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Ärzte und Kassen streiten um Patientendaten

25.03.2002  00:00 Uhr

DISEASE-MANAGEMENT-PROGRAMME

Ärzte und Kassen streiten um Patientendaten

von Eva Richter, Königswinter

Die Ärzteschaft wird bei den Disease-Management-Programmen nicht mitmachen, solange die Frage des Datentransfers nicht in ihrem Sinne geregelt ist.

Das stellte KBV-Vorsitzende Manfred Richter-Reichhelm auf einem Symposium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Königswinter klar: "Die Grenze liegt für uns beim Datenschutz: Die Lieferung von sensiblen arzt- und versichertenbezogenen Daten an die Kassen lehnen wir ab. Wenn es hier keinen Konsens gibt, wird man die Ärzte kaum dazu bringen können, bei Disease-Management-Programmen mitzuziehen."

Zum ersten Mal fordert der Gesetzgeber im Zusammenhang mit den Disease-Management-Programmen (DMP) den versichertenbezogenen Datentransfer an die Krankenkassen. Die genaue Definition, welche Daten in welchem Umfang übermittelt werden, soll eine Rechtsverordnung enthalten, die das Bundesgesundheitsministerium aber noch erlassen muss.

Über Sinn und Zweck einer solchen Datenzusammenführung gibt es bei der Ärzteschaft und Patientenvertretern allergrößte Zweifel. "Es kann nicht Aufgabe der Kassen sein, sich nach eigenem Ermessen in die Behandlung des Patienten einzumischen. Medizinische Behandlungsdaten dürfen nicht an die Kassen übermittelt werden", machte Dr. Wolfgang Aubke, Vizechef der KV Westfalen-Lippe deutlich.

Die Kassen sehen dies anders: Sie wollen arzt- und versichertenbezogene Übermittlung der Abrechnungsdaten durch Kassenärztliche Vereinigungen und "die ausdrückliche Ermächtigung der Krankenkassen zur versicherten- und arztbezogenen Zusammenführung und Auswertung der Leistungsdaten für das Ausgaben und Versorgungsmanagement", so der Chef, des Verbandes Deutscher Angestellten-Krankenkassen Herbert Rebscher. Kurz: Alle Daten den Kassen.

Die KBV fürchtet jedoch, dass versichertenbezogene Daten in den Händen der Kassen die Gefahr einer Risikoselektion erhöhten: Teure Versicherte könnten dann mehr oder weniger subtil dazu gebracht werden, über einen Kassenwechsel nachzudenken. Tatsächlich ist das "Patienten-fishing" für die DMP bereits voll im Gange.

"Patienten werden von Call-Centern der Kassen angerufen und beispielsweise auf andere Formen der Medikation hingewiesen", berichtete KBV-Vize Leonhard Hansen. Aus Sicht der Kassen ist die Hektik verständlich: Die DMP sollen zum 1. Juli starten. Doch ohne Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) kann das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde keine Programme genehmigen. "Mit der Rechtsverordnung werden wichtige Weichen gestellt. Hier muss der Gesetzgeber festlegen, welche Daten überhaupt weitergegeben werden sollen. Befunddaten gehören da meiner Ansicht nach nicht hinein", sagte Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Die Informationsflüsse sollten so gering wie möglich gehalten werden, meint Jacob unter Hinweis auf das im SGB X verankerte Gebot zur Datensparsamkeit und Pseudonymisierung.

Deutliche Vorgaben also für den Gesetzgeber, der nicht nur mit der Rechtsverordnung zu den DMP in Zugzwang ist, auch das Datentransparenz-Gesetz steht noch aus. Ein erster Entwurf des BMG war im vergangenen Jahr gescheitert. Ende des Monats werde das Ministerium aber ein neues Eckpunktepapier vorlegen, kündigte BMG-Abteilungsleiter Edwin Smigielski an. Eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode ist jedoch unrealistisch. Top

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