Pharmazeutische Zeitung online

Hinweis auf Packungen sorgt für Verunsicherung

06.08.2001  00:00 Uhr

Hinweis auf Packungen sorgt für Verunsicherung

von Ulrich Brunner, Eschborn

Zahlreiche Patienten, die ihre Arzneimittel ab August genauer unter die Lupe nehmen, werden stutzen. Auf den Umkartons diverser Präparate informiert ein kurzer Text, dass pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit noch nicht abschließend geprüft wurden. Die vom Gesetzgeber ab 1. August vorgeschriebene Kennzeichnung irritiert die Patienten und beeinträchtigt die Compliance, kritisieren ABDA und Industrieverbände.

Das 10. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 4. Juli 2000 (siehe PZ 32/00 auf Seite 78) regelt diverse Vorgänge im Nachzulassungsverfahren neu. Unter anderem fordert eine Änderung in § 109 Absatz 1, Arzneimittel, die sich noch in der Nachzulassung befinden, mit folgendem Hinweis zu kennzeichnen: "Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen."

Auf Grund der Übergangsfristen wurde die Kennzeichnung zum 1. August rechtsverbindlich. Das heißt, pharmazeutische Unternehmer dürfen nur noch fiktiv zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringen, wenn sie mit dem Satz gekennzeichnet sind. Großhandel und Apotheken können nicht markierte Präparate jedoch unbegrenzt abverkaufen.

Nach Meinung der ABDA und der Industrie sorgt der Hinweis auf den Packungen unter Verbrauchern jedoch eher zu Irritationen und schadet der Compliance. Sie stellen daher die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verbesserung der Verbraucherinformation in Frage. Der Hinweis könne zu Missverständnissen führen, kritisiert der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller BAH. Therapeutischer Nutzen und Qualität der fiktiv zugelassenen Arzneimittel würden in Zweifel gezogen. Zudem sei eine noch nicht abgeschlossene Prüfung der Behörden nicht auf Versäumnisse der Pharmaindustrie zurückzuführen, sondern überwiegend auf organisatorische und logistische Probleme der verantwortlichen Zulassungsbehörden.

Bereits vor der geplanten Gesetzesänderung hatten ABDA und Industrieverbände vor einer Verunsicherung der Verbraucher gewarnt. Jetzt liegt es vor allem an den Apotheken, ihre Kunden intensiv über den Hinweis auf den Packungen zu informieren. Sie sollten Patientinnen und Patienten erklären, dass sie keine bedenklichen oder qualitativ minderwertigen Arzneimittel erwerben. Top

© 2001 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa