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Zuzahlungschaos in Apotheken?

30.09.1996  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Zuzahlungschaos in Apotheken?

  "Weil Patienten künftig je nach Kassenmitgliedschaft für ein und dasselbe Medikament unterschiedliche Zuzahlungen leisten müssen", so Kurt Kieselbach in „Die Welt" vom 28.September 1996, "wird es in den Apotheken zum Chaos kommen. Damit rechnen die gesetzlichen Krankenkassen als Folge der ab 1997 geplanten Gesundheitsreform."

Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender des VdAK, warnt vor dem "ungeheuren Verwaltungsaufwand für Apotheken". Wenn sich plötzlich sogar diejenigen Krankenkassenmanager um die Offizinapotheker sorgen, die ansonsten nicht müde werden, mit Arzneimittelpostversand, ärztlichem Dispensierrecht, Kettenapotheken und umsatzabhängigen Kassenrabatten der Politik Vorschläge zu unterbreiten, die auf die großflächige Abschaffung der öffentlichen Apotheke schlechthin zielen, muß man doch einmal genauer hinsehen.

Was ist der Sachstand?

Im Januar dieses Jahres hatte die Bundesregierung in ihrem Entwurf für ein "GKV-Weiterentwicklungsgesetz" vorgesehen, daß die Krankenkassen das Recht erhalten sollen, bestehende Zuzahlungen erhöhen zu dürfen. Weitere Einschränkungen waren dabei nicht vorgesehen. Das hätte im Ergebnis dazu geführt, daß bei jedem der rund 50.000 Fertigarzneimittel jede der über 600 gesetzlichen Krankenkassen jederzeit und beliebig oft hätte Zuzahlungserhöhungen durchführen können. Im Extrem hätten in den deutschen Offizinen dann über 30 Millionen verschiedene Zuzahlungen gemanagt werden müssen. Das hätte tatsächlich zu einem nicht mehr administrierbaren Zuzahlungschaos in der Apotheke geführt. Deshalb haben wir in aller Deutlichkeit gegen diesen Vorschlag Stellung bezogen. Er hat im weiteren Verfolg dann wie der gesamte Gesetzentwurf nicht die parlamentarischen Hürden genommen.

Im September dieses Jahres ist das Beitragsentlastungsgesetz"' verabschiedet worden, das eine Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln zum 1.Januar 1997 um jeweils 1 DM auf 4 DM für N1-Größen, 6 DM für N2-Größen und 8 DM für N3-Größen vorsieht. Die ABDA hat diesen Vorschlag als praktikabel und in den Apotheken umsetzbar bezeichnet.

Ende September 1996 hat die Bundesregierung die "Eckpekte zur Fortführung der 3. Stufe der Gesundheitsreform" im Bundeskabinett verabschiedet. Diese Eckpunkte werden von dem Bundesgesundheitsministerium in einen Gesetzentwurf eingebracht, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Der zentrale, neue Baustein dieser Eckpunkte ist, daß eine Beitragssatzerhöhung einer Krankenkasse dazu führen soll, daß "Kraft Gesetz" jede Zuzahlung für Versicherte dieser Krankenkasse um 1 DM je 0,1 Prozentpunkte Beitragssatzerhöhung angehoben wird. Anders gesagt: Wenn eine Krankenkasse ihren Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte anheben würde, würde im neuen Jahr die Arzneimittelzuzahlung für die Versicherten dieser Kasse um einen kassenspezifischen Zuschlag von 5 DM je Packung erhöht. Da die Beitragssatzerhöhungen und Beitragssatzdifferenzen nicht unlimitiert sein werden, sondern sich in der Regel zwischen null und einem Prozentpunkt bewegen werden, wären in der Praxis nicht mehr als zehn verschiedene kassenspezifische Zuschläge in Anwendung zu bringen.

Was ist davon zu halten?

O Die Zuzahlungshöhe ist nicht von der Apothekerschaft zu verantworten, sondern von der Politik oder zukünftig - falls die Koalitionsabsicht umgesetzt wird - von den gesetzlichen Krankenkassen. Das werden wir stets den Patienten verdeutlichen.

O Zuzahlungserhöhungen verringern die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen und reduzieren somit den politischen Druck auf den Arzneimittelmarkt. Aber: Wir müssen uns bewußt sein, daß diese Erhöhung der Zuzahlungen ausschließlich von den Kranken zu tragen ist.

O Mit einem genügenden zeitlichen Vorlauf von drei bis vier Monaten und einer Einbindung der ABDA in die Details der Umsetzung kann das neue, von der Koalition geplante beitragssatzbedingte Zuzahlungsmodell in den Apotheken technisch umgesetzt werden.

O Die ABDA wird hierzu engen Kontakt mit den Apothekensoftwarehäusern und den Apothekenrechenzentren halten.

O Die Politik weiß, daß nur die öffentlichen Apotheken in der Lage sind, die immer komplexer werdenden Zuzahlungsregelungen bei einer Milliarde Arzneimittelabgaben für die GKV im Jahr reibungsfrei und fehlerlos umzusetzen.

O Daß die Krankenkassen gegen das neue Zuzahlungsmodell der Regierung wettern und dabei die "ungeheuren Verwaltungsprobleme" in den Apotheken anführen, sie aber zu dem - auch beim besten Willen in Apotheken nicht umsetzbaren - Zuzahlungserhöhungsmodell - aus dem Januar 1996 geschwiegen haben, legt den Verdacht nahe, daß es ihnen hier um etwas anderes als die Apotheke geht. Es besteht aber nicht der geringste Anlaß, uns Apotheker in die Auseinandersetzung der Krankenkassen mit der Bundesregierung zu verwickeln.

Fazit

Sagen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, also bitte nicht voreilig Nein zu dem neuen beitragssatzbedingten Zuzahlungsmodell der Bundesregierung. Bundesgesundheitsminister Seehofer und seine Kabinettskollegen bis hin zu Wirtschaftsminister Rexrodt wissen, daß wir sie bei allen umsetzbaren Vorschlägen nicht allein lassen. Wir wollen aber auch bei der Umsetzung unserer konstruktiven Vorschläge nicht allein gelassen werden.

Klaus Stürzbecher
Präsident der ABDA-Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände, Eschborn
   

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