Politikticker - Archiv |
09.08.2004 00:00 Uhr |
Das deutsche Patent- und Markenamt hat die „Hausapotheke“ für den Deutschen Apothekerverband in das Markenregister eingetragen. Das Logo des Deutschen Apothekerverbands genießt nun mit und ohne Schriftzug markenrechtlichen Schutz. Wird innerhalb von drei Monaten kein Widerspruch eingelegt, ist die Eintragung endgültig. PZ
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Vorstoß aus den Reihen der Krankenkassen zurückgewiesen, die seit Januar eingeschränkten Leistungen bei künstlicher Befruchtung auf den früheren Umfang wieder auszudehnen. Die Einschränkungen seien „gut begründet und Teil des Sparkonzepts im Rahmen der Gesundheitsreform“, sagte eine Ministeriumssprecherin am Freitag in Berlin auf Anfrage. Sie sprach von einem „populistischen Vorstoß“. Der Vorstandschef der Kaufmännischen Krankenkasse, Ingo Kailuweit, hatte sich für eine Neuregelung zu Gunsten von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch stark gemacht. PZ
Eine Apotheke darf nach einem Urteil, des saarländischen
Oberlandesgericht (OLG) nicht mit Zusatz-Aufschrift „Parfümerie“ werben,
da dies eine Täuschung der Verbraucher bedeute. Nach Ansicht der Richter
erwarteten Kunden sonst zu Recht, dass in einer Apotheke auch hochwertige
Kosmetika angeboten würden – was jedoch gesetzlich verboten sei (Az.: 1 U
549/03-141). Das Saarbrücker Gericht hob mit seinem grundlegenden Urteil
eine Entscheidung des Landgerichts auf und gab der Unterlassungsklage von
Wettbewerbsschützern statt. Sie hatten moniert, dass ein Apotheker an
seinem Gebäudes auch die Aufschrift „Parfümerie“ angebracht hatte. Der
Pharmazeut hatte argumentiert, er dürfe neben Arzneien auch Kosmetika
verkaufen. Das OLG entschied jedoch anders: Eine Apotheke dürfe neben
Arzneimitteln nur apothekenübliche Waren anbieten. Dazu könnten
kosmetische Waren zählen, aber nicht das breit gefächerte Angebot einer
Parfümerie. dpa
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