Pharmazeutische Zeitung online

Neue Aufgaben für die Apothekerkammern

13.12.2004  00:00 Uhr
Pharmazeutische Tafelrunde

Neue Aufgaben für die Apothekerkammern

von Daniel Rücker, Stuttgart

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts übernehmen Apothekerkammern Aufgaben des Staates. Der Umfang dieser Aufgaben ließe sich ausweiten. Ein solcher Schritt sollte jedoch gut überlegt sein.

Wie Professor Dr. Winfried Kluth vom Institut für Kammerrecht in Halle an der Saale sagt, sei es im Interesse der Politik, den Kammern weitere Aufgaben zu übertragen. Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung halten eine Ausweitung der Kammeraufgaben für sinnvoll. Der Regierung hat dabei natürlich auch finanzielle Interessen. Sie könne erheblich sparen, wenn die Kammern staatliche Aufgaben übernehmen, sagte Kluth in einem Vortrag während der Pharmazeutischen Tafelrunde der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.

Auch juristisch spreche wenig dagegen, so Kluth. Die Kammern seien von unten durch ihre Mitglieder gesteuerte Organisationen „und damit demokratietauglich“. Jedes Mitglied habe dieselben Mitwirkungsrechte und genieße gegenüber seiner Kammer einen ausgeprägten Rechtsschutz. Zudem erlaubten die Heilberufsgesetze der Länder den jeweiligen Regierungen die Übertragung von Aufgaben an die Kammern.

Aus Sicht der Kammern sei es ebenfalls sinnvoll, den Landesbehörden Arbeit abzunehmen, sagt Kluth. Die Stellung und Bedeutung der Kammer werde so gestärkt. Der Jurist hält es auch für denkbar, dass Kammern selbst neue Aufgabenfelder definieren.

Konflikte möglich

Ganz unproblematisch ist es allerdings nicht, wenn Kammern ihr Betätigungsfeld erweitern. Dies gilt vor allem für die Übernahme weiterer staatlicher Aufgaben. Es berge ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial, wenn eine Kammer sich stärker in der Überwachung der Apotheken engagiere. Hier stünden sich Interessen der Kammermitglieder und der Aufsicht diametral gegenüber, sagte Kluth. Das könne innerhalb der Kammer zu erheblichen Spannungen führen. Verstärkt würden die Probleme, wenn die Aufsichtsbehörde zwar die Arbeit abgibt, sich aber ein Weisungsrecht vorbehält.

Kammerintern gelte es auch zu bedenken, dass ein Aufgabenzuwachs die Macht der Geschäftsführung erhöht, so Kluth. Dies könne zu Spannungen mit den Mitgliedern und den ehrenamtlich Tätigen führen.

Wenn eine Kammer dennoch bereit sei, die Verwaltung zu entlasten, dann müsse vorab eine angemessene Vergütung vereinbart werden. Andernfalls müssten die Kosten auf die Mitgliedsbeiträge umgelegt werden.

Trotz dieser Einschränkungen empfiehlt der Hallenser Rechtsprofessor den Apothekerkammern, sich nicht gegen neue Aufgaben zu sträuben, sie aber im Einzelfall detailliert zu prüfen. Von einer Ausweitung der Befugnis könne der gesamte Berufsstand profitieren. Allerdings sollten in einem offenen Dialog mit den Mitgliedern und der Aufsichtsbehörde Fragen der Finanzierung und der Umsetzung vorab geklärt werden.

Der Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Dr. Günther Hanke, nannte Kluths Vortrag einen Beleg dafür, dass Kammern eine gute Perspektive haben. Dies dürfte für die Kammer Baden-Württemberg im Besonderen gelten. Nach Kluths Ausführungen geben die Gesetze in Baden-Württemberg und Niedersachsen den Heilberufskammern die weitesten Möglichkeiten für neue Ausgaben. Top

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