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BKK-Funktionär fordert Kappung der AMPreisV

17.02.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

BKK-Funktionär fordert Kappung der AMPreisV

  Auf einer Forum-Veranstaltung am 12. Februar in Neu-Isenburg hat Wolfgang Kaesbach vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) erneut eine Begrenzung der Apothekenspanne bei der Abgabe teurer Arzneimittel gefordert. Die ABDA lehnt eine Kappung ohne Ausgleich im unteren Preissegment kategorisch ab.

Kaesbach zeigte sich überzeugt, daß der BKK-Vorschlag noch vor der Sommerpause auf die politische Bühne gehoben werde. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) soll nach den Vorstellungen des BKK-Bundesverbandes ab einer bestimmten Obergrenze statt einer prozentualen Apothekenspanne lediglich einen Fixzuschlag für die Apotheker vorsehen. Eine Begrenzung der Apothekenspanne werde von einigen Politikern begrüßt. Es sei nicht einzusehen, warum Apotheker an der Abgabe einer einzelnen Arzneimittelpackung im Extremfall mehrere Tausend DM verdienten.

Die Kappung der AMPreisV ohne gleichzeitige Kompensation im unteren Bereich verkenne deren Systematik, kritisierte Professor Dr. Rainer Braun, Geschäftsführer der ABDA, auf derselben Veranstaltung. Die Apothekenspanne sei eine Mischkalkulation über den gesamten Arzneimittelmarkt. Der Apotheker verdiene zwar bei der Abgabe teurer Arzneimittel relativ viel, dafür mache er im unteren Preissegment praktisch keinen Gewinn. Deshalb könne der Apotheker Einnahmenverluste aufgrund einer Begrenzung der Apothekenspanne nur wirtschaftlich verkraften, wenn gleichzeitig sein Ertrag bei billigeren Arzneimitteln angehoben werde.

Unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten verdiene der Apotheker heute nur an der Abgabe von Arzneimitteln mit einem Verkaufspreis von mindestens 16,65 DM, erläuterte Braun. Dies bedeute, daß auf der Basis einer Einzelkalkulation mehr als die Hälfte aller abgegebenen Arzneimittelpackungen keinen Gewinn für die Apotheke bringen. Statt der Kappung im oberen Preisvergleich müsse deshalb über eine Drehung der Arzneimittelpreisverordnung, wie sie die ABDA bereits gefordert hat, nachgedacht werden.

Entschieden wandte sich Braun gegen Vorwürfe, die Apotheker wollten bei einer Drehung finanziell profitieren. Alle Modelle der ABDA liefen auf eine kostenneutrale Modifikation der AMPreisV hinaus. Die Krankenkassen würden sogar entlastet, da vor allem Arzneimittel aus dem OTC-Bereich teurer und zu Lasten der GKV verordnete Arzneimittel billiger würden.

Vertreter der Industrie machten deutlich, daß sie den ABDA-Vorschlag nicht unterstützen. Der OTC-Markt sei in einigen Segmenten so sensibel, daß Preiserhöhungen durch die Drehung der AMpreisV unkalkulierbare Marktveränderungen mit sich brächten. Braun lies diesen Einwand nicht gelten: Beim ABDA-Modell steige der Verkaufspreis nur um wenige Pfennige. Ein Präparat, das heute für 4,03 DM verkauft werde, würde dann bei 4,06 DM liegen. Dies sei im Vergleich zu den Preiserhöhungen der Industrie marginal.

PZ-Artikel von Daniel Rücker, Neu-Isenburg    

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