Zweistellige Beträge sind sicher |
22.03.2004 00:00 Uhr |
Ab 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Zahnersatz nicht mehr. Die Versicherten müssen dann eine Zahnersatz-Pflichtversicherung ohne anteilige Arbeitgeber-Mitfinanzierung abschließen.
Von dieser Gesetzesänderung zulasten der GKV-Versicherten erhofften sich die Privatkrankenkassen erhebliche Umsatzzuwächse. In der Vorfreude darauf versprachen sie im vergangenen Sommer, allen Bundesbürgern für einen einheitlichen Monatsbeitrag von 7,50 Euro den Zahnersatz-Versicherungsschutz zu garantieren. Kinder sollten beitragsfrei gestellt werden, Risikoprüfung sollte es nicht geben.
Das ist inzwischen Schnee von gestern. Nachdem beim harten Ringen um Kompromisse zwischen den großen Parteien und den Leistungsanbietern die Bundesregierung auch den gesetzlichen Krankenkassen Zusatzangebote zugestanden hatte, wären die Privatversicherer nun schon sehr froh, wenn sie ein Drittel des Marktes erobern könnten. Selbst dann ist aber der im Vorjahr angekündigte „Einführungspreis“ – der im Rahmen einer Mischkalkulation mit den 20- bis 40-Jährigen als „Nettozahlern“ möglich gewesen wäre – nicht mehr zu halten.
Es kann deshalb nicht überraschen, dass knapp ein Jahr vor der „Stunde der Wahrheit“ die Privatversicherer auf konkrete Fragen nach den möglichen Tarifen äußerst zurückhaltend reagieren.
Den Rückzug leitete Anfang des Jahres der PKV-Verband als Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer ein. Er dementierte die Aussagen eines „Spiegel“-Berichtes und stellte eindeutig fest, dass die Privatversicherer auch künftig keine Verträge ohne vorausgegangene Risikoprüfung abschließen werden.
Wenn bei der allgemeinen Krankenversicherung eine Risikoprüfung vorausgeht und beim Vorliegen einer chronischen Krankheit höhere Prämien fällig werden, ist das noch nachzuvollziehen. Beim Zahnersatz ist es dagegen schwerer, überzeugende Kriterien für Beitragszuschläge wegen eines erhöhten Risikos zu finden. Zahnlücken oder Zahl und Qualität der Füllungen sagen zu wenig über die zu erwartenden Behandlungskosten aus.
Frühestens zur Jahresmitte
Die Versicherer sind gegenwärtig nicht geneigt, sich zur ungefähren Beitragshöhe für Zahnersatz-Versicherungen zu äußern. So war dem Vorstandsvorsitzenden der Alten Leipziger Gerd Bilsing - zu deren Verbund auch die Hallesche Krankenversicherung in Stuttgart gehört - während eines Pressegesprächs in Frankfurt nur die Antwort zu entlocken, dass die Monatsprämie mit Sicherheit über 7,50 Euro liegen und keinesfalls vor Mitte des Jahres feststehen werde. Ähnlich reagierte sein Vorstandskollege Vilmar Klimaschewski während einer Pressekonferenz der Halleschen in Stuttgart.
Obwohl die Hallesche als erster privater Krankenversicherer bereits zum sechsten Mal in Folge beim Rating das Qualitätsmerkmal „sehr gut“ erreichte und im Vorjahr die Beitragseinnahmen um 7,8 Prozent (deutlich über dem Branchendurchschnitt) steigerte, wird auch sie die Zahnersatz-Versicherung nicht für 7,50 Euro pro Monat anbieten können.
Den umworbenen Versicherten kann das nur recht sein. Weil sie sich erst
Ende des Jahres entscheiden müssen, ist ihnen zu empfehlen, in aller Ruhe
die Angebote einschließlich des Kleingedruckten zu prüfen. Sie müssen sich
aber realistischerweise auf Beiträge in zweistelliger Höhe für die
Zahnersatz-Pflichtversicherung einstellen.
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