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Betriebserlaubnis weg: Aus für Stange-Apotheke

24.02.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Betriebserlaubnis weg: Aus für Stange-Apotheke

  Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 18. Februar in einem Eilverfahren beschlossen, den Widerruf für die Betriebserlaubnis einer Mindener Apotheke zu vollziehen. Leiter der Apotheke ist Günter Stange. Der Oberkreisdirektor hatte seine Verfügung auf den Vorwurf gestützt, der ostwestfälische Apotheker habe bundesweit eine Apothekenkette mit über 30 von ihm abhängigen Apothekern gebildet. Damit habe er gegen gesetzliche Verbote verstoßen und sich wegen Unzuverlässigkeit als ungeeignet für die Leitung einer eigenen Apotheke erwiesen.

In einer Mitteilung des Gerichts begründet der Senat seine Entscheidung: Das "überaus umfangreiche Aktenmaterial" rechtfertige den Schluß, daß Stange in den vergangenen Jahren den Vorschriften des Apothekengesetzes beharrlich zuwider gehandelt habe, indem er ein Konzept erdacht und teilweise bereits verwirklicht habe, das ihm im hohen Maße unzulässige Einwirkungsmöglichkeiten auf andere Apothekenbetriebe und eine Beteiligung an deren wirtschaftlichem Erfolg eröffnet habe. So ergebe sich aus den Aussagen der von der Staatsanwaltschaft vernommene Zeugen, daß er beziehungsweise die von ihm betriebenen Firmen durch ein vielfältiges Vertragsgeflecht in der Form von kurzfristigen Miet-, Options-, Leasing-,Marketing- und Beraterverträgen die Apotheker seiner Kette derart an sich gebunden hatte, daß diese in wesentlichen Punkten ihrer Berufsausübung nicht mehr hätten frei entscheiden können.

Die wirtschaftliche Abhängigkeit der anderen Apotheken komme insbesondere in der Vereinbarung sogenannter Entnahmeansprüche, das heißt der Garantie eines bestimmten Einkommens und der Abschöpfung darüber hinaus gehender Gewinne - unter anderem durch rückwirkend erhöhte Mietzahlungen - zum Ausdruck.

Nach dem Akteninhalt müsse ferner davon ausgegangen werden, daß Stange und sein damaliger Rechtsanwalt die Erlaubnisbehörden planmäßig dadurch getäuscht oder zu täuschen versucht hätten, daß auf ihr Betreiben oder unter ihrer Mitwirkung geheime Zusatzvereinbarungen zu den Verträgen getroffen und/oder Scheinverträge vorgelegt worden seien. Da allzu kurze Mietverträge wegen der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheit für die Apotheker von den Erlaubnisbehörden beanstandet worden seien, habe man pro forma in den der Behörde vorzulegenden Mietverträgen eine Option für eine ein- oder mehrmalige Verlängerung des Mietverhältnisses aufgenommen, gleichzeitig aber einen gesondert abgeschlossenen und nicht vorzulegenden Optionsverzicht vereinbart.

Mit dieser Vorgehensweise, die in den von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Schreiben seines ehemaligen Rechtsanwaltes in bemerkenswerter Offenheit beschrieben werde, habe Stange vorsätzlich gegen maßgebliche Vorschriften des Apothekengesetzes verstoßen. Dies gelte ungeachtet der Tatsache, daß dort bei Überprüfung keine Mängel im pharmazeutischen Bereich festgestellt worden seien. (Az: 13 B 2312/96)

Artikel von der PZ-Redaktion
   

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