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In einigen Regionen ist die Regreßgefahr gebannt

09.12.1996  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

In einigen Regionen ist die Regreßgefahr gebannt

  Nicht nur Apotheker und Patienten waren in den vergangenen Wochen über künftige Leistungen im Gesundheitswesen zuweilen verunsichert. Besonders die Ärzte fürchten wegen einer Überschreitung des Budgets für Arznei- und Heilmittel Regreßforderungen der Krankenkassen.

Empfehlungen, nur noch solche Medikamente zu verschreiben, die in ihrer Wirkung unumstritten sind oder billigere Medikamente den teureren vorzuziehen, kommen in manchen Regionen zu spät, da nach Hochrechnungen die Budgets für 1996 in zehn Regionen bereits jetzt ausgeschöpft sind. Die Kassenärzte befürchten daher, für das, was sie verordnen, nun selbst bezahlen zu müssen.

1995 erreichten die Gesamtausgaben zwar nur 95 Prozent der summierten Budgets. Dennoch fordern die Krankenkassen Rückzahlungen, weil es keinen Ausgleich zwischen den Regionen gibt. Um Regresse zu vermeiden, haben einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) bereits 1995 mit den Krankenkassenverbänden über Anpassungen verhandelt. Seit einigen Wochen gibt es Verhandlungen zum aktuellen Budget. Einige KVen versuchen dabei, auch für die vergangenen Jahre Budgetanpassungen zu erreichen.

Regreßgefahr gebannt

Die KV Nordrhein hat bereits eine Budgetanhebung um 3,5 Prozent für 1996 durchgesetzt. Auch für 1995 wird es dort keine Regreßforderungen geben. In Westfalen-Lippe wurde eine Erhöhung um 0,2 Prozent vereinbart. Auch in Südbaden hat sich die Situation entspannt. Für 1995 wurde eine Budgetanhebung vereinbart, die leicht über den tatsächlichen Ausgaben liegt. Für 1996 erklärten sich die Krankenkassen dazu bereit, Behandlungskosten für Krebskrankheiten und immunologische Erkrankungen wie AIDS gesondert zu beurteilen. Budgetüberschreitungen aus dem Jahr 1996 können laut Vereinbarung durch Unterschreitungen im Jahr 1997 kompensiert werden. Auch in Bayern sind die Verhandlungen bereits abgeschlossen. Ergebnisse werden aber noch nicht bekanntgegeben, weil die Unterschrift der Ersatzkassenverbände noch fehlt. In den meisten Regionen laufen die Verhandlungen zur Zeit auf Hochtouren. Dort, wo sie bereits gescheitert sind, wird das Schiedsamt eine Entscheidung treffen.

Einigkeit besteht zwischen den meisten Ärzten und Krankenkassen aber darin, daß künftig gespart werden muß. Deshalb haben einige KVen gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen Erklärungen herausgegeben, die die Patienten einerseits beruhigen, indem sie versichern, daß weiterhin notwendige Verordnungen von den Krankenkassen bezahlt werden. Sie machen allerdings auch klar, daß an einigen Stellen gespart werden muß. So lautet eine Erklärung aus Hessen: "Ab sofort können Medikamente, die im Arzneiverordnungsreport '96 des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen als umstritten wirksam bezeichnet werden, nur im Notfall noch auf Kassenrezept verordnet werden. Wer als Patient diese Präparate dennoch wünscht, muß sie selbst bezahlen. Eine Verordnung erfolgt nur noch auf Privatrezept, das bei den Kassen nicht rückerstattet werden wird." Eine ähnliche Erklärung gibt es auch in Bremen. Ebenso plant die KV Schleswig-Holstein eine Handzettel-Aktion mit den Verbänden der Krankenkassen, die die Patienten auf die geplanten Sparmaßnahmen hinweisen soll.

PZ-Artikel von Monika Noll, Eschborn
   

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