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Beitragsrückgewähr bringt keinen Spareffekt

14.10.1996  00:00 Uhr

-Politik

  Govi-Verlag

Beitragsrückgewähr bringt keinen Spareffekt

  Nach dem Willen der Bonner Regierungskoalition sollen Krankenkassen ihren Mitgliedern künftig Beiträge zurückerstatten können. Wer im Laufe eines Jahres wenig oder gar nicht zum Arzt gegangen ist, der bekommt Geld von der Kasse wieder. Bislang ist die Beitragsrückgewähr nur im Rahmen von befristeten und wissenschaftlich begleiteten Modellversuchen möglich. Nun sollen die Verwaltungsräte der Kassen das Instrument der Beitragsrückgewähr unbefristet anbieten dürfen.

Doch ob sich die Beitragsrückgewähr, die in der privaten Krankenversicherung üblich ist, für die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt machen wird, erscheint fraglich. Klaus Dittrich, Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK Bayern, macht folgende Rechnung: Würden sämtliche Krankenkassen die Beitragsrückgewähr praktizieren, entstünden jährlich Mehrausgaben von bis zu vier Milliarden DM. Allein die Verwaltungskosten stiegen um bis zu 15 Prozent.

Durch die Beitragsrückzahlung nähmen die Versicherten keinesfalls weniger Leistungen in Anspruch. Einsparungen hätten bei Modellversuchen verschiedener Krankenkassen nicht nachgewiesen werden können. Vielmehr wirke sich die Rückgewähr sogar kostentreibend aus. Biete eine Kasse ihren Versicherten die Rückzahlung an, steige der Beitragssatz zwangsläufig um etwa 0,3 Prozentpunkte. Auf das Konto der Mehrleistung "Rückgewähr" entfielen rund 0,2 Prozentpunkte.

Derartige Probleme kommen wohl auch auf die Ortskrankenkassen in Hamburg und Berlin zu. Sie haben die Beitragsrückgewähr auf Druck des AOK-Bundesverbandes eingeführt. Andernfalls würden die beiden notleidenden Kassen nicht die AOK-internen Zuschüsse von insgesamt 1,5 Milliarden DM erhalten.

PZ-Artikel von Hans-Bernhard Henkel, Bonn    

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