Politik
Bergmann-Pohl
äußert sich zum Budgetdebakel
Unsicherheiten über die
Höhe des Budgets für Arznei- sowie Heil- und
Hilfsmittel wären nach Ansicht des
Bundesgesundheitsministeriums zu vermeiden
gewesen. Die Parlamentarische Staatssekretärin
Sabine Bergmann-Pohl appellierte gegenüber der
Pharmazeutischen Zeitung nachdrücklich an die
Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenversicherung und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung, sich über die Höhe des
Arzneimittelbudgets umgehend zu verständigen.
Die CDU-Politikerin hielt den
Vertragspartnern vor, sich mehrheitlich nicht an
das im Sozialgesetzbuch V vorgegebene Verfahren
gehalten zu haben. Dort sei vor vier Jahren
ausdrücklich vom Parlament festgeschrieben
worden, daß die Budgets für beide Sektoren
jährlich fortzuschreiben seien. Komme keine
Einigung auf dem Verhandlungsweg zustande, habe
jede Seite die Möglichkeit, das Schiedsamt
anzurufen. Nur weil von diesem Recht bisher kaum
Gebrauch gemacht worden sei, stelle das seit 1993
geltende Budget die Ausgabenobergrenze dar.
Bergmann-Pohl unterstrich die Pflicht der
Vertragsärzte, ihren Patienten medizinisch
notwendige Medikamente auf Kassenrezept zu
verordnen. Die Unionspolitikerin hält es für
"nicht zulässig", daß Vertragsärzte
die pharmazeutische Versorgung ihrer Patienten
nur noch auf Notfälle beschränkten. Hinweise
einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen aus
jüngster Zeit auf "ausgeschöpfte
Budgets" seien nicht akzeptabel. Dazu fehle
es für 1996 bis jetzt an Daten. Entsprechende
Prognosen basierten allesamt auf unzutreffenden
Annahmen. Gleichzeitig unterstützte sie jedoch
ausdrücklich alle Vertragsärzte, die sich in
ihrem Verordnungsverhalten auf das medizinisch
Notwendige beschränkten. Damit werde die
Arzneimittelversorgung wirtschaftlicher.
Offen ließ Bergmann-Pohl, ob die
Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen im
Rahmen der dritten Stufe der Gesundheitsreform
dazu legitimiert wird, wertende
Medikamentenempfehlungen auszusprechen. Es bleibe
abzuwarten, ob das Parlament bei seinen
Beratungen über das zweite GKV-Neuordnungsgesetz
solche Vorschläge aufgreife. Bereits nach
geltendem Recht stehe den Vertragspartnern ein
Instrumentarium auf diesem Gebiet zur Verfügung.
Es müsse allerdings genutzt werden.
PZ-Artikel von Jürgen Becker, Bonn
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