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EU-Länder führen Gesundheitskarte ein

11.07.2005  00:00 Uhr
ZAEU

EU-Länder führen Gesundheitskarte ein

von Susanne Hof, Athen

Auf seiner Jahrestagung in Athen widmete der Zusammenschluss der Apothekerinnen und Apotheker der Europäischen Union (ZAEU) der Telematik ein eigenes Symposium. Die Veranstaltung bot die Gelegenheit, den Fortgang des Einzugs von Informationstechnologie in den Apothekenalltag in den EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen.

Für die deutsche Delegation erläuterte DAV-Vorsitzender Hermann S. Keller den Stand bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Kombination von Gesundheitskarte und elektronischem Berufsausweis fand bei den Vertretern der anderen Länder viel Anerkennung. Das gilt besonders für die Umsetzung des elektronischen Rezeptes, bei der Manipulationen durch Dritte ausgeschlossen werden, gleichzeitig aber auch eine ausreichende Praktikabilität sichergestellt wird.

Wie in Deutschland gibt es auch in Großbritannien ein nationales Programm zur Einführung der Telematik im Gesundheitswesen. Die elektronische Übertragung ärztlicher Verordnungen wird in Großbritannien in diesen Wochen starten. Noch im laufenden Jahr sollen 50 Prozent der Rezepte auf diesem Weg transportiert werden. Im Lauf der beiden kommenden Jahre wollen die Briten das gesamte Rezeptaufkommen des nationalen Gesundheitsdienstes NHS auf die elektronische Variante umstellen.

Apotheken erhalten mit Hilfe einer Identifizierungsnummer (»patient token«) Zugriff auf die Verordnungen, die zentral gespeichert werden. Auf Wunsch des Patienten ist die Zuweisung durch den Arzt zu einer bestimmten Apotheke möglich. Die Apotheke erhält dadurch einen unmittelbaren Zugriff auf das Rezept. Als eventuell problematisch werden die Störungsanfälligkeit des Systems sowie das Risiko von Manipulationen im Rahmen der ärztlichen Zuweisungen eingeschätzt. Bis 2010 sollen dann alle NHS-Patienten auch über elektronische Patientenakten verfügen, soweit bis dahin die zahlreichen damit zusammenhängenden Detailfragen geklärt sind.

Die portugiesischen Apotheker berichteten über ein Pilotprojekt in Portalegre. Die elektronische Verordnung wird dort vom Arzt über den staatlichen Gesundheitsdienst und den nationalen Apothekerverband ANF zur Apotheke geleitet und ­ versehen mit den jeweiligen Vermerken ­ über die gleichen Stationen zurückgeführt. Auf Grund der verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten ist die Überprüfung der korrekten Ausführung der Verordnung möglich. Die Zugriffsrechte des Apothekerverbandes erlauben diesem die Durchführung pharmakoökonomischer Studien. In das Pilotprojekt sind 44 Apotheken eingebunden. Rund 60 Prozent der von ihnen belieferten Rezepte werden elektronisch ausgestellt, durchlaufen aber derzeit nur zu einem Drittel den kompletten Kreislauf. In ganz Portugal sind derzeit allenfalls die Hälfte der Apotheken in der Lage, elektronische Rezepte zu verarbeiten.

Zugriff auf Patientenakte

In Frankreich und den Niederlanden wird zurzeit die elektronische Patientenakte eingeführt. In beiden Ländern sollen Apothekerinnen und Apotheker einen angemessenen Zugriff auf diese Datensysteme erhalten. So sollen Medikationsfehler vermieden, die Zusammenarbeit aller Beteiligten intensiviert und die Versorgungsqualität verbessert werden.

Vertreter aus Frankreich und Griechenland berichteten über neue Möglichkeiten der Arzneimittelkodierung. Zusammengesetzt aus dem europäischen (EAN) und dem US-amerikanischen (UCC) Kodierungssystem wurde Anfang 2002 ein globaler Standard für die Produktkennung geschaffen, der nun auch bei Arzneimitteln eingesetzt werden soll. Dieser EAN/UCC-128-Code erlaubt nicht nur die Verschlüsselung der üblichen Basisdaten einschließlich Chargennummer und Verfalldatum, sondern auch die Unterscheidung logistischer Einheiten von der Transportpalette bis zur Individualverblisterung. Vorteile verspricht man sich vor allem im Hinblick auf die elektronische Erfassung dispensierter Arzneimittel, die Arzneimitteldokumentation in der elektronischen Patientenakte, Erstattungsverfahren und schnellere Rückrufmöglichkeiten. Top

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