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Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker...

17.03.1997  00:00 Uhr

- Titel

  Govi-Verlag

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker...

  Die Arzneitherapie bedarf wie jede andere Therapie der Einwilligung des Patienten. Aus diesem Grund muß er über eventuelle Arzneimittelrisiken vollständig informiert sein. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Risikoaufklärung in der Apotheke auseinander, wobei das Hauptaugenmerk auf der Kommunikation von Nebenwirkungen in Zusammenhang mit Selbstmedikation ruht.

Mathematisch definiert ist Risiko das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Die Inzidenz findet ihren Niederschlag in modernen Gebrauchsinformationen, die die Häufigkeit einer Nebenwirkung verklausuliert in den drei Kategorien "häufig", "gelegentlich" und "selten" wiedergeben. Exaktere Häufigkeitsschätzungen sind derzeit nicht verfügbar und können bevorzugt von pharmakoepidemiologischen Studien auch unter Beteiligung der Apotheker erwartet werden. Der Schweregrad ist aber auch dann nicht mathematisch faßbar und wird in hohem Maß von der individuellen Einschätzung bestimmt.

Man kann davon ausgehen, daß eine skeptische Haltung des Patienten gegenüber Arzneimitteln von Angst verursacht ist, die sich durch folgende Merkmale kennzeichnen läßt: Eine körperliche Bedrohung wird wahrgenommen, die Folgen sind ungewiß (ob, wann, was?), und es herrscht Hilflosigkeit beziehungsweise ein Mangel an Information, wie und was es abzuwehren gilt. Nicht das objektive, sondern das subjektiv wahrgenommene Risiko und dessen Bewertung beeinflussen das Handeln des Kunden.

Folgende Faktoren beeinflussen die Einschätzung eines Risikos durch Laien:
  • die wahrgenommene Kontrollierbarkeit,
  • die Bekanntheit,
  • die Sichtbarkeit der Folgen,
  • die zeitliche Verzögerung der Konsequenzen,
  • die Freiwilligkeit, ein Risiko einzugehen.

In rationalen Entscheidungsmodellen versucht ein Kunde, Anzahl, Häufigkeit und Schweregrad von Nebenwirkungen für ein Arzneimittel algebraisch abzubilden. Abgesehen davon, daß ein Kunde weder willens noch in der Lage ist, derart aufwendig zu urteilen, sind die dazu erforderlichen Daten nicht in absoluten Zahlen verfügbar. Darüber hinaus konnte gezeigt werden, daß sich die Kaufentscheidungen von Konsumenten nicht linear mit der verfügbaren Datenmenge verbesserten, sondern sich nach Erreichen eines Maximums objektiv verschlechterten.

Überträgt man Handlungsmodelle der Gesundheitspsychologie auf die Beurteilung von Nebenwirkungen, so kommt man zu folgenden Aussagen: Der Schweregrad einer Bedrohung und deren Inzidenz spielen wie in der medizinisch-technischen Risikodefinition eine Rolle. Die Bedrohung wird jedoch geringer eingeschätzt, wenn jemand glaubt, Gegenmaßnahmen zur Verfügung zu haben, und diese Gegenmaßnahmen auch für geeignet hält, Schaden abzuwehren.

Aus diesen Überlegungen lassen sich sowohl die Funktion als auch Vorschläge für die Praxis des Beratungsgesprächs in der Apotheke ableiten. Es soll neue Informationen strukturieren und durch Verknüpfung mit bereits Bekanntem verständlich machen. Die Verringerung der Angaben im Sinne einer didaktischen Reduktion wird sinnvoll sein, wie es zum Beispiel für den naturwissenschaftlichen Unterricht gefordert wird. Im Bereich der Konsumentenforschung konnte bereits nachgewiesen werden, daß die Methodik der Beratung eine Informationsüberlastung beim Kunden verhindern hilft.

Der Apotheker sollte die Häufung von Negativaussagen der Packungsbeilage ausbalancieren, ohne zu verharmlosen. Er kann die Angst reduzieren, indem er darauf hinweist,

  • daß ein Arzneimittel von behördlicher Seite zugelassen sein muß,
  • daß der Zulassung eine Nutzen-Risiko-Abschätzung vorausgegangen ist,
  • daß deshalb ein Arzneimittel gegen wenig gravierende Erkrankungen auch nur ein geringes Risikopotential besitzen darf,
  • welche positiven Eigenschaften das Arzneimittel besitzt,
  • an welchen Zeichen eine Nebenwirkung erkannt werden kann,
  • wie schwerwiegende Nebenwirkungen von weniger schwerwiegenden unterschieden werden können,
  • wie sich der Kunde bei vermuteten schwerwiegenden und bei weniger schwerwiegenden Nebenwirkungen verhalten soll.

Daraus werden folgende Kernsätze abgeleitet:

  1. Ein statistisch exakt abgesicherter Risikovergleich zwischen Arzneimitteln oder einer Arzneimitteltherapie und Arzneimittelverzicht steht meist nicht zur Verfügung.
  2. Die individuelle Risikowahrnehmung und Risikobeurteilung orientiert sich nicht an streng rationalen oder statistischen Größen.
  3. Ein Gespräch zur Risikoaufklärung muß bestimmten methodischen Anforderungen genügen.
  4. Die methodischen Anforderungen sind zum Beispiel im Rahmen von Fachdiskussionen zu erarbeiten.
  5. Im Beratungsgespräch können Arzneimittelrisiken mit denen des täglichen Lebens verglichen werden. Noch wichtiger erscheint die Beratung des Patienten mit dem Ziel, ihm Handlungskompetenz für den Fall auftretender unerwünschter Wirkungen zu vermitteln.

PZ-Titelbeitrag von Thomas Wurm, Passau

       

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