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Neue Weiterbildungsinhalte für Industrieapotheker ab 2001

10.07.2000  00:00 Uhr

- Politik

Neue Weiterbildungsinhalte für Industrieapotheker ab 2001

von Christiane Staiger, Eschborn

Die Weiterbildung in den Gebieten Pharmazeutische Analytik und Pharmazeutische Technologie ist traditionell für Apothekerinnen und Apotheker mit Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie ausgerichtet. Neben der dreijährigen Weiterbildungszeit sind Seminare mit mindestens 120 Stunden zu besuchen. Die Inhalte dieser Seminare wurden nun von der Bundesapothekerkammer überarbeitet und gelten für alle Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2001.

Der genaue Wortlaut der Empfehlungen ist in den Amtlichen Bekanntmachungen in dieser Ausgabe abgedruckt. Unverändert blieb bei der Novellierung der Zeitrahmen. Auch künftig sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren. Trotz intensiver Diskussionen haben die zuständigen Gremien zur Zeit keine Stundenzahlerhöhung beschlossen.

Neuerung: Gemeinsame Seminare

Die wichtigste Änderung nimmt besondere Rücksicht darauf, dass bestimmte Themen mit Praxisbezug für Fachapotheker beider Gebiete besonders wichtig sind: Künftig werden die Weiterzubildenden beider Gebiete einen Teil der Seminare in gemeinsamen Veranstaltungen besuchen. Thematische Schwerpunkte des für beide Gebiete identischen Teiles der Seminare sind regulatorische Anforderungen, Gute Herstellungspraxis (GMP), Gute Klinische Praxis (GCP), Gute Laborpraxis (GLP), Biopharmazie sowie Stabilität und Stabilisierung von Arzneimitteln. 60 Seminarstunden sind für diesen Teil vorgesehen, weitere mindestens 60 Stunden sind für die speziellen Inhalte des jeweiligen Gebietes reserviert.

Pharmazeutische Analytik

Der spezielle Seminarteil des Gebietes Pharmazeutische Analytik umfasst mindestens 60 Zeitstunden und ist auf die Anwendung instrumenteller und spezieller analytischer Verfahren ausgerichtet. Mindestens 40 Stunden Seminare muss der Weiterzubildende zur Anwendung instrumenteller Verfahren besuchen. Sechs Module stehen zur Auswahl, von denen mindestens vier abgedeckt werden müssen. Für das Seminar zur Anwendung spezieller analytischer Verfahren sind mindestens 20 Stunden vorgesehen, hier kann der Weiterzubildende drei von fünf Modulen auswählen.

Pharmazeutische Technologie

Der spezielle Seminarteil des Gebietes Pharmazeutische Technologie umfasst ebenfalls mindestens 60 Zeitstunden. Mindestens 20 Stunden sind für die Entwicklung von Darreichungsformen vorgesehen, insgesamt 32 Stunden entfallen auf die Produktion von Darreichungsformen. Dieses Thema wurde in zwei Seminare mit je zwei Modulen unterteilt. Neu im Seminarkatalog der Pharmazeutischen Technologie ist ein achtstündiges Seminar zum Kostenmanagement in der Entwicklung und Produktion. Die Module Bildung von Kennzahlen, Ermittlung von Herstellungskosten und die Prozessoptimierung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollen dem Weiterzubildenden wichtige Grundlagen vermitteln, die er in seiner weiteren Berufsausübung entsprechend nutzen und ausbauen soll.

Verteilungsmodus

Der bewährte Verteilungsmodus der Landesapothekerkammern zur Organisation der Seminare wird auch künftig fortgesetzt. Die Kammer, die für ein bestimmtes Seminar verantwortlich zeichnet, führt dieses nicht nur für die Weiterzubildenden des eigenen Kammerbereichs, sondern für alle Weiterzubildenden des Bundesgebietes durch. Dabei werden nicht nur einzelne Module, sondern in der Regel große Seminarblöcke angeboten. Dies mindert den Aufwand und die Kosten der An- und Abreise für die Weiterzubildenden.

Die Landesapothekerkammern haben vereinbart, dass die gemeinsamen Seminare 1 bis 4 künftig jeweils dreimal pro Jahr, die speziellen Seminare zweimal pro Jahr stattfinden sollen. Diese regelmäßigen Wiederholungen stellen sicher, dass alle geforderten Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.

Verteilungsmodus Pharmazeutische Analytik:
Seminar 1 LAK Hessen
Seminar 2 AK Westfalen-Lippe
Seminar 3 LAK Hessen
Seminar 4 Bayerische LAK
Seminar 5 Bayerische LAK, AK Niedersachsen, AK Nordrhein
Seminar 6 AK Niedersachsen

Verteilungsmodus Pharmazeutische Technologie:
Seminar 1 LAK Hessen
Seminar 2 AK Westfalen-Lippe
Seminar 3 LAK Hessen
Seminar 4 Bayerische LAK
Seminar 5 LAK Baden-Württemberg
Seminar 6 LAK Baden-Württemberg, AK Berlin
Seminar 7 LAK Rheinland-Pfalz
Seminar 8 AK Niedersachsen

Umsetzung ab 2001

Ab dem 1. Januar 2001 werden alle Veranstaltungen der Landesapothekerkammern nach den neuen Seminarspiegeln angeboten. Auch Seminare kommerzieller Anbieter müssen ab diesem Zeitpunkt den neuen Anforderungen genügen, um eine Anerkennung durch die Weiterbildungsakademie zu erhalten.

Für alle Weiterzubildenden, die bereits einen Teil der Seminare nach dem bisher gültigen Seminarkatalog absolviert haben, haben die Landesapothekerkammern folgende Regelung für die Umstellung auf den neuen Seminarspiegel vereinbart: Grundsätzlich wird den Weiterzubildenden eine freie Auswahl anheim gestellt, welche Seminare des neuen Modus sie zur Ergänzung ihrer bereits bearbeiteten Seminarthemen absolvieren möchten. Zu beachten sind dabei jedoch die Grundregeln, dass die Seminarstunden auf mindestens 120 zu ergänzen sind und nach Möglichkeit keine Themen doppelt ausgewählt beziehungsweise belegt werden sollten. In jedem Falle stellt der neue Seminarspiegel und alle darin enthaltenen Themen die Grundlage für die Durchführung der Prüfung dar. Top

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