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Rot-Grün zögert mit neuen Festbeträgen

10.07.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

Rot-Grün zögert mit
neuen Festbeträgen

von Karl H. Brückner, Berlin

Die rot-grüne Koalition zögert mit einer Neuordnung des Arzneimittel-Festbetragssystems. Staatssekretär Erwin Jordan vom Bundesgesundheitsministerium wiegelt öffentlich ab: Solange kein letztinstanzliches Urteil vorliege, gebe es keine Veranlassung, die Krankenkassen an der Festsetzung neuer Festbeträge zu hindern. Im vergangenen Jahr hatten mehrere Zivilgerichte in einstweiligen Anordnungen entschieden, dass die Fixierung der Festbeträge durch die Krankenkassen-Spitzenverbände gegen europäisches Kartell- und Wettbewerbsrecht verstößt.

Der Entwurf für ein Festbetrags-Neuordnungsgesetz liegt deshalb seit knapp einem Jahr in der Schublade des Ministeriums. Eigentlich wollte Ministerin Andrea Fischer eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Festbetragssystem abwarten. Jetzt zeichnet sich aber ab, dass Karlsruhe sein Votum erst im Jahre 2001 vorlegen wird.

Deshalb hat die Koalition sich intern auf ein anderes Planspiel verständigt. Nach der mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 erfolgten Rechtswegzuweisung zu den Sozialgerichten hat soeben das Sozialgericht Berlin den Antrag eines Unternehmens auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Festbetragsfestsetzung abgewiesen (Az.: S 88 KR 1501/00 ER, Beschluss vom 28. Juni). Jetzt will Rot-Grün die Entscheidung der zweiten Instanz abwarten, die im September oder Oktober ergehen dürfte. Falls auch das Landessozialgericht den Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung ablehnt, will die Regierung nichts unternehmen. Die Kassen könnten dann weitere Festbeträge fixieren. Setzt sich jedoch das Pharmaunternehmen durch, wird eine zeitlich befristete Verordnungslösung für die Festbetragsfestsetzung auf den Weg gebracht. Festbeträge sollen dann per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden.

So lange will die Industrie nicht warten. Der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hat noch einen weiteren Pfeil im Köcher. Wie BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Mark Seidscheck ankündigt, setzt man jetzt auf die EU-Kommission. Seidscheck will eine Entscheidung Brüssels, ob die deutsche Regelung gegen europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht verstößt. Über einen entsprechenden Antrag muss die Kommission innerhalb von zwei Monaten entscheiden. Falls sich die Kommission für nicht zuständig erklärt oder den Antrag inhaltlich ablehnt, ist der Klageweg zum Europäischen Gerichtshof frei. "Wir werden diesen Weg gehen", so Seidscheck. Top

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