu modifizieren und geprüfte Alternativen ausfindig zu machen. Herstellungstechnische Unsicherheiten können darüber hinaus im Apothekenteam diskutiert und beseitigt werden.

Kommt man mit eigenen Hilfsmitteln nicht weiter, kann eine externe Information hilfreich sein (siehe Kasten „Arzneimittelinformation bei Rezepturen“). Das kann bei seltenen Rezepturen der Fall sein, die unter Umständen im Therapieversuch angewendet werden. Dort sind Arzneistoffkonzentrationen oder Formulierungen in der Regel nicht bekannt und müssen erst umfangreich recherchiert werden. Dafür bieten regionale und überregionale Arzneimittelinformationsstellen einen Anfragenservice an.

Fachkundigen Rat zu galenischen Problemen kann man auch über die Fax-Hotline des NRF einholen. Es sollen dort Fragen geklärt werden, die man mit Standardmitteln in der Apotheke nicht ausreichend sicher beantworten kann. Dazu gehören beispielsweise Bezugsquellen für spezielle Rezepturbestandteile und Verpackungen, Rezepturen aus ausländischen Formularien oder Zubereitungen in Therapienischen. Auch Nachfragen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge zu NRF-Monographien können über die Fax-Hotline übermittelt werden. Aus den Erfahrungen des Pharmazeutischen Laboratoriums des NRF und häufigen Anfragen wurden Rezepturhinweise zusammengestellt, von denen inzwischen mehr als 400 im Internet einsehbar sind und für die Apotheke als zusätzliche Informationsquelle genutzt werden können.

 

Arzneimittelinformation bei RezepturenApotheken-interne Suche
  • Arzneibücher: Ph. Eur. 4.00 - 4.03, DAB 2003, HAB 2002, DAC 2003
  • NRF 2003 mit „Tabellen für die Rezeptur", 3. Ausgabe 2003
  • NRF-Rezepturhinweise im Internet unter www.dac-nrf.de
  • andere spezifische Literatur in der Apotheke und eigene Datenbanken

Externe Hilfen

  • für herstellungstechnische Fragen: NRF-Rezeptur-Hotline (Fax: 0 61 96/9 28-3 30 oder E-Mail: nrf@govi.de)
  • für pharmakologisch-therapeutische Fragen: Zentrum für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (Fax: 0 30/4 00 04-2 43 oder E-Mail: zapp@abda.aponet.de)
  • für pharmakologisch-toxikologische Fragen (Bedenklichkeit): Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (Fax: 0 61 96/9 28-1 76 oder E-Mail: amk@abda.aponet.de)
  • für Fragen zu Arzneibuch und DAC sowie zur Qualität der Ausgangsstoffe: Zentrales Prüflaboratorium des DAC (Fax: 0 61 96/9 28-3 30 oder E-Mail: dac@govi.de)
  • für Fragen zur Qualität der Ausgangsstoffe und Packmittel: ZL (Fax: 0 61 96/48 11 99 oder info@zentrallabor.com)
  • für sonstige Fragen (unter anderem BtM-Recht, Taxation, Zytostatika-Herstellung): regionale Einrichtungen der Landesapothekerkammern oder - verbände

nach (3, 29)

 

Rezeptur als Chance

Die Arzneimittelherstellung in der Apotheke steht heute immer noch formal in der Tradition der klassischen Rezeptur. Aber nicht nur neue Techniken haben die galenische Umsetzung in den letzten Jahren stark verändert. Auch ein geschärftes Bewusstsein für die Verantwortung des Apothekers hinsichtlich gesundheitlich bedenklicher und fragwürdiger Rezepturen sowie für den Vorrang der pharmazeutischen Qualität vor anderen Wünschen haben das Arzt/Apotheker-Verhältnis in Teilen neu definiert.

Der Apotheker muss das Arzneimittel nicht bloß nach ärztlicher Anweisung anfertigen, sondern Verschreibungen sachverständig beurteilen und ergänzen, Transparenz für den Patienten herstellen und eine Steuerfunktion auch zu einer strukturellen Verbesserung der Rezepturqualität wahrnehmen (4). Diese Herausforderung sollte die Apotheke selbstbewusst aufnehmen. Damit stellt sie zugleich den wichtigen Beitrag der Rezeptur für die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln dar. Apothekern und PTA stehen bei dieser Aufgabe zeitgemäße Informationsquellen, Herstellungstechniken und Rezepturformeln zur Verfügung.

 

Literatur

  1. Groppe, S., Maßgeschneiderte Arzneimittel aus der Apotheke. Pharm. Ztg. 147 (2002) 3706-3712.
  2. Neidel, D., Perspektive Rezeptur in Thüringer Apotheken. Dtsch. Apoth. Ztg. 143 (2003) 4660-4667.
  3. Bundesapothekerkammer, Leitlinien zur Qualitätssicherung. www.abda.de, Rubrik: Apotheke.
  4. GD Gesellschaft für Dermopharmazie, Leitlinie „Dermatologische Rezepturen“. Revision 1. April 2003, www.gd-online.de.
  5. Bedenkliche Rezepturarzneimittel (Stand Dezember 2002). Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker. Pharm. Ztg. 148 (2003) 1236-1237, www.pharmazeutische-zeitung.de (Rubrik: AMK) und www.akdae.de.
  6. Pharmazeutisches Laboratorium des NRF, Online-Rezepturhinweise: Plausibilitätsprüfung der Rezeptur. Stand: 10. November 2003, www.dac-nrf.de.
  7. Thoma, K., Unverträglichkeiten und Stabilitätsprobleme bei Externa. In: Gloor, M., Thoma, K., Fluhr, J. (Hrsg.), Dermatologische Externatherapie. Springer Verlag Berlin, Heidelberg, New York 2000, S. 83-103.
  8. Thoma, K., Apothekenrezeptur und -defektur. Loseblattsammlung. 1. Erg. 2000, Dtsch. Apotheker Verlag Stuttgart, S. 3/71-3/77.
  9. Fischer, H., Polidocanol in hydrophoben Cremes. PTA-Forum 5, Suppl. Pharm. Ztg 148 (2003).
  10. Pharmazeutisches Laboratorium des Neuen Rezeptur-Formulariums (im Folgenden abgekürzt: NRF), Online-Rezepturhinweise: Polidocanol in Salben, Cremes und Zinkoxidschüttelmixturen. Stand: 12. Februar 2002, www.dac-nrf.de.
  11. NRF, Online-Rezepturhinweise: Prednisolon und Prednisolonacetat in Dermatika. Stand: 28. Februar 2003, www.dac-nrf.de.
  12. Reimann, H., NRF: Basislotio? Pharm. Ztg. 138 (1993) 3224-3226.
  13. NRF, Online-Rezepturhinweise: Kombination von Erythromycin mit verschiedenen Arzneistoffen. Stand: 17. September 2003, www.dac-nrf.de.
  14. NRF, Online-Rezepturhinweise: Erythromycin-Rezepturen zur topischen Anwendung. Stand: 10. Januar 2003, www.dac-nrf.de.
  15. Reimann, H., Haltbarkeit und Hygiene. PZ-Dermopharmazie 3/2000, Pharm. Ztg. 145 (2000) 763-770.
  16. GD Gesellschaft für Dermopharmazie, Hygienerichtlinie für die Herstellung von nicht sterilen pharmazeutischen Zubereitungen in der Apotheke. Revision 25. November 2002, www.gd-online.de/german/fgruppen/magistral/hygienerichtlinie.htm.
  17. NRF, Online-Rezepturhinweise: Verpackung für Sterilarzneimittel (ohne Parenteralia) zum Autoklavieren im Endbehältnis. Stand: 1. Oktober 2003, www.dac-nrf.de.
  18. Beutler, M., Kropf, A., Steiner, S., Empfehlungen der Arzneimittelkommission der Schweizer Apotheker AKA. Herstellung und Lagerung von Aqua purificata in der Offizin (2/2). Schweiz. Apoth. Ztg. 141 (2003) 542-545.
  19. Eidgenössische Pharmakopöekommission (EPK), Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen. Erläuterungen zu den Regeln der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen. In: Stabsbereich Pharmakopöe bei Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, Swissmedic Journal 1; Sonderdruck 9 (2002) 1-32. www.swissmedic.ch/files/pdf/Sonderdruck_9_2002_D.pdf.
  20. Kircher, W., Arzneiformen richtig anwenden. 2. Aufl., Dtsch. Apotheker Verlag Stuttgart 2000.
  21. NRF, Tabellen für die Rezeptur. Govi-Verlag GmbH, Eschborn 2003.
  22. NRF, Online-Rezepturhinweise: Konservierung wasserhaltiger Rezepturen. Stand: 4. Oktober 2002, www.dac-nrf.de.
  23. Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, Benzalkoniumchlorid in Nasentropfen. Pharm. Ztg. 147 (2002) 3010.
  24. Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Hrsg.), Neues Rezeptur-Formularium (NRF). Allgemeine Hinweise I.13.1.: Konservierung mit Benzalkoniumchlorid. Loseblattsammlung, Stand 20. Erg. 2003, Govi-Verlag Eschborn, Dtsch. Apotheker Verlag Stuttgart.
  25. NRF, Online-Rezepturhinweise: Benzalkoniumchlorid zur Konservierung. Stand: 11. September 2003, www.dac-nrf.de.
  26. Fluhr, J. W., Gloor, M., Alternativvorschläge für die obsoleten Rezepturen Solutio Castellani und Fabry Spiritus. Akt. Dermatol. 23 (1997) 252-256.
  27. NRF, Online-Rezepturhinweise: Umstrittene Rezepturen. Stand: 16. Oktober 2003, www.dac-nrf.de.
  28. NRF, Online-Rezepturhinweise: Ablehnung von Rezepturen. Stand: 28. Juli 2003, www.dac-nrf.de.
  29. Bertsche, T., Schulz, M., Ansprechpartner für Fragen zu Arzneimitteln. Pharm. Ztg. 148 (2003) 1795 - 1796.

 

Die Autoren

Rosemarie Eifler-Bollen arbeitete nach ihrer PTA-Ausbildung zunächst in einer öffentlichen Apotheke in Bonn, dann als Lehrassistentin am Rheinischen Bildungszentrum Köln sowie bei den Troponwerken Köln-Mühlheim. Danach studierte sie in Bonn und Frankfurt am Main Pharmazie und erhielt im Oktober 1996 die Approbation. Von 1997 bis 2000 war sie im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker tätig. Im Januar 2001 wurde sie Mitarbeiterin im Pharmazeutischen Laboratorium des NRF beim Govi-Verlag. Als stellvertretende Leiterin ist sie unter anderem für die experimentelle Erarbeitung und Standardisierung von NRF-Monographien, redaktionelle Tätigkeiten sowie für Fort- und Weiterbildung zum weit gespannten Thema Rezepturen zuständig.

Antje Lein studierte von 1993 bis 1997 am Fachbereich Pharmazie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Approbation als Apothekerin und die Verteidigung der Diplomarbeit bei der Arbeitsgemeinschaft Experimentelle Dermatologie der Hautklinik erfolgten 1998. Anschließend war sie in einer öffentlichen Apotheke in Wernigerode tätig. Seit August 2001 ist sie Mitarbeiterin des NRF-Teams beim Govi-Verlag. Ihr Hauptaufgabengebiet ist die Betreuung der NRF-Rezeptur-Hotline. Ergänzt wird ihre Tätigkeit durch redaktionelle Arbeiten und Fortbildungsveranstaltungen zu Rezepturen.

Holger Reimann studierte von 1976 bis 1980 Pharmazie an der Freien Universität Berlin. Nach Pharmaziepraktikum, Promotionsstudium und Dissertation an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf übernahm er 1986 die neu eingerichtete Arbeitsgruppe Neues Rezeptur-Formularium im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker in Eschborn. Seit 1998 leitet Dr. Reimann das Pharmazeutische Laboratorium des NRF beim Govi-Verlag. Sein Arbeitsschwerpunkt ist der Ausbau der Formelsammlung NRF zu einem zentralen Element des Rezepturbetriebs in Apotheken. Er engagiert sich in pharmazeutischen und interdisziplinär orientierten Fachgesellschaften, im Fachausschuss Pharmazeutische Technologie der Deutschen Arzneibuchkommission, als Autor dermatologischer Fachbücher und rezepturbezogener Zeitschriftenbeiträge sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Apotheker und PTAs.

 

Anschrift der Verfasser:
Rosemarie Eifler-Bollen, Antje Lein und Dr. Holger Reimann
Pharmazeutisches Laboratorium des NRF
Carl-Mannich-Straße 20
65760 Eschborn
nrf@govi.de

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