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Publizistische Eigeninteressen

24.11.2003  00:00 Uhr
DAZ

Publizistische Eigeninteressen

von Thomas Bellartz, Berlin

Die Vorwürfe kommen im wöchentlichen Stakkato, beinahe ohne Unterlass. Nun nutzt die Apothekerzeitung, die Montagsausgabe der DAZ, einmal mehr eine Klage des Apothekers Dietmar Frensemeyer, um der ABDA publizistisch den Garaus zu machen.

DAZ-Mitherausgeber Peter Ditzel schreibt in weiten Teilen aus der Klageschrift ab, die Frensemeyers Anwalt Dr. Nicolas A. Günzler verfasst haben soll. Die Tendenz des Beitrages und der Kommentierung wird schon in der Überschrift klar: „Das ABDA-Gebilde – eine kriminelle Vereinigung...“.

Schuldig bleibt der Autor einmal mehr, ob die Klage lediglich geschrieben oder angedroht wurde oder ob sie bereits bei einem Gericht eingegangen ist. Diese und manche andere Fakten bleiben jedenfalls Im Verborgenen. Gibt es für die Vernachlässigung dieser Informationen einen Grund?

Welche Interessen stecken hinter einer Berichterstattung, die nicht von einer fairen Unschuldsvermutung ausgeht, sondern vom Gegenteil? Warum bedient sich der Autor ausgerechnet des Apothekers Frensemeyer, der erst vor einigen Wochen tausende Apotheken mit Abmahnungen überzog?

Bemerkenswert ist, dass zwar ausführlich aus der Klageschrift zitiert wird, allerdings den Betroffenen nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde. Weder bei der ABDA-Geschäftsführung, immerhin laut DAZ-Publikation allesamt Mitarbeiter einer kriminellen Vereinigung, noch bei anderen Kammern und Verbänden waren Anfragen des Autors eingegangen. Warum nicht?

Die Unschuldsvermutung gilt auch für den Autor: In der Hitze des Gefechts kann dies untergegangen sein. Allerdings gibt es weder einen Prozess, noch sind Schriftsätze zwischen den Parteien ausgetauscht. Einen „Fall ABDA-Konstrukt“ gibt es bislang nicht, höchstens einen konstruierten Fall.

Die Interessensfrage sollte fairerweise bei allen Beteiligten gestellt werden. Ditzel stellt die Interessensfrage aus Sicht eines publizistischen Mitspielers im Apothekenmarkt. Und eben auch unter diesem Gesichtspunkt müssen Fragen erlaubt und gerade bei derartiger Berichterstattung angebracht sein.

Welche Interessen verfolgt der Deutsche Apothekerverlag, wenn sein publizistisches Flagschiff permanent gegen die ABDA feuert und mitunter Behauptungen veröffentlicht, ohne diese durch eine zweite Quelle zu überprüfen und diese Erkenntnisse darzulegen?

Vorverurteilung

Wenn die ABDA insgesamt eine kriminelle Vereinigung, wie von der DAZ aus Frensemeyers Klage zitiert, sein soll, dann sind folglich auch alle mit ihr verbundenen Kammern und Verbände, Unternehmen und alle Personen, ob angestellt oder ehrenamtlich handelnd, Teil dieser kriminellen Vereinigung. Ist dem Autor der Tiefgang der öffentlichen Anklage bewusst? Warum gefährdet er mit der Vorverurteilung von Angestellten und vielen anderen Betroffenen bewusst deren Glaubwürdigkeit?

Geht der Deutsche Apothekerverlag so weit, um zum Beispiel den Govi-Verlag, den Verlag der Pharmazeutischen Zeitung, zu schwächen? Ist es das rein ökonomische Interesse an der Gewinnung von Marktanteilen, das zu einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten führt?

Wie wenig sorgfältig die Darstellung der Klage und diese selbst ist, zeigt sich an der Auflistung der angeblich im Dutzend miteinander verwobenen Unternehmen. Da werden auch die Noweda oder Sanacorp genannt, an denen die ABDA mittelbar oder unmittelbar beteiligt sein soll. DAZ-Herausgeber Dr. Klaus Brauer könnte es besser wissen. Denn er ist immerhin seit Jahren Aufsichtsratschef der Noweda. Gehört auch er damit einer kriminellen Vereinigung an?

Welche Interessen verfolgt die DAZ als Nummer zwei im Markt der pharmazeutischen Fachzeitschriften gegenüber der Nummer eins, der PZ? Geht es in Wahrheit um Marktmacht, um rein ökonomische Interessen?

Welche wirklichen Interessen hat der in den vergangenen Wochen immer wieder agierende DAZ-Autor Dr. Hermann Vogel junior, der sich permanent und negativ über aponet.de und die Kommunikationsstrategie der ABDA äußert? Ist allen Leserinnen und Lesern der DAZ bekannt, dass Vogel Initiator von apotheken.de ist und dieses Portal dem Deutschen Apothekerverlag – der direkten aponet-Konkurrenz – verkauft hat? Ist Leserinnen und Lesern bekannt, dass Vogel junior eng mit der DAZ zusammenarbeitet und ein enges Verhältnis mit dem Wort-und-Bild-Verlag, die apotheken.de unterstützen, pflegt?

Wäre es nicht ebenso fair, die Verstrickungen und zahlreichen Interessenshintergründe von Deutschem Apothekerverlag, DAZ, Noweda und apotheken.de und manch anderem in deren Umfeld darzulegen?

Wie sauber ist es aus publizistischen Erwägungen, Konkurrenten in einem Markt mit zweifelhaftem Material anzugreifen und nicht einmal die Möglichkeit der Stellungnahme zu bieten?

Plötzlich seriös?

Wenn Frensemeyers Aktionen noch vor nicht allzu langer Zeit sogar von einem DAZ-Geschäftsführer in der DAZ kritisch hinterfragt wurden, dann ist die Frage erlaubt, warum die mögliche Klage und die Aussagen, die ABDA sei eine kriminelle Vereinigung, kurze Zeit darauf – von derselben Person geäußert – plötzlich seriös genug sind, um derart breit publiziert zu werden? Warum unterschlägt der DAZ-Autor, dass die LAK Baden-Württemberg gegen Frensemeyer die Interessen der Kollegenschaft gerichtlich verteidigte und in allen Instanzen gewann? Sind die Aktionen Frensemeyers deswegen nicht auch vor dem Hintergrund eines möglichen Revanchismus grundsätzlich zu prüfen?

Warum unterschlägt die DAZ diese ihr bekannten Informationen in der aktuellen Berichterstattung?

Warum verfolgt die DAZ die Zerschlagung der ABDA? Um zum Beispiel den Govi-Verlag zu schwächen und damit auch den Marktführer PZ? Verfolgt sie die Absicht, die Werbe- und Vertriebsgesellschaft zu schwächen, um damit eigene Veranstaltungen stärken zu können? Verfolgt sie die Absicht, aponet.de das Licht auszuknipsen um damit das Feld für apotheken.de zu bereiten?

Warum werden ausnahmslos alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kammern und Verbänden, aber auch der ABDA und aller in irgendeiner Form verbundenen Unternehmen öffentlich kriminalisiert? Haben die Betroffenen kein Recht, sich zu äußern? Heißt es nicht auch im Journalismus „im Zweifel für den Angeklagten“, gilt hier keine Unschuldsvermutung?

Fragen über Fragen, auf die die DAZ und ihre Verantwortlichen die Antwort schuldig bleiben. Sind dies Fragen, die ungern beantwortet werden, weil sie Licht ins Dunkel von privatwirtschaftlichen pekuniären Interessen bringen würden? Top

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