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Keine große Freude über Einigung

18.06.2001  00:00 Uhr

ARZNEIAUSGABEN

Keine große Freude über Einigung

von Karl H. Brückner, Berlin

Acht Tage vor der ersten Lesung des Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetzes (ABAG) am Freitag dieser Woche im Bundestag haben Politik, Krankenkassen und Vertragsärzte den Schulterschluss geübt.

Im Berliner Dienstsitz von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt trafen sich die Chefs von Kassenverbänden und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) zum Konsens-Gruppenbild mit Dame. Kassen und KBV präsentierten eine fertig ausgehandelte neue Bundesempfehlung "zur Steuerung der Arznei- und Verbandmittelversorgung im Jahre 2001". Das Ziel des Deals ist "eine deutliche Dämpfung des Ausgabenanstiegs" für Arzneimittel in der GKV.

Versicherte und Apotheker waren auch diesmal nicht einbezogen und sind auch nicht gefragt worden. Und die Krankenkassen-Spitzenverbände selbst scheinen vom Erfolg der Bundesempfehlung nicht überzeugt zu sein: Unmittelbar nach dem Meeting im BMG verbreiteten sie eine Erklärung, in der sie davor warnen, die Beitragssatzstabilität sei "massiv gefährdet". "Spätestens zum Jahreswechsel", so die GKV-Verbände weiter, "werden sich daher bei einer Reihe von Krankenkassen Beitragssatzerhöhungen kaum noch vermeiden lassen."

Außerdem haben die Krankenkassen einen Tag nach der Einigung Gesundheitsministerin Ulla Schmidt aufgefordert, die gesetzlichen Arzneibudgets mindestens noch bis Ende 2002 beizubehalten. In dieser Zeit könne erprobt werden, ob die neuen Instrumente zur Steuerung der Arzneiverordnungen überhaupt greifen und drohende Ausgabenschübe verhindern, erklärten die Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen am Freitag in Berlin. Schmidt will die gesetzlichen Budgets dagegen schon Anfang 2002 abschaffen.

Ministerin unter Druck

Die unter Druck stehende Ministerin braucht angesichts von fast zehn Prozent Ausgabenplus für Arzneimittel im ersten Quartal 2001 dringend einen Erfolg, die gemeinsame Bundesempfehlung von Kassen und Ärzten schafft ihr etwas Entlastung. In der Grünen-Fraktion regt sich bereits Widerstand gegen die Aufhebung von Kollektivregress und Arzneibudgets, und der Bundesverband der Innungskrankenkassen sieht die Ministerin sogar auf einer "finanzpolitischen Geisterfahrt".

Dabei ist die Faktenlage noch ziemlich dünn: Zahlen für das erste GKV-Vierteljahr sind erfahrungsgemäß für das Gesamtjahr wenig aussagefähig. Obendrein sind die BMG-Statistiken des Vordrucks "KV 45" hochgradig ungenau - für 1999 beispielsweise war damit die Arzneiausgabenexpansion um 16 Prozent zu hoch ausgewiesen worden. Hinzu kommt, dass die Ausgabensteigerung keinerlei Rückschlüsse auf die Ursachen zulässt: Wie groß waren die Preissteigerungen, wurden mehr (teure) Innovationen verordnet und woran lag das, gab es eine höhere Morbidität und mehr verordnete Packungen, sind Verschreibungen aus dem Budgetjahr 2000 in das laufende Jahr geschoben worden? Auf diese und andere Fragen gibt die KV-45-Statistik keine Antworten.

Dennoch spricht Ministerin Schmidt von der Notwendigkeit der Begrenzung "der aktuell überhohen Arzneimittelausgaben". Es bestehe die Chance, "auch noch für dieses Jahr die Arzneimittelausgaben auf ein bedarfsgerechtes Maß" zurückzuführen.

Die Bundesempfehlung soll nun regional in Vereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen umgesetzt werden. Die wichtigsten Inhalte:

  • Strukturierte Bewertung des Verordnungsgeschehens in den Regionen und Analyse der "ursächlichen Faktoren für unterschiedliches Verordnungsverhalten".
  • Zielorientierte Steuerung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Arzneiversorgung, wobei die Ausgaben "in vertretbaren Grenzen" gehalten werden sollen.
  • Gezielte Information der Vertragsärzte durch ihre Kassenärztliche Vereinigungen über die Regelungen der Negativlisten, von Verordnungs-Ausschlüssen und -Einschränkungen in den Arzneimittelrichtlinien sowie zu Generika, Schrittinnovationen, Rahmenbedingungen der Dauermedikation, zu "kontrovers diskutierten Arznei-Gruppen" und zur Entlassungsmedikation nach stationärer Behandlung.
  • Die Krankenkassen verpflichten sich, Daten zur Frühinformation zeitnah bereitzustellen sowie ihre Versicherten über den wirtschaftlichen Umgang mit Arzneimitteln zu informieren.
  • Pharmakotherapie-Beratung der Ärzte durch Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen.
  • Spezielle Information einzelner Vertragsärzte, die individuell "von den angestrebten Zielwerten besonders negativ abweichen".
  • Einsetzung gemeinsamer Arbeitsgruppen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenverbänden, die die Entwicklung der Arzneiversorgung analysiert und begleitet "sowie Maßnahmen festlegt".

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