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GKV-Finanzgrundlagen könnten auf Sand gebaut sein

25.09.2000  00:00 Uhr

GKV-Finanzgrundlagen könnten auf Sand gebaut sein

von Karl H. Brückner, Berlin

Auch in der Koalition wachsen die Zweifel an der Stabilität der Finanzgrundlagen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bemerkenswert ist aber, dass Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer der GKV für das laufende Jahr nur eine „schwarze Null" prognostiziert.

Im ersten Halbjahr ist das Defizit mit 2,47 Milliarden DM um immerhin 800 Millionen DM geringer ausgefallen, als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Und das Gesamtjahr 1999 haben die Kassen mit einem Überschuss von rund einer Milliarde DM abgeschlossen. Nach der aktuellen Zwischenbilanz könnte demnach für 2000 mit einem größeren Überschuss gerechnet werden – in der Größenordnung von 1,8 Milliarden DM. Doch Ministerin Fischer schraubt die Erwartungen runter. Tatsächlich lassen viele neue Imponderabilien eine optimistische Prognose nicht zu.

Da sind zunächst die neuen Belastungen, die bei den Kassen im laufenden Jahr zu Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Vergleich zu 1999 führen werden:

  • Auf zwei Milliarden DM veranschlagen die Ersatzkassen die Belastungen durch das fortwirkende Solidaritätsstärkungsgesetz von 1999 und auf reichlich zwei weitere Milliarden DM neue Ausgaben durch die GKV-Gesundheitsreform 2000.
  • Eine Milliarde DM Einnahmen werden der GKV nach Schätzung der Barmer durch den Wechsel von knapp einer Million Versicherte Anfang 2000 zu meist Beitragssatz-günstigen Krankenkassen, insbesondere einem guten Dutzend Betriebskrankenkassen, entzogen.
  • Eine Milliarde DM Mehrausgaben könnten auf die Kassen infolge der höheren Krankengeldzahlungen nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu den Einmalzahlungen zukommen.
  • Um etwa 600 Millionen DM weniger werden die Kasseneinnahmen steigen, weil die Renten im laufenden Jahr nur nach Inflationsrate angepasst worden sind statt nach der Entgeltentwicklung.

Summa Summarum ergeben sich daraus im laufenden Jahr Mehrbelastungen von rund 6,6 Milliarden DM. Andererseits kann die GKV in 2000 im Vergleich zum Vorjahr aber auch mit Mehreinnahmen rechnen:

  • Rund eine Milliarde DM zusätzlich aus der Sozialversicherungspflicht der 630-DM-Jobs (1999 waren es bereits rund zwei Milliarden DM),
  • die Zunahme der Beschäftigung um bis zu 200 000 Personen würde der GKV rund eine Milliarde DM zusätzliche Einnahmen bringen,
  • ein zweiprozentiges Plus der beitragspflichtigen Einnahmen dürfte 4,8 Milliarden DM mehr in die GKV-Kassen fließen lassen.

Die Mehreinnahmen würden sich demnach 2000 auf 6,8 Milliarden DM summieren – das würde nach dieser Rechnung auf einen Jahresüberschuss von 200 Millionen DM hinauslaufen. Aber: Mehrausgaben für die wahrscheinlich rund 1,4-prozentigen Budgetsteigerungen im laufenden Jahr sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Im folgenden Jahr 2001 aber kommen zusätzliche Lasten auf die GKV zu. Die wahrscheinlich dicksten Brocken: 1,2 bis 1,5 Milliarden DM Einnahmeausfall infolge der dann abgesenkten Bemessungsgrundlage für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Mindereinnahmen durch die Entlastung der eine Million freiwillig versicherten Rentner sowie zusätzlicher Entzug von Mitteln durch weitere Kassenwechsler in diesem Jahr – wahrscheinlich wieder eine Million Versicherte. Die Angleichung der Pflichtversicherungsgrenze Ost an das Westniveau zum 1. Januar 2001 kann da als Ausgleich nicht reichen.

„Mittelfristig" sieht denn auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Professor Martin Pfaff „erhebliche Risiken" und „große Gewitterwolken", wie er in der Haushaltsdebatte im Bundestag sagte. So befürchtet der SPD-Abgeordnete, dass im laufenden Jahr „noch etwas mehr" Versicherte die Kasse wechseln werden als 1999 – ein weiteres Milliarden-Loch wäre damit programmiert.

„Mittelfristig müssen wir Rationalisierungsreserven mobilisieren", schlägt der SPD-Abgeordnete vor. Das sei aber „eine sehr schwierige Aufgabe". Wenn dies nicht ausreiche, so Pfaff weiter, dann komme die Diskussion, „ob nicht die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage über neue Einkommensarten oder die Anhebung der Beitragsbemessungs- und/oder Versicherungspflichtgrenze aufs Tapet muss". Die Diskussion darüber müsse „in dieser Legislaturperiode beginnen", fordert Pfaff. Top

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