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GMK lehnt Sonderrechte für Ärzte strikt ab

24.07.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

ARZNEIMITTELVERTRIEBSWEG

GMK lehnt Sonderrechte
für Ärzte strikt ab

PZ-Artikel

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hat sich mit großer Mehrheit gegen eine Aufweichung des Apothekenvorbehalts für rezeptpflichtige Arzneimittel ausgesprochen. Ärzte sollen weiterhin keine Sonderrechte für den Vertrieb von Arzneimitteln in der eigenen Praxis erhalten.

Die GMK wies in ihrer 73. Sitzung in Schwerin einen entsprechenden Antrag des Gastgeberlandes Mecklenburg-Vorpommern ab. Gesundheitsministerin Martina Bunge (PDS) hatte gefordert, Ärzten einen Sondervertriebsweg für diejenigen Medikamente einzuräumen, die sie Patienten in ihrer Praxis verabreichen. Vor allem die CDU-geführten Bundesländer wollen jedoch keinesfalls vom Apotheken-Vorbehalt bei verschreibungspflichtigen Arzneien abrücken.

Einstimmig fassten die Gesundheitsminister der Länder dagegen zwei für das Arzneimittel-Recht bedeutsame Beschlüsse zur Überwachung von Arzneimittel-Risiken und zur Arzneimittel-Haftung.

Nach dem Willen der GMK soll ein Netz aus so genannten Pharmakovigilanzzentren in Deutschland eingerichtet werden. Diese in Kliniken angesiedelten Zentren sollen Informationen über Arzneimittel-Risiken sammeln und wissenschaftlich auswerten. Auf diese Weise solle die Grundlage für administrative Regulierungen des Arzneimittelmarktes gelegt werden. Die Länder haben das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, ein inhaltliches und finanzielles Konzept für die Zentren vorzulegen. In einem weiteren Beschluss verlangt die GMK eine Neuregelung des Haftungsrechts bei Arzneimitteln. Im Rahmen einer Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen für die deliktische Produktverantwortung sollen auch die Voraussetzungen für eine Produkthaftung im Arzneimittelgesetz geschaffen werden. Top

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