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Weniger Phytopharmaka auf Rezept

25.09.2000  00:00 Uhr

Weniger Phytopharmaka auf Rezept

von Brigitte M. Gensthaler, München

Mehr als 90 Prozent der Patienten geben in Umfragen an, dass Naturheilmittel weiterhin zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gehören sollten. Im Praxisalltag nimmt der Anteil der Phytopharmaka an den GKV-Verordnungen jedoch kontinuierlich ab. Das Verordnungsvolumen ist von 1,96 Milliarden DM 1998 auf 1,68 Milliarden im letzten Jahr gesunken. Auf diese Diskrepanz machte Dr. Dr. habil. Michael Habs, Kuratoriumsvorsitzender des Komitee Forschung Naturmedizin und Geschäftsführer der Dr. Willmar Schwabe Arzneimittel, im Münchner Presseclub aufmerksam.

Das Komitee, dem derzeit 13 forschende Phytopharmaka-Hersteller angehören, fragte bundesweit bei 86 gesetzlichen Krankenversicherungen nach deren Erstattungspraxis. 27 Kassen mit insgesamt etwa 30 Millionen Versicherten antworteten. 18 erklärten, dass sie Phytopharmaka immer erstatten (sofern das Präparat nicht von der Erstattung ausgeschlossen ist), drei tun dies nur in Ausnahmefällen. Mehrere lehnten eine Stellungnahme ab.

Die uneinheitliche Handhabung findet Habs "bedenklich", denn sie verunsichere Patienten und Ärzte. Die seien auch von der Intransparenz der Phytopharmaka-Marktes irritiert, beklagte Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. Er forderte eine "Entrümpelung" des Marktes sowie wissenschaftliche Studien mit Phytopharmaka und Synthetika. Nur auf dieser Basis könne der Vertragsarzt rational therapieren.

"Wo liegt eigentlich das Problem?", fragte sich Professor Dr. Karl Heinrich Friauf, Bergisch-Gladbach, angesichts der eindeutig erscheinenden Gesetzeslage. Die Verordnungsfähigkeit der Phytopharmaka sei im Sozialgesetzbuch V keinesfalls eingeschränkt. Die restriktive Praxis einiger Kassen hält er für unvereinbar mit dem SGB V. "Die Krankenkassen sind weder der therapeutische Vormund des Arztes noch das Alter Ego des Patienten", sagte der Verfassungs- und Sozialrechtler in München. Top

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