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Legalisierung von Fixerstuben gescheitert

07.02.2000  00:00 Uhr

- Politik

Legalisierung von
Fixerstuben gescheitert

von Stephanie Czajka, Berlin

Betreiber von Drogenkonsumräumen bewegen sich weiterhin in einer juristischen Grauzone. Der Gesetzentwurf zur rechtlichen Absicherung dieses Hilfsangebotes für Heroinabhängige ist am vergangenen Freitag im Bundesrat gescheitert. Möglicherweise werden Kabinett oder Bundestag den Vermittlungsausschuss einberufen, um doch noch einen Kompromiss zu finden.

Fachliche Gründe für die mangelnde Zustimmung kann die parlamentarische Staatssekretärin Christa Nickels, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, nicht erkennen. Der neue Paragraph im Betäubungsmittelgesetz (BtM-G) sei in intensiver, sachlich geprägter Diskussion mit den Ländern erarbeitet worden. Zudem bestehe dringender Bedarf an derartigen niedrigschwelligen Hilfen. Den Bundestag hatte das Gesetz allein gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion passiert. Der Entwurf hätte kein Bundesland verpflichtet, Drogenkonsumräume zuzulassen. Er gab lediglich Rahmenbedingungen vor. Die Länder hätten sie per Rechtsverordnung umsetzen können, aber nicht umsetzen müssen.

Der Stimme enthalten hatte sich unter anderen das CDU/FDP-regierte Hessen. In der Koalition gebe es unterschiedliche Positionen, lautete dazu die Begründung aus dem hessischen Sozialministerium. Für die vier Drogenkonsumräume in Frankfurt solle der Status quo erhalten bleiben, man wolle jedoch kein Signal für weitere Fixerstuben setzen.

In Drogenkonsumräumen können sich Abhängige unter Aufsicht selbst mitgebrachtes Heroin spritzen. Meist gibt es einen Warteraum und einen "Druckraum" mit einer definierten Anzahl von Plätzen. Den Abhängigen wird ein freier Platz zugeteilt und das Spritzbesteck ausgehändigt. Sie werden während und einige Zeit nach der Injektion von den Mitarbeitern beobachtet. So werden gesundheitliche Risiken wie Spritzabszesse oder Ansteckungen minimiert und Anzeichen lebensgefährlicher Überdosierungen rechtzeitig erkannt. Ein weiteres Ziel ist es, Zugang zu Langzeit-Abhängigen zu bekommen, um sie an andere Einrichtungen zu vermitteln und sie über gefährliche Konsummuster zu beraten.

Bisher haben die Träger der Drogenhilfe diese Einrichtungen in Frankfurt am Main, Hannover, Hamburg und Saarbrücken auf der Basis individueller Abkommen mit den städtischen Behörden betrieben. Auf rechtlich sicherem Terrain bewegen sich die Mitarbeiter dieser Räume nicht, weil es nach Paragraph 29 BtM-G verboten ist, anderen eine Gelegenheit zum "unbefugten Verbrauch" zu verschaffen. Während die Staatsanwaltschaft in Frankfurt diesen Paragraphen großzügig auslegt, begann sie in Hamburg bereits zu ermitteln. Wolfgang Barth, Leiter des "Drogennotdienstes Elbestraße" in Frankfurt am Main, befürchtet, dass sich die Anhänger einer kritischen Auslegung des Gesetzes nun durch den Beschluss des Bundesrates unterstützt fühlen.

"Niedrigschwellige Hilfsangebote" wie Drogenkonsumräume sollen den Weg zu höherschwelligen wie der psychotherapeutischen oder ärztlichen Betreuung erleichtern. Der Weg führt nicht über eine gerade Treppe nach oben. Drogenkonsumräume sind eines von mehreren Hilfsangeboten und nur in einem vernetzten Hilfssystem wirklich sinnvoll, betonen Barth und sein Kollege Gregor Brickart aus Hannover. Anders als von Kritikern behauptet, sei es durchaus möglich, Abhängige im Drogenraum anzusprechen und sie an naheliegende medizinische Ambulanzen, Kontaktcafes, Beratungsstellen oder Obdachlosenunterkünfte weiter zu vermitteln. Dagegen kritisiert Hubert Hüppe, drogenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Bundestag, die Süchtigen würden lediglich "ghettoisiert", eine Heilung von der Sucht werde "auch nicht ansatzweise erreicht".

Objektiv messbar ist der Erfolg der Drogenkonsumräume zurzeit nicht. Je nach Standpunkt führen Politiker gestiegene oder gesunkene Zahlen von Drogentoten an. Ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) weist auf die geringe Aussagekraft solcher Angaben hin. Meist sei die Gesamtzahl der Drogenabhängigen einer Region nicht bekannt, so dass die absoluten Todeszahlen nicht zu einer Trendentwicklung ins Verhältnis gesetzt werden könnten. Top

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