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Barmer und BPI bringen Licht in den Dschungel

31.05.1999  00:00 Uhr

-Politik

PHYTHPHARMAKA

Barmer und BPI bringen Licht in den Dschungel

von Daniel Rücker, Frankfurt am Main

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und die Barmer Ersatzkasse haben sich auf Kriterien für Qualität und Deklaration von pflanzlichen Arzneimitteln verständig. Erarbeitet wurden die Kriterien von einem neutralen Expertengremium, das von den beiden Parteien eingesetzt wurde. Die Barmer Ersatzkasse will jetzt diese Richtlinien in einem Modellvorhaben mit kassenärztlichen Vereinigungen testen.

Der BPI wolle mit diesem Projekt den Nutzen der Phytopharmaka-Therapie belegen, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes Hessen, Dr. Bernd Wegener, auf einer Veranstaltung am 28. Mai in Frankfurt am Main. Hochwertige pflanzliche Arzneimittel seien ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Behandlung zahlreicher Erkrankungen. Mit Qualitätsstandards werde "nicht nachvollziehbaren Verordnungsausschlüssen" begegnet.

Die Therapie mit pflanzlichen, homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel soll in dem Modellvorhaben mit dem Einsatz chemischer Medikamente verglichen werden. Einbezogen werden diejenigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, die die vom sechsköpfigen Expertengremium aufgestellten Kriterien erfüllen. Für Phytopharmaka ist der Anforderungskatalog bereits fertiggestellt.

"Zugelassene und monographiekonforme Monopräparate, die korrekt deklariert sind, erfüllen in jedem Fall die Kriterien," erklärte der Vorsitzende des Expertengremiums, Professor Dr. Volker Fintelmann. Dasselbe gilt für musterkonforme Kombinations-Phytopharmaka. Aber auch Präparate in der Nachzulassung, deren Wirksamkeit in klinischen Studien belegt werden konnte, und nicht musterkonforme Kombipräparate werden in das Modellvorhaben einbezogen.

Der Krankenkasse geht es bei dem Projekt in erster Linie um mehr Transparenz im Phytomarkt. Es sei die Aufgabe der Krankenkassen für eine gesicherte Qualität in der medizinischen Behandlung zu sorgen, dies gelte auch für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, sagte Dr. Gerd Glaeske, Leiter der Abteilung medizinisch-wissenschaftlicher Grundsatzfragen bei der Barmer.

Aufgrund der Verzögerungen bei der Nachzulassung seien zahlreiche Medikamente auf dem Markt, deren Wirksamkeit nicht ausreichend belegt sei. Von den 4020 auf dem Markt befindlichen Phytopharmaka sind nach Angaben des Bundesinstitutes für Arzneimittel lediglich 1070 zugelassen oder nachzugelassen. Bei den übrigen gebe es zum Teil erhebliche Qualitätsmängel, sagte Glaeske. Manche seien viel zu niedrig dosiert. So gebe es ein Johanniskrautpräparat, von dem man 23 Tabletten einnehmen müßte, um die empfohlene Tagesdosis zu erreichen. Glaeske: "Diese grünen Trittbrettfahrer wollen wir eliminieren."

Wo das Modellvorhaben stattfinden wird, steht noch nicht fest. Wie Glaeske ausführte, steht die Barmer Ersatzkasse mit mehreren kassenärztlichen Vereinigungen in Verhandlung. Nach § 63 SGB V sind ausschließlich Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen berechtigt, Modellvorhaben zu vereinbaren. Der BPI scheidet deshalb als Vertragspartner aus. Top

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