Politik
Beitragsrückgewähr bringt
keinen Spareffekt
Nach dem Willen der Bonner
Regierungskoalition sollen Krankenkassen ihren
Mitgliedern künftig Beiträge zurückerstatten können.
Wer im Laufe eines Jahres wenig oder gar nicht zum Arzt
gegangen ist, der bekommt Geld von der Kasse wieder.
Bislang ist die Beitragsrückgewähr nur im Rahmen von
befristeten und wissenschaftlich begleiteten
Modellversuchen möglich. Nun sollen die Verwaltungsräte
der Kassen das Instrument der Beitragsrückgewähr
unbefristet anbieten dürfen.
Doch ob sich die Beitragsrückgewähr, die in
der privaten Krankenversicherung üblich ist, für die
gesetzlichen Krankenkassen bezahlt machen wird, erscheint
fraglich. Klaus Dittrich, Vorsitzender des
Verwaltungsrates der AOK Bayern, macht folgende Rechnung:
Würden sämtliche Krankenkassen die Beitragsrückgewähr
praktizieren, entstünden jährlich Mehrausgaben von bis
zu vier Milliarden DM. Allein die Verwaltungskosten
stiegen um bis zu 15 Prozent.
Durch die Beitragsrückzahlung nähmen die Versicherten
keinesfalls weniger Leistungen in Anspruch. Einsparungen
hätten bei Modellversuchen verschiedener Krankenkassen
nicht nachgewiesen werden können. Vielmehr wirke sich
die Rückgewähr sogar kostentreibend aus. Biete eine
Kasse ihren Versicherten die Rückzahlung an, steige der
Beitragssatz zwangsläufig um etwa 0,3 Prozentpunkte. Auf
das Konto der Mehrleistung "Rückgewähr"
entfielen rund 0,2 Prozentpunkte.
Derartige Probleme kommen wohl auch auf die
Ortskrankenkassen in Hamburg und Berlin zu. Sie haben die
Beitragsrückgewähr auf Druck des AOK-Bundesverbandes
eingeführt. Andernfalls würden die beiden notleidenden
Kassen nicht die AOK-internen Zuschüsse von insgesamt
1,5 Milliarden DM erhalten.
PZ-Artikel von Hans-Bernhard Henkel, Bonn
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