Die abgespeckte Version |
06.12.1999 00:00 Uhr |
GESUNDHEITSREFORM 2000
Die rot-grüne Koalition hat die Weichen gestellt, damit eine abgespeckte Gesundheitsreform ohne Zustimmung des Bundesrates zum 1. Januar 2000 in Kraft treten kann. Dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat legte die Bundesregierung ein zustimmungsfreies Gesetz vor, dass zum Beispiel auf ein Globalbudget und eine Neuordnung der Krankenhausfinanzierung verzichtet.
Nachbesserungen am Gesetzentwurf schließt Gudrun Schaich-Walch in den nächsten Tagen allerdings nicht aus. "Bei der Festsetzung der Beitragssatzstabilität könnten noch festere Korsettstangen eingezogen werden", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Außerdem sei denkbar, dass im Krankenhaussektor der Druck, ein neues Vergütungssystem einzuführen, erhöht wird. Derzeit ist vorgesehen, dass in den Kliniken eine Abrechnung mit Fallpauschalen in einem Übergangszeitraum von 2003 bis 2005 budgetneutral umgesetzt wird.
Im Vermittlungsausschuss schließen Beobachter eine Einigung über die
Gesundheitsreform mit der Union praktisch aus. Am 15. Dezember will die rot-grüne
Koalition den zustimmungsfreien Gesetzentwurf in dem Gremium mit ihrer Mehrheit
beschließen. Einen Tag später soll dann der Bundestag die Reform verabschieden. Der
Bundesrat kann das Gesetz mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder in seiner Sitzung
am 17. Dezember zwar ablehnen, aber nicht verhindern, dass das Gesetz zum 1. Januar 2000
in Kraft tritt.
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