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Gesundheitsversorgung in EU braucht Mindeststandards

25.09.2000  00:00 Uhr

EUROPAPARLAMENT

Gesundheitsversorgung in EU braucht Mindeststandards

von Karl H. Brückner, Berlin

Das Europaparlament (EP) bereitet einen Initiativantrag zur Krankenversicherung vor. Darin wird die EU-Kommission aufgefordert, Empfehlungen und einen Richtlinienvorschlag (Gesetzentwurf) zu erarbeiten. Themen sind das sich „immer weiter entwickelnde System von (privaten) Zusatzversicherungen" und Mindeststandards in der Gesundheitsversorgung. Da Zusatzschutz soziale Krankenversicherungen ergänzt, stehen zwangsläufig auch die kollektiven Absicherungssysteme im Blickpunkt. Aus einem EP-Berichtsentwurf wird deutlich, dass es um einen „globalen Ansatz für die Krankenversicherung" geht.

Der in der deutschen Diskussion bisher ignorierte Berichtsentwurf fordert die Einführung von Mindestvorschriften, um ein „Sicherheitsnetz garantierter Rechte" zu schaffen und dadurch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU zu fördern. Der Berichterstatter, der französische Abgeordnete Michael Rocard (Sozialistische Fraktion), stützt sich dabei unter anderen auf die Empfehlungen des EU-Rates über die Annäherung der Ziele und Politiken im Bereich des Sozialschutzes von 1992, auf den Vertrag von Amsterdam (1997) und den EU-Kommissionsbericht von 1999 über eine konzertierte Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes. „Der Rest bleibt aufgrund des Subsidiaritätsprinzips Sache der Mitgliedstaaten", heißt es in dem Papier.

Rocard plädiert in seinem Bericht zunächst für zwei grundlegende Maßnahmen: die Verankerung des unantastbaren Rechts auf Schutz im Krankheitsfall in der EU-Charta der Grundrechte sowie die Gewährleistung des Zugangs zu medizinischer Grundversorgung und qualitativ hochwertiger Leistungen in angemessenen Fristen. Gemeinschaftliche Kontrollinstrumente zur Überwachung des Gesundheitszustands der Bevölkerung und der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung sollen bereitgestellt werden.

Handlungsbedarf für Maßnahmen auf EU-Ebene besteht nach Einschätzung des Autors vor allem, weil im Zuge von Kostendämpfungsmaßnahmen der Anteil der Finanzmittel aus den Pflichtversicherungssystemen an den Gesundheitsausgaben deutlich gesunken sei, deren Anteil am Bruttoinlandsprodukt jedoch steige. Die Bürger hätten damit einen immer größeren Anteil selbst zu tragen (Eigenbeteiligung). Dies habe dazu geführt, dass eine immer größere Zahl von Bürgern sich nur im absoluten Notfall behandeln lasse. Zusatzkrankenversicherungen gewinnen deshalb immer mehr an Gewicht. Die Kommission soll deshalb einen Vorschlag für eine Empfehlung an die EU-Mitglieder unter anderem mit folgenden Punkten machen: - Festlegung von Mindestvorschriften auf nationaler und EU-Ebene, um eine Zusammenarbeit aller öffentlichen und privaten Versicherungsträger zu ermöglichen, - Anerkennung eines gemeinsamen Konzepts für einen universellen Basisdienst mit Zugang zur Grundversorgung und zu qualitativ hochwertigen Leistungen innerhalb angemessener Fristen für alle Bürger in ihrem Wohnsitzland, - in Absprache mit den Privatversicherern Garantien für ein Diskriminierungsverbot aus Krankheits- oder finanziellen Gründen, - Organisation einer Versicherung auf Gegenseitigkeit für Personen mit schweren Krankheiten.

Außerdem plädiert der EP-Bericht für einen Richtlinien-Vorschlag (Gesetzentwurf) der Kommission mit diesen Punkten: Verbot der Nutzung personenbezogener medizinischer Informationen wie die genetische Typologie vor Vertragsabschluss (mit fünfjähriger Übergangsfrist) und Verbot eines Check up, Verpflichtung des lebenslänglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherer, Garantien zur Gewährleistung der Transparenz, insbesondere hinsichtlich von Maklergebühren und voraussichtlicher Tarifentwicklung sowie Einrichtung nationaler Schlichtungsmechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten. Top

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